1 [Seite: A1r] Edict /
2Der KoͤnKön.[iglichen] Würden in
3Franckreich / vberuber die friedshandlung
4vndund hinlegung juͤngſtenjüngsten Kriegs
5daſelbſtdaselbst.
6Zu Pariß im Parlament publiciert,
7den eilfften AuguſtiAugusti.
8M. D. LXX.↑
[Seite: A1v]
9 [Seite: A2r] WJrWir Carol, von Gottes genaden /
10KoͤnigKönig in Franckreich /, Entbieten allen
11gegenwertigen / vndund künfftigen / vnſernunsern
12gruß zuuorzuvor ꝛc.etc. JnIn bedenckung des groſ--
13ſengros--
13sen jammers vndund vbelsubels /, ſoso ſichsich begeben /
14vndund zugetragen haben / durch Krieg vn̄und
15entpoͤrungenentpörungen /, damit vnſerunser KoͤnigreichKönigreich ein lange zeit hero /
16vndund noch gegenwertiglich betruͤbetbetrübet iſtist /, VndUnd dieweil wir
17vor geſehengesehena / die verwuͤſtungverwüstung, ſoso entſtehenentstehen moͤchtemöchte /, wann
18durch gnad vndund barmhertzigkeit Gottes Herren ermelte
19entpoͤrungenentpörungen nicht alſoalso bald vndund fürderlichen zu friden ge--
20ſteltge--
20stelt wurden /, damit wir nun denſelbigendenselbigen entlichen abhelf--
21fen / vndund allen truͤbſalentrübsalen /, ſoso darauß entſtehenentstehen /, fürkommen
22moͤchtenmöchten /, Auch vnſereunsere VnderthanenUnderthanen zu fridlichem leben /,
23ruhe /, einigkeit / vndund gleichmuͤtigkeitgleichmütigkeit bringen /, wie dann al--
24lezeit vnſerunser will vndund meinung iſtist geweſengewesen.
25So thun wir meniglich zuwiſſenzuwissen /, daß wir mit gu--
26tem vndund fuͤrſichtigemfürsichtigem gehabten Rath vndund bedacht / der
27KoͤniginKönigin, vnſerunser allerliebſtenallerliebsten vnndunnd EhrwürdigſtenEhrwürdigsten FrawFrau
28Muter /, vndund vnſerunser allerliebſtenallerliebsten BruͤdernBrüdern, des Hertzogen
29von Anchou, vnſersunsers oberſtenobersten Statthalters /, vndund des Her--
30tzogen Dallençonb, FürſtenFürsten vnſersunsers KoͤniglichenKöniglichen gebluͤtsgeblüts /,
31ſamptsampt andern groſſengrossen vndund anſehenlichenansehenlichen PerſonenPersonen un--
32ſersun--
32sers geheimen Raths /, haben, auff jhrihr gutbeduncken vndund
33guten Rath / auch obbemelten beweglichen vrſachenursachen / vndund
34anderer guter vndund groſſergrosser bedenckung halben /, ſoso vnsuns dar--
35zu bewegt haben /, durch dieſesdieses vnſerunser gegenwertig / ewig--
36werend / vndund vnwiderrufflichunwiderrufflich Edict / geſagtgesagt /, erklaͤrterklärt /, geſetztgesetzt
37vndund geordnet /, ſagensagen /, ſetzensetzen /, erklaͤrenerklären vndund ordnen woͤllenwöllen /
38vndund iſtist vnsuns gefellig / das jenig, ſoso hernach volgt.
39 [Seite: A2v] 1.c ErſtlichErstlich, daß die gedaͤchtnußgedächtnuß aller vergangenen ſa--
40chensa--
40chen vndund handlungen /, ſoso ſichsich zu beiden theilen begeben
41vndund zugetragen haben / nach den verlauffnen entpoͤrun--
42genentpörun--
42gen / in dieſemdiesem vnſermunserm KoͤnigreichKönigreich / vndund was ſonſtsonst dero
43halben moͤchtemöchte entſtandenentstanden ſeinsein /, ſollesolle außgeleſchetaußgeleschet vnndunnd
44vertuſchetvertuschet ſeinsein vndund bleiben / als ſachensachen, die ſichsich niemals be--
45geben hetten. Es ſollsoll auch nicht erlaubt noch zugelaſſenzugelassen
46werden / vnſerenunseren General Procuratorn / noch ſonſtsonst einigen
47andern gemeinen offentlichen oder ſonderbarensonderbaren PerſonenPersonen,
48zu einiger zeit / noch vmbumb einiger vrſachursach oder gelegenheit
49willen /, wie die geſchaffengeschaffen ſeinsein moͤchtemöchte /, einige meldung
50derhalben zuthun / noch einigēeinigen proceß oder rechtfertigung
51an jrgendirgend einem Gerichtszwang anzuſtellenanzustellen.
522. Wir verbieten auch allen vnſerenunseren VnderthanenUnderthanen /,
53was Stands /, Würden /, weſenswesens ſiesie ſeyenseyen /, daß ſiesie nit ſol--
54lensol--
54len die gedaͤchtnußgedächtnuß derſelbenderselben wider ernewrenerneuren /, ſichsich einander
55widerſetzenwidersetzen /, ſchmehenschmehen / noch einer den andern durch ver--
56weiſungver--
56weisung deſſendessen /, ſoso ſichsich verlauffen /, anreitzen /, daruondarvon di--
57ſputierendi--
57sputieren /, darwider ſichsich beruffen /, zancken / noch einander
58beſchedigenbeschedigen noch beleidigen /, weder thatlich noch muͤnd--
59lichmünd--
59lich /, ſondernsondern mit einander fridlich leben / vndund ſichsich verhal--
60ten / als BruͤderBrüder /, Freund vndund Mitburger /, bey ſtraffstraff dem,
61ſoso darwider thun handlen /, daß ſiesie ſollensollen geſtrafftgestrafft werden /
62als verbrecher des fridens / vndund als betruͤberbetrüber gemeiner ruhe
63vndund einigkeit.
643. Wir ordnen vndund wollen auch /, daß die CatholiſcheCatholische
65RoͤmiſcheRömische Religion widerumb ſollsoll auffgericht vndund einge--
66ſetzteinge--
66setzt werden / an allen orten vndund Enden dieſesdieses vnſersunsers Koͤ--
67nigreichsKö--
67nigreichs / vndund Landen /, ſoso vnderunder vnſermunserm gehorſamgehorsam ſeinsein /,
68da die vbungubung derſelbenderselben vnderlaſſenunderlassen worden /, damit dieſel--
69 [Seite: A3r] bigdiesel--
69 [Seite: A3v] big gantz frey vndund fridlich geübet werde /, one einige ent--
70poͤrungent--
70pörung / noch verhinderung, bey obuermeltenobvermelten ſtraffenstraffen /,
71vndund daß alle die jenigen, ſoso in werendem gegenwertigem
72Krieg eingenommen hetten / HeuſerHeuser /, guͤtergüter oder einig ein--
73kommen /, ſoso den geiſtlichengeistlichen oder ſonſtsonst anderen Catholi--
74ſchenCatholi--
74schen zugehoͤrigzugehörig weren /, vndund ſiesie noch beſeſſenbesessen vndund inn het--
75ten /, die ſollensollen jneninen jreniren freyen gentzlichen beſitzbesitz widerumb
76zu ſtellenstellen / vndund ſiesie derſelbenderselben ruͤwiglichenrüwiglichen laſſenlassen genieſſengeniessen /
77mit der freyheit vnndunnd ſicherheitsicherheit /, wie ſiesie vormals gethan
78haben /, ehe daß ſiesie derſelbenderselben entſetzetentsetzet werden.
794. VndUnd damit kein vrſachursach noch gelegenheit zu einiger
80entpoͤrungentpörung vndund zwitracht gelaſſengelassen werde zwiſchenzwischen vnſernunsern
81VnderthanenUnderthanen / haben wir zugelaſſenzugelassen vndund vergunnet /, ver--
82gunnen vndund laſſenlassen denſelbendenselben hiemit zu /, daß ſiesie leben vndund
83bleiben moͤgenmögen in allen StaͤttenStätten / vndund oͤrtenörten dieſesdieses vnſersunsers
84KoͤnigreichsKönigreichs vndund Landen vnſererunserer gehorſamegehorsame, ohne einige
85erſuchenersuchen /, belaͤſtigungbelästigung / vndund beſchwerungbeschwerung /, auch one zwang
86jrgendirgend etwas zuthun / von wegen der Religion / wider jreire
87gewiſſengewissen /, daß ſiesie auch von wegen derſelbenderselben nit ſollensollen er--
88ſuchter--
88sucht noch erkuͤndigterkündigt werden / in den HeuſernHeusern vndund oͤr--
89terenör--
89teren /, da ſiesie werden wohnen wollen /, doch dergeſtaltdergestalt /, daß
90ſiesie ſichsich dem gemeß verhalten /, ſoso in diſemdisem gegenwertigen
91Edict begriffen iſtist.
925. Wir haben auch vergunt vndund zugelaſſenzugelassen allen Edel--
93leuten vndund anderen PerſonenPersonen /, ſoso wol den JnwonernInwonern die--
94ſesdie--
94ses KoͤnigreichsKönigreichs als anderen in vnſeremunserem KoͤnigreichKönigreich vndund
95Landen vnſersunsers gebiets /, ſoso die hohe Obrigkeit vndund halß--
96gericht haben /, Als wie in der Normandey /, es ſeysey eigen--
97thumblichen / oder Nießlich /, zum theil / oder aber gar /, daß
98ſiesie in ſolchensolchen jreniren HeuſernHeusern / ermelten hohen Obrigkeit oder
99 [Seite: A4r] Lehensgerechtigkeit /, ſoso ſiesie ernennen werden vndund anzeigen
100für jreire fürnembſtefürnembste bewohnung / vnſererunserer LanduoͤgtenLandvögten vndund
101SchoͤffenSchöffen, ein jelicher in ſeinemseinem gepiet haben ſollesolle die
102vbungubung der Religion, ſoso ſiesie die Reformierte heiſſenheissen vn̄und nen--
103nen /, ſoso lang ſiesie ſichsich daſelbſtdaselbst werden verhalten vndund wonen /
104vndund in jremirem abweſenabwesen jhreihre Weiber vndund HaußgeſindHaußgesind /, der--
105halben ſiesie dann ſollensollen antwort geben vndund ſchuldigschuldig ſeinsein /
106ermelte jreire HeuſerHeuser / gemelter LanduoͤgtenLandvögten vndund SchoͤffenSchöffen /
107zuernen̄enzuernennen vndund anzuzeigēanzuzeigen / zuuorzuvor vn̄und ehe, daß ſiesie ſichsich derſel--
108bigēdersel--
108bigen gutthaten moͤgenmögen gebrauchen vn̄und genieſſengeniessen /; ſiesie ſollensollen
109dergleichen auch ebenmeſſigeebenmessige vbungubung in andern jreniren Heu--
110ſernHeu--
110sern der hohen Obrigkeit habēhaben /, ſoso lang ſiesie da gegenwertig
111ſeinsein werden / vndund ſonſtsonst anderer geſtaltgestalt nit /, alles ſoso wol für
112ſiesie / als für jrir zugehoͤrigzugehörig HaußgeſindHaußgesind / vndund andere /, ſoso ſichsich
113dahin woͤllenwöllen begeben.
1146. JnIn den LehenheuſerenLehenheuseren /, da ermelte von der Religion
115nit die hohe Obrigkeit haben werden /, ſollensollen ſiesie nit macht
116haben / ermelter Religions vbungubung ſichsich zugebrauchen / Als
117für jrir HaußgeſindHaußgesind allein /, doch wollen wir jhnenihnen benom--
118men haben /, wann jneninen jreire freund biß jnin zehen in der anzal
119zukemen / oder jrgendirgend zu der Tauff in einer geſellſchafftgesellschafft
120beyſamenbeysamen /, ſoso die ermelte anzal der zehen nit vbertreffeubertreffe, daß
121ſiesie derhalben ſollensollen oder moͤgenmögen erſuchtersucht oder gerechfertigt
122werden.
1237. VnndUnnd damit wir vnſerunser freundlichen geliebten BaſenBasen,
124KoͤniginKönigin von NauarraNavarra, willfarten /, haben wir jrir vergun̄etvergunnet
125vndund zugelaſſenzugelassen / vberuber das jenig /, ſoso hie oben zugelaſſenzugelassen iſtist
126worden / den ermelten Herren der hohen Obrigkeit /, daß
127ſiesie noch zu dem allen moͤgenmögen in jeglichem jreniren Fürſten--
128thumbenFürsten--
128thumben / Dalbret, GraffſchafftenGraffschafften Dearmaignac, Foix vndund
129 [Seite: A4v] Bigorre, in einem Hauß jrir zugehoͤrigzugehörig / VndUnd da ſiesie die hohe
130Obrigkeit haben würd /, vndund von vnsuns ſollsoll erwehlet vndund
131ernennet werden /, die ermelte vbungubung der Religion haben
132für all die jenigen /, ſoso darbey ſeinsein woͤllenwöllen /, wiewol ſiesie auch
133abweſendabwesend ſeinsein wurd.
1348. Es ſollensollen die jenigen, ſoso ermelter Religion ſeindseind /, die--
135ſelbigedie--
135selbige vbenuben vn̄und brauchen moͤgenmögen / in den hernach beſtimp--
136tenbestimp--
136ten oͤrternörtern /, Nemlich: in der LandſchafftLandschafft der JnſelInsel Franckd--
137reich / in den VorſtaͤtenVorstäten der Statt Clermont in BeauuoiſynsBeauvoisyns,
138vndund in der zu CreſpyCrespy in Laonnois.; JnIn der LandſchafftLandschafft Chame--
139paigne vndund Brye / vberuber die Stat Vezelay /, ſoso ſiesie noch heutigs
140tags inn haben /, in den VorſtaͤttenVorstätten Villenors.; JnIn der Land--
141ſchafftLand--
141schafft Burgund / in den VorſtaͤttenVorstätten Darnay le Duc / vndund inf
142denēdenen zu Mailly die Statt; in der LandſchafftLandschafft der Picardey /g
143JnIn den VorſtaͤttenVorstätten der Statt Mondidier / vndund in denen zu
144Ribemont.; JnIn der LandſchafftLandschafft der Normandey in den vorh--
145ſtaͤttenvori--
145stätten der Statt Ponteau de Mer / vndund in denen zu Carenten.;
146JnIn der LandſchafftLandschafft Lyonnoys / in den vorſtaͤtenvorstäten zu Charlieu /j
147vndund in denen zu Sanct Geny de LaualLaval.; JnIn der LandſchafftLandschafftk
148Bretaigne / JnIn den VorſtaͤttenVorstätten zu Becherel / vndund in denen zu
149Kerhez /; in der LandſchafftLandschafft Daulphine / in den VorſtaͤtenVorstäten derl
150Statt CreſtCrest / vndund in denen zu Chorges /; in der LandſchafftLandschafftm
151ProuuenzeProuvenze / in den VorſtaͤttenVorstätten zu Merindol / vndund in denen
152zu Forcalquier.; JnIn der LandſchafftLandschafft Languedoc vberuber Aubensn /,o
153ſoso ſiesie noch heutigs tags in haben /, in den VorſtaͤttenVorstätten
154zu Montaignac.; JnIn der LandſchafftLandschafft Guyenne zu Bergep--
155rac, zu Sainct Seuer /, ſoso ſiesie auch noch heutigs tags jnneninnen ha--
156ben /; vndund in der LandſchafftLandschafft Orleans, Tourraine, le Meine /, inq
157dem Land Chartrain vberuber Sancerre /, ſoso ſiesie jnninn haben /, an Bor--
158urg de Mailles.
159 [Seite: A4v] 9. VnndUnnd zum vberflußuberfluß haben wir jhnenihnen verwilliget, die
160vbungubung ermelter Religion zu halten vndund zu Continuieren in
161allen denen StaͤttenStätten /, da es ſichsich erfinden wird /, daß ſiesie ſeysey
162gehalten worden offentlich den 1. tag dieſesdieses gegenwerti--
163gen AuguſtmonatsAugustmonats.
16410. JhnenIhnen hiemit außtruckenlichen verbietende /, daß ſiesie
165kein vbungubung derſelbenderselben nicht haben ſollensollen /, ſoso wol / als viel
166den Kirchen dienſtdienst / als die anſtellunganstellung der DiſciplinDisciplin / oder die
167offentliche vnderweiſungunderweisung der Kinder vndund anderer belan--
168gen thut /, als allein außgenommen an denen orteren /, ſoso hie
169oben erlaubt vndund zugelaſſenzugelassen worden.
17011. Wie man den auch gleichfals kein vbungubung ermelter
171fürgewenter Reformierten Religion nit haben ſollsoll an vn--
172ſeremun--
172seremt / noch zwo meil wegs darumb herumb.
17312. Dergleichen woͤllenwöllen wir auch nit, das einige vbungubung
174angezogner Religion gehalten werde / JnIn der Statt /,
175LanduogteyLandvogtey vn̄und GraffſchafftGraffschafft Pariß / noch zehēzehen meil wegs
176vmbumb dieſelbdieselb Statt herumb /, welche zehen meil wir geſetztgesetzt
177vndund vmbfangenumbfangen ſiesie mit den hernachbenantēhernachbenanten oͤrternörtern /, Als
178da nemlich ſeindseind /: Senlis /, die VorſtaͤtteVorstätte, Meaux /, die vorſtatvorstat,
179Mellun / vndund die VorſtadtVorstadt, ein meil vberuber ChaſtresChastres / vnderunder
180Montlhery, Dourdan / vndund die VorſtaͤttVorstätt, Rembouillet, Hou--
181dan / vndund die vorſtaͤttvorstätt, eine groſſegrosse meil wegs vberuber Meulan /,
182Vigni /, Meru / vndund Sanct Leu de Serens /; an welchen obermel--
183ten oͤrternörtern / wir nit woͤllenwöllen /, daß einige Religions vbungubung
184gehalten werde /, doch außgenommen /, daß die jenigen /, ſoso
185derſelbenderselben Religion anhengig, nit ſollensollen noch moͤgenmögen der--
186halben erſuchtersucht oder gerechtfertigt werden /, wann ſiesie ſichsich
187 anderſtanderst verhalten / wie oben vermeldet iſtist worden.
18813. Wir gebieten auch allen vnſernunsern Statthaltern /,
189 [Seite: B1r] SchoͤffenSchöffen oder ordenlichen Richtern /, einem jeglichen in
190ſeinemseinem gepiet /, daß ſiesie jneninen oͤrterörter ſollensollen verſchaffenverschaffen /, die jh--
191nenih--
191nen zugehoͤrigzugehörig ſeinsein ſollensollen /, es ſeyenseyen gleich die jenigen /, die ſiesie
192vorhin vberkommenuberkommen haben / oder die ſiesie vberkom̄enuberkommen moͤch--
193tenmöch--
193ten /, dahin ſiesie die todten vndund verſtorbneverstorbne begraben koͤnnenkönnen /,
194VndUnd daß nach jremirem abſterbenabsterben / einer auß den Haußge--
195noſſenHaußge--
195nossen oder HaußgeſindHaußgesind ſollichssollichs dem WachtmeiſterWachtmeister zu
196wiſſenwissen thue /, welcher dem todtengraͤbertodtengräber derſelbenderselben Pfarr--
197kirchen beuelhenbevelhen vndund gebieten wird /, daß er jmeime ein ſolchesolche
198anzal der Stattknecht /, als jneine für gut anſehenansehen thut /, zuge--
199ordnet werde /, jnin zu begleiten vndund zuuerhuͤtenzuverhüten /, damit ſichsich
200kein ergernuß zutrage / vndund damit er den todten Leichnam
201bey naͤchtlichernächtlicher weil hole / vndund an das ort trage /, ſoso darzu
202verordnet worden /, one begleitung nicht mehr als zehen
203PerſonenPersonen /, vndund in den ander StaͤttenStätten /, da kein Wacht--
204meiſterWacht--
204meister ſeinsein wurd /, ſollsoll ein Diener der Obrigkeit beſtelltbestellt
205werden / von den Richtern deſſelbigendesselbigen orts.
20614. Es ſollensollen auch die jenigen, ſoso ermelter Religion ſeinsein /,
207keine Heyrat nicht machen / in dem grad der SipſchafftSipschafft /
208oder SchwaͤgerſchafftSchwägerschafft, ſoso da verbotten ſeinsein / durch die an--
209genommene geſatzgesatz in dieſemdiesem KoͤnigreichKönigreich.
21015. Auch ſollsoll kein vnderſcheidunderscheid noch diſtinctiondistinction gehalten
211werden / von wegen der Religion zu auff vndund annem̄ungannemmung /,
212ſoso wol auff den VniuerſitetenUniversiteten /, Schulen /, Spitalen /, Auſſe--
213tzigenAusse--
213tzigen / als zu den allgemeinen AlmuſenAlmusen /, der Schuler,
214kranckenu vndund der Armen.
21516. VndUnd damit kein zweiffel ſeinsein moͤgemöge / an dem rechten
216guten willen vndund meinung zugemelter vnſerunser BaſenBasen, der
217KoͤniginKönigin von NauarrenNavarren, vnſererunserer freundlichen, geliebten
218BruͤdernBrüdern / vndund Vettern, den FürſtenFürsten von NauarraNavarra vnndunnd
219 [Seite: B1v] Conde /, Vater vndund Sone /, haben wir geſagtgesagt vndund erklaͤreterkläret,
220ſagensagen vndund erklaͤrenerklären nochmals /, daß wir ſiesie halten vndund ach--
221ten / für vnſereunsere gute Freunde /, getrewegetreue VnderthanenUnderthanen vndund
222Diener.
22317. Wie wir denn gleichsfals auch alle Herren /, Ritter /,
224Edelleut /, Amptleut vndund andere JnnwonerInnwoner der StaͤttStätt /,
225gemeinſchafftengemeinschafften /, Flecken vndund anderer oͤrterörter gemeltes vn--
226ſersun--
226sers KoͤnigreichsKönigreichs / vndund LaͤnderLänder vnſerunser gehorſamegehorsame /, die jhnenihnen
227anhengig vndund beyſtendigbeystendig geweſengewesen /, es ſeysey an was enden /
228vndund orten es woͤllewölle /, für vnſereunsere gute /, getrewegetreue Diener vndund
229VnderthanenUnderthanen halten.
23018. VndUnd vergleichen auch den Hertzogen von Zweybru--
231cken vndund ſeineseine Kinder /, den Printzen von VranienUranien /, Graff
232Ludwigen vndund ſeineseine GebruͤdereGebrüdere /, Graff Wolraden von
233Manßfeld / vndund andere außlendiſcheaußlendische Herren /, die jneninen ge--
234holffen vn̄und beyſtendigbeystendig ſeinsein geweſengewesen /, für vnſereunsere gute Nach--
235bawren /, Vettern vndund Freunde.
23619. VndUnd ſollensollen ſoso wol ermelte vnſerunser BaſeBase / als gemelter
237vnſerunser BruͤderBrüder vndund Vetter /, Herren /, Edelleut /, StaͤttStätt vndund
238gemeinſchafftengemeinschafften /, auch andere /, ſoso jneninen geholffen haben /
239vndund beystendig geweſengewesen /, jhreihre Erben vndund Nachkommen
240quit, ledig vndund vnbeleſtigetunbelestiget ſeinsein vndund bleiben /, wie wir ſiesie
241mit dieſemdiesem gegenwertigen Brieff quit /, ledig vndund loß ſpre--
242chenspre--
242chen /, alles des gelts halben /, ſoso durch ſiesie / oder jreire verord--
243nung / genommen vndund auffgehaben worden /, ſoso wol von
244vnſermunserm einkommen /, einnemmen /, finantzen /, wie hoch ſichsich
245auch dieſelbedieselbe Summa erſtreckenerstrecken mag /, ſoso wol der StaͤttStätt /,
246GemeinſchafftenGemeinschafften / oder ander ſonderbaresonderbare, Renten /, ein--
247kommen / vndund ſilberwercksilberwerck /, verkauffung fahrender GuͤterGüter /,
248ſoso wol der geiſtlichengeistlichen / als anderer /, groſſengrossen vndund hohen vn--
249 [Seite: B2r] felbarenun--
249 [Seite: B2r] felbaren gehoͤltzgehöltz /, es ſeysey vnſerunser oder ander, ſtraffgeltstraffgelt /, beut,
250Ranzon / oder ſonſtsonst anderer geſtaltgestalt / von jneninen genommen
251gelts /, ſoso wol von wegen des gegenwertigen / als der vor--
252gehenden Kriegen /, ohne daß ſiesie noch die jenigen /, ſoso von
253jneninen befelch geben werden /, gemeltes gelt zu erheben /, oder
254die es geben vndund erlegt hetten / in einicherley weiß /, derhal--
255ben nit ſollensollen noch moͤgenmögen erſuchtersucht werden vndund gerecht--
256fertigt /, weder gegenwertiglich noch künfftiglich /; vndund ſollēsollen
257deſſendessen quit vndund loß ſeinsein vndund bleiben /, ſoso wol ſiesie als gemelte
258jreire Befelchhaber, aller handlung / vndund verwaltung / vndund
259ſollensollen ſichsich zu aller entſchuͤldigungentschüldigung / vndund entledigung Refe--
260rierenv vndund ziehen auff ermelte vnſerunser BaſenBasen / oder gemelte
261vnſereunsere BruͤderBrüder vndund Vettern / vndund auff die jenigen /, denen
262von jneninen befolhen wordēworden / die verhoͤrungverhörung vn̄und beſchlieſſungbeschliessung
263deſſelbigendesselbigen. Sie ſollensollen auch quit /, ledig / vndund loß ſeinsein vndund
264bleiben / aller feindlichen thaten halben /, auffnemmung
265vndund beſtellungbestellung des KriegsuolcksKriegsvolcks /, MüntzſchlagungMüntzschlagung /, gieſ--
266ſunggies--
266sung / vndund nemmung des groſſengrossen geſchuͤtzsgeschützs vn̄und Munition /,
267ſoso wol in vnſerenunseren eignen zeugheuſernzeugheusern / als in ſonderbarensonderbaren /,
268auch des gemachten puluerspulvers / vndund Salpeters halben /, von
269einnemmung /, befeſtigungbefestigung /, abbrechung der Mauren / vndund
270verwüſtungverwüstung der StaͤttStätt / vndund der darinnen fürgenommen
271verbren̄ungverbrennung vndund zerſtoͤrungzerstörung / der Kirchen vndund HeuſerHeuser /, an--
272ſtellungan--
272stellung vndund aufrichtung der JuſtitienJustitien /, gerichten / vn̄und deren
273Execution /, von den reiſenreisen /, verſtantnuſſenverstantnussen /, werbungēwerbungen /, hand-
274lungenhand--
274lungen / vn̄und Contracten /, ſoso ſiesie gepflogēgepflogen haben mit allen auß--
275lendiſchēauß--
275lendischen FürſtenFürsten /, StaͤttenStätten vn̄und gemeinſchafftengemeinschafften, einfuͤrungeinfürung
276ermelter außlēdiſcheraußlendischer / in die ſtaͤttstätt vn̄und andere gegend / vn̄und oͤr--
277terör--
277ter diſesdises vnſersunsers KoͤnigreichsKönigreichs /, vn̄und in gemein von allen dēden /, dzdaz
278geſchehengeschehen /, gehandelt vn̄und ſichsich zugetragēzugetragen hat in werenden vn̄und
279 [Seite: B2v] nachuolgendennachvolgenden, gegenwertigen, ErſtenErsten vndund anderen ent--
280poͤrungenent--
280pörungen /, ob wol ſolchessolches inſonderheitinsonderheit außgetruckt vndund
281ſpecificiertspecificiert hette ſollensollen werden.
28220. AlſoAlso ſollensollen auch die von der Religion /, welche ſichsich
283der Reformierten zu ſeinsein / anmaſſenanmassen /, abſtehenabstehen vn̄und verlaſſenverlassen
284alle geſelſchafftengeselschafften /, ſoso ſiesie haben in vndund auſſerhalbausserhalb dieſesdieses
285KoͤnigreichsKönigreichs /, vndund werden forthin kein gelt nicht mehr er--
286heben noch auffnemmen / ohne vnſerunser erlaubnuß, keine auff--
287zeichnuß / noch einſchreibungeinschreibung der Leut /, noch einige ver--
288ſamlungver--
288samlung / oder noch zuſamenzusamen kunfft nit halten /, als wie obēoben
289vermeldt vndund ohne waffen /, welches wir jhnenihnen verbieten
290vndund vnderſagenundersagen bey ſtraffstraff /, damit daß ſiesie ernſtlichernstlich ſollensollen
291derhalben geſtrafftgestrafft werden / vndund als veraͤchterverächter vndund ver--
292brecher vnſersunsers gebots vndund ordnungen.
29321. Alle oͤrterörter /, StaͤttStätt vndund LandſchafftenLandschafften ſollensollen verblei--
294ben / vndund genieſſengeniessen / gleicher PriuilegienPrivilegien /, Immuniteten /, frey--
295heiten /, Gerichtszwangs /, GerichtſtulsGerichtstuls / der IuſtitienJustitien /, wie
296ſiesie vorhin auch vor den entpoͤrungenentpörungen gethan haben.
29722. VndUnd damit wir alle klagen künfftiglichen auffhe--
298ben / vndund hinweg nemmen moͤchtenmöchten /, haben wir erklaͤrterklärt vndund
299erklaͤrenerklären hiemit die Religions verwanten / faͤhigfähig /, zuhalten
300vndund zu vbenuben alle Stende /, Wirden / vndund Ampter /, ſiesie ſeyenseyen
301offentliche /, KoͤniglicheKönigliche /, herrliche / vndund in den StaͤttenStätten di--
302ſesdi--
302ses KoͤnigreichsKönigreichs /, vndund ſollensollen ohn vnderſchiedunderschied zugelaſſenzugelassen
303vndund angenommen werden / zu allen RaͤthenRäthen /, berathſchla--
304gungenberathschla--
304gungen /, verſamlungenversamlungen /, StaͤndenStänden vndund aͤmpternämptern /, ſoso da
305anhengig ſeinsein den obuermeltenobvermelten ſachensachen /, vndund ſollensollen in kei--
306nerley weiß noch weg verworffen / noch verhindert wer--
307den /, daß ſiesie nit als bald / nach verkündigung dieſesdieses gegen--
308wertigen Edicts ſichsich deſſelbendesselben gebrauchen.
309 [Seite: B3r] 23. Auch ſollensollen die ermelte von der Religion /, ſoso fürge--
310wendet wird / die Reformierte zuſeinzusein /, nochmals nicht be--
311ſchweretbe--
311schweret noch beleſtigetbelestiget werden /, nit einicherley / Ordinari /
312oder Extra ordinari beſchwerdenbeschwerden / mehr als die CatholiſchenCatholischen,
313vndund nach der Proportion jrerirer guͤtergüter vndund vermoͤgensvermögens /; vndund
314nichts deſtodesto weniger, in bedenckung der groſſengrossen beſchwer--
315denbeschwer--
315den /, ſoso ſichsich ermelte von der Religion erbieten zutragen /,
316ſollensollen ſiesie erledigt / von allen den anderen /, ſoso die StaͤttStätt auff
317erlegen werden / von wegen des verlauffnen vncoſtensuncostens.,
318Aber ſiesie ſollensollen zumal anligen in allen denen /, ſoso wir auffle--
319gen werden /, dergleichen auch in allen denen, ſoso die StaͤttStätt
320anlegen werden künfftiglich /, ſoso wol als die CatholiſchenCatholischen.
32124. Es ſollensollen auch volgends alle gefangene, ſoso da ver--
322hafft ſeindseind /, es ſeysey durch gewalt der Obrigkeit / oder ſonſtsonst
323jrgendirgend /, ſoso gar auch auff den Galeen /, von wegen gegen--
324wertiger entpoͤrungentpörung, ledig gelaſſengelassen vndund wider frey gemacht
325werden zu beiden theilen /, ohne bezalung einiger Ranzon.
326Doch wollen mir nicht verſtandenverstanden haben /, daß die Ran--
327zonen /, ſoso ſchonschon bezalt ſeinsein worden /, widerumb von denen
328moͤgemöge erfordert werden /, die ſiesie ſchonschon empfangen haben.
32925. VndUnd ſoso viel die zaͤnckzänck vndund ſtrittstritt belangen thut /, die
330ſichsich begeben moͤchtenmöchten / von wegen ermelter verkauffung
331der GuͤterGüter / oder ſonſtsonst anderer vnbeweglichenunbeweglichen Obligationen,
332verpflichtungen / oder Hypotecken /, ſoso da gemacht ſeindseind
333worden / von wegen gemelter Ranzon /, wie dann auch für
334alle andere DiſputationesDisputationes /, ſoso der Kriges handlung anhengig
335iſtist /, ſoso ſichsich zutragen moͤchtenmöchten /, werden ſichsich die Partheyen
336zu vnſermunserm freundlichen geliebſtengeliebsten BruͤdernBrüdern, dem Hertzo--
337gen von Anchouw, verfuͤgenverfügen /, damit er die MarſchaͤlckMarschälck auß
338Franckreich beruffe / vndund die ſachsach durch jneine gericht vn̄und ent--
339ſchiedenent--
339schieden werde.
340 [Seite: B3v] 26. Wir ordnen /, woͤllenwöllen / vndund gefellt vnsuns /, daß alle die je--
341nigen /, ſoso ermelter Religion ſeinsein /, ſoso wol in gemein als in--
342ſonderheitin--
342sonderhet /, widerumb ſollensollen einkommen vndund erhalten /, ge--
343handhabt vndund geſchuͤtztgeschützt werden / vnderunder vnſermunserm ſchutzschutz vndund
344ſchirmschirm vndund gewalt / in aller vndund jeden jreniren guͤterngütern, Recht /
345vndund anforderungen /, auch an jhrenihren ehren /, ſtandstand /, würden /,
346aͤmpternämptern /, beſoldungenbesoldungen /, ſiesie ſeyenseyen gleich geſchaffengeschaffen wie ſiesie
347woͤllenwöllen /, außgenommen die Statthalter vndund SchoͤffenSchöffen /
348ſamptsampt jreniren ObriſtenObristen Statthaltern /, an deren ſtattstatt wir an--
349dere in jhreihre aͤmpterämpter geſetztgesetzt / in werendem gegenwertigem
350Krieg /, welche dann ſollensollen verwiſenverwisen werden / zu wider er--
351ſtattunger--
351stattung des billichen, rechtmeſſigenrechtmessigen werts / gemelter jhrerihrer
352aͤmpterämpter / auff das aller richtigeſtrichtigest gelt vnſererunserer Finantz oder
353Cammer /, wann ſiesie nit lieber woͤllenwöllen Rath ſeinsein in vnſernunsern
354Parlaments gerichten / oder jreniren vndergerichtenundergerichten / oder im
355groſſengrossen Rath, ſoso zu vnſerunser wahl ſtehenstehen ſollsoll /, in welchem fall /
356man jneninen kein weitere erſtattungerstattung thun ſollsoll / als die vberuber
357maß des werts ermelter aͤmpterämpter /, wann derſelbderselb vbertrifftubertrifft /,
358wie ſiesie dann auch die vbermaßubermaß bezalen ſollensollen /, wann jhreihre
359Ampter eines mindern werts ſeinsein.
36027. Die fahrende GuͤterGüter, die man noch finden wird / an
361einigem ort / vndund die nicht feindlicher weiß genommen
362ſeinsein worden /, ſollensollen den jenigen widerumb zugeſtelltzugestellt wer--
363den /, denen ſiesie zugehoͤrenzugehören /, doch der geſtalltgestallt /, daß ſiesie den
364Kauffern den wert wider erſtattenerstatten / von den GuͤternGütern,
365die da verkaufft ſeindseind worden / auß befelch der Obrigkeit /
366oder ſonſtsonst durch ein andere CommiſſionCommission / oder offentlichen
367geheiß /, ſoso wol von den CatholiſchenCatholischen / als von den Reli--
368gions verwanten /; vn̄und zuvolziehung deſſendessenx, ſoso obengemelt /,
369ſollensollen die JnnhaberInnhaber ermelten farender guͤtergüter /, ſoso der Re--
370 [Seite: B4r] ſtitutionRe--
370 [Seite: B4r] stitution oder widergebung vnderworffenunderworffen ſeinsein /, gezwungen
371werden /, alſoalso bald vndund one verzug /, auch ohne einige wi--
372derred oder außzug /, ſiesie widergeben vn̄und zuſtellenzustellen den eigen--
373thūbereigen--
373thumber Herren / vmbumb den werth, den ſiesie darum̄darumb bezalt habēhaben.
37428. VndUnd ſoso viel belangt die nutzung vndund nieſſungniessung der
375ligenden GuͤterGüter /, ſollsoll ein jeglicher widerumb zu Hauß vndund
376Hoff kommen / vndund ſollensollen zu beiden theilen der geſamletengesamleten
377frucht diſesdises gegenwertigen Jars genieſſengeniessen /, vnuerhindertunverhindert /
378aller entſetzungentsetzung vndund verhinderung /, ſoso dem wider beſche--
379henbesche--
379hen in werenden entpoͤrungenentpörungen /, wie dan̄dann auch ein jeglicher
380ſollsoll genieſſengeniessen der außſtendigenaußstendigen Renten /, die da nit ſeindseind
381eingenommen worden durch vnsuns / oder durch vnſernunsern be--
382felch /, zulaſſungzulassung / oder verordnung vnſerunser oder vnſernunsern be--
383felchhaber.
38429. Dergleichen ſollensollen alle FeſtungenFestungen vndund beſatzungenbesatzungen /,
385die da ſeinsein oder ſeinsein werden / an den oͤrternörtern /, StaͤttenStätten vndund
386SchloͤſſernSchlössern, ſoso vnſerenunseren vnderthanenunderthanen zugehoͤrigzugehörig ſeinsein /, ſiesie
387ſeienseien was Religion ſiesie woͤllenwöllen /, alßbald geraumbt werden /
388nach verkündigung dieſesdieses gegenwertigen Edicts /, damit
389jneninen die freye vndund gentzliche nieſſungniessung derſelbenderselben gelaſſengelassen
390werde /, wie ſiesie dieſelbigedieselbige gehabt haben vor jrerirer entſetzungentsetzung.
39130. Wir woͤllenwöllen auch gleichsfals /, daß vnſereunsere liebe ge--
392trewege--
392treue Vettern /, der Printz von VranienUranien / vndund Graff Lud--
393wig von NaſſawNassau /, ſeinsein Bruder /, widerumb wircklichen ein--
394geſetztein--
394gesetzt werden in alle jreire Land /, HerrſchafftenHerrschafften vn̄und Gerichts-
395zwang /, ſoso ſiesie haben in gedachtem vnſermunserm KoͤnigreichKönigreich vndund
396LandēLanden vnſersunsers gebiets /, zu ſamptsampt dēdem FürſtenthumbFürstenthumb OrāgesOranges /,
397deroſelbenderoselben Recht /, Titel / vndund ſchrifftlichenschrifftlichen vrkundenurkunden vndund
398brieffen /, vn̄und was dēſelbigendenselbigen anhengig iſtist /, ſoso jneninen genom̄engenommen
399vndund entzogen worden iſtist / durch vnſereunsere oberſteoberste Statthalter
400 [Seite: B4v] vnndunnd andere vnſereunsere Diener /, von vnsuns darzu verordnet /
401oder ſonſtsonst anderer geſtaltgestalt /, welche gedachten Printzen von
402VranienUranieny vndund dem GrauenGraven, ſeinemseinem Bruder, ſollensollen wider
403erſtatteterstattet vndund zugeſteltzugestelt werden in ſolchensolchen ſtandstand /, wie ſolchesolche
404vor ermelten entpoͤrungenentpörungen geweſengewesen /; werden ſichsich auch fort-
405hin derſelbigenderselbigen gebrauchen /, vermoͤgvermög der fürſehungfürsehung /, ArreſtArrest
406vndund erklerung, jneninen vergunnet vndund zugelaſſenzugelassen / durch wei--
407land hochloͤblichſterhochlöblichster gedaͤchtnußgedächtnuß / vnſersunsers aller geliebſtengeliebsten
408Herren vndund Vatters, KoͤnigKönig Heinrichen /, dem Gott gne--
409dig ſeysey /, vndund andere vnſereunsere Vorfahren, die KoͤnigKönig /, wie ſiesie
410vor der entſtandnenentstandnen entpoͤrungentpörung gethan haben.
41131. Wie wir dann gleichsfals auch woͤllenwöllen /, daß alle Ti--
412tel /, Schrifften und brieffliche vrkundenurkunden /, ſoso da genommen
413worden ſeinsein /, widerumb gegeben vndund zugeſtelltzugestellt ſollensollen wer--
414den / zu beiden theilen / den jenigen /, ſoso die zugehoͤrenzugehören.
41532. VndUnd damit man /, ſoso viel moͤglichenmöglichen zuthun iſtist /, moͤgemöge
416außleſchenaußleschen / vndund vndertruckenundertrucken die gedaͤchtnußgedächtnuß aller ver--
417gangnen entpoͤrungenentpörungen vndund zwitrachtēzwitrachten /, haben wir erklert /,
418erklaͤrenerklären alle SpruͤchSprüch /, VrtheilUrtheil vndund beſcheidbescheid vndund proceß,
419einnemmung vndund verkauffung der guͤtergüter / vndund alle Dekret,
420ſoso ergangen vndund gegeben ſeinsein worden / wider ermelte die
421von der Religion /, ſoso ſiesie als Reformiert fürwenden /, ſoso wol
422wider die lebendigen als todten /, nach abſterbenabsterben vnſersunsers al--
423ler EhrwirdigſtenEhrwirdigsten Herren vn̄und Vaters, KoͤnigKönig Heinrichs /,
424von wegen gedachter Religion / Auffruhr vndund entpoͤrun--
425genentpörun--
425gen /, ſoso darnach entſtandenentstanden /, zu dem auch die Execution vndund
426volziehung derſelbenderselben vrtheilurtheil vn̄und Recht, in gegenwertigkeit /
427nichtig /, vnkraͤfftigunkräfftig / vndund widerrufflich /, welche wir den̄denn der--
428halben wollen außgethan vndund außgeleſchtaußgelescht haben / vndund
429auß vnſernunsern Gerichts regiſternregistern /, ſoso wol der Ober gerichten
430 [Seite: C1r] als vndergerichtēundergerichten, auffgehebt haben /, wie dan̄dann auch alle zei--
431chen /, fußſtapffenfußstapffen vndund gedaͤchtnuſſengedächtnussen ermelter Executionen,
432ſchmachſchrifftenschmachschrifften vn̄und handlungēhandlungen wider jreire perſonperson /, gedecht--
433nuß / vndund nachkoͤmligenachkömlige /; ordnen vn̄und woͤllenwöllen /, daß ſolchssolchs alles
434hinweg gethan / vndund außgetilget werde / vndund daß die oͤrterörter
435vn̄und plaͤtzplätz /, an welchen man der vrſachenursachen halbēhalben einige abbre--
436chung oder ſchleiffungschleiffung fürgenom̄enfürgenommen /, derſelbenderselben eigenthūbseigenthumbs
437herrn widerum̄bwiderumb zugeſteltzugestelt werdēwerden /, damit ſiesie dieſelbigedieselbige gebrau-
438chengebrau--
438chen /, nuͤtzennützen vndund nieſſenniessen / nach jremirem willen vndund gefallen.
43933. VndUnd ſoso viel belangt die rechtfertigungen /, vrtheilurtheil vn̄und
440Recht /, ſoso ergangen vn̄und geben worden / wid[er] die ermelte von
441der Religion /, es ſeysey in was anderen ſachensachen es woͤllewölle /, weder
442in Religions vndund entpoͤrungsentpörungs ſachensachen /, ſamptsampt den veriaͤrun-
443genverjärun
--
443gen vndund einnem̄ungeinnemmung der LehenguͤterLehengüter /, ſoso ſichsich begeben vndund
444zugetragen haben / in werenden gegenwertigen /, letzten / vn̄und
445vorgehenden entpoͤrungenentpörungen, anfangs des 1567., ſollensollen ge--
446halten werden /, als wann ſiesie nicht gethan /, ergangen vndund
447geſchriebengeschrieben weren /; vndund die Partheyen ſollensollen ſichsich derſelbenderselben
448keins wegs gebrauchen moͤgenmögen /, ſondersonder ſollensollen in den ſtandstand
449geſetztgesetzt werden /, darinnen ſiesie auch vorhin geweſengewesen ſeinsein.
45034. Wir ordnen auch /, daß die vor ermelter Religion bey
451den PolitiſchenPolitischen ſatzungensatzungen vnſersunsers KoͤnigreichsKönigreichs bleiben /, als
452daß die feſtfest gehalten /, vndund ſollensollen die von der Religion an
453denſelbendenselben tagen nit ſchaffenschaffen /, verkauffen / noch mit offnem
454Laden feil haben /; vndund die FaſtFast tag /, an welchen das FleiſchFleisch
455zu eſſenessen verbotten iſtist / durch die RoͤmiſcheRömische CatholiſcheCatholische Kir--
456chen /, ſollensollen die Metzgen nit offen gehalten werden.
45735. VndUnd damit die JuſtitiaJustitia vnſerenunseren VnderthanenUnderthanen ge--
458halten / vndund verwaltet werde / ohn argwohn, einiges haß
459oder gunſtsgunsts willen /, haben wir geordnet vndund ordnen /, woͤl--
460lenwöl--
460len / vndund gefellt vnsuns /, daß die Proceß vndund rechfertigungen /,
461ſoso da entſtandenentstanden oder entſtehenentstehen moͤchtenmöchten zwiſchenzwischen Par--
462 [Seite: C1v] theyen /, die widerwertiger Religion weren /, ſoso wol mit an--
463klagen / als mit antworten /, es ſeysey in was Burgerlicher
464oder peinlichen ſachensachen es woͤllewölle /, die ſollensollen gehandlet wer--
465den in erſtererster inſtantzinstantz vor Statthalter vndund SchoͤffenSchöffen / vndund
466anderen vnſerenunseren ordenlichen Richtern, vermoͤgvermög vnſererunserer
467ordnung /; vndund da ſichsich ein Appellation begeben wuͤrdewürde / von
468vnſermunserm Parlamentsgericht, einem an das zu Pariß /, wel--
469ches beſteltbestelt iſtist mit ſibensiben Cammeren /, deren die groͤſtegröste iſtist in
470La Tournelle1 vndund fünff /, die man nennet Des EnqueſtesEnquestes /, ſollensollen
471dieſediese, der fuͤrgewendtenfürgewendten ReformirtēReformirten Religion ſeinsein / moͤgenmögen /,
472ſoso es jneninen gefellig iſtist /, in ſachēsachen /, die ſiesie in einer jetwedern er--
473melten Cammer haben /,z es ſeienseien PreſidemPresidem oder Rath, ſichsich
474enthalten /, in jreniren ſachensachen zu richten /, welche dann one eini--
475che vermeldung der vrſachenursachen ſollensollen entſchuͤldigenentschüldigen /, ſichsich
476derſelbenderselben zu entſchlagenentschlagen /, vnangeſehenunangesehen der ordnung /, wel--
477che nicht zulaſſetzulasset /, daß die PreſidentenPresidenten vndund Rathaaſollensollen jh--
478nenih--
478nenab vorbehalten ſeinsein / alle rechtmeſſigrechtmessig RecuſationesRecusationes vn̄und ver--
479werffungen, vermoͤgvermög der ordnung.
48036. Was aber die Proceß anlangt /, ſoso ſiesie haben werden an
481dem Parlament zu ToloſaTolosa /, wann ſichsich die Partheien nicht
482koͤnnenkönnen eines andern Parlaments vergleichen /, ſollensollen ſiesie
483gewieſengewiesen werden fuͤrfür die Supplications Herren vnſersunsers
484Hoffgerichts / in jrir Auditorium. im PallaſtPallast zu Pariß /, wel--
485che jreire Proceß vnparteiſchunparteisch ſollensollen Rechtfertigen / vn̄und endli--
486chen vrtheilenurtheilen / als das haupt vn̄und oberſtoberst Gericht /, als wenn
487ſiesie Richter weren geweſengewesen / ermelts vnſersunsers Parlaments.
48837. Anlangend die de Rouén, Dyon, ProuenceProvenceac, Bretaigne, vndund
489Grenoblead, moͤgenmögen diſelbendiselben begeren /, daß ſechssechs PrӕſidentēPraesidenten, oder
490Rahtsherrn ſichsich der Rechtfertigung jrerirer Proceß enthal--
491ten /, von wegen dreyer von einer jeglichen Cammer / vndund
492in dem von Bourdeaux, von wegen vier in jeglicher Cam̄erCammer.
49338. Die CatholiſchenCatholischen moͤgenmögen auch begeren, wan̄wann ſiesie woͤl--
494 [Seite: C2r] lenwöl--
494 [Seite: C2r] len /, daß alle die jenigen ermelter Gerichten /, die jrerirer Amp--
495ter vndund Stands entſetztentsetzt ſeinsein worden / von wegen der Reli--
496gion / von gemelten Parlamenten, ſichsich enteuſſernenteussern /, jreire Pro-
497ceßPro--
497ceß zu Rechtfertigen /, Auch gleichsfalls ohne vermeldung
498einiger vrſachursach /, vndund ſollensollen dieſelbigendieselbigen ſchuͤldigschüldig /, ſichsich dauondavon
499zu enthalten. Dergleichen ſollensollen jneninen auch vorbehalten
500ſeinsein / widerFehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [alle anderen Präsidenten und Beisitzer]. alle ordenliche RecuſationesRecusationes., ſoso von Rechtswe--
501gen durch die Ordnungen erlaubt.
50239. VndUnd dieweil vil ſonderbarersonderbarer PerſonenPersonen / empfangen
503vndund erlitten haben / ſoso vil ſchmachschmach vn̄und ſchadenschaden an jreniren gü--
504tern vndund PerſonenPersonen /, daß ſiesie ſchwerlichenschwerlichen koͤnnenkönnen derſelbenderselben
505gedechtnus auß dem ſinnsinn ſchlagenschlagen /, wie es ſichsich denn wol
506gebuͤretegebürete / zu volziehung vnſererunserer meinung vn̄und vorhabens /,
507dieweil wir allen vnrathunrath begeren zuuerhuͤtenzuverhüten / vndund vrſachursach
508moͤchtenmöchten geben den jenigen /, die ſichsich villeicht foͤrchtenförchten vndund
509beſorgenbesorgen /, daß, wen̄wenn ſiesie widerumb zu jreniren heuſernheusern kemen /, dzdaz
510ſiesie der ruhe moͤchtenmöchten beraubt werden /, damit ſiesie warten koͤn-
511nenkön--
511nen vndund moͤgenmögen / biß daß der widerwillen vndund feindſchaff--
512tenfeindschaff--
512ten ermiltert werden /, haben wir denen von der Religion
513zuuerwahrenzuverwahren geben / die Statt Rochelle, MōtaubanMontauban, Coignac,
514vndund Charite, in welchen die jenigen, ſoso vnderunder jneninen / ſoso bald
515nicht widerumb woͤllenwöllen heim zu jhrenihren HaͤuſernHäusern ſichsich moͤ--
516genmö--
516gen verfuͤgenverfügen / vndund wohnen /,ae VndUnd zu verſicherungversicherung der--
517ſelbender--
517selben / ſollensollen gedachter vnſerunser Bruder vndund Vetter /, der
518Printz von NauarraNavarra vndund Conde / vndund zwentzig Edelleut
519ermelter Religion /, die von vnsuns ſollensollen ernennet werden /,
520ſchwerenschweren vndund verheiſſenverheissen, ſamptlichsamptlich vndund ſonderlichsonderlich /, fuͤrfür
521ſichsich vndund für die gemelte Religions verwandten /, vnsuns die
522obgenante StaͤttStätt zu verwaren / vndund zu end zweyer jaren
523ſiesie widerumb vberlieffernuberlieffern / in deſſendessen hand vndund gewarſa--
524megewarsa--
524me /, den wir darzu verordnen werden /, in dem Standt, in
525dem ſiesie ſeinsein /, ohne einige vernewrungverneurung noch verenderung /
526 [Seite: C2v] vndund ohne einigen verzug oder beſchwerungbeschwerung /, von was vr--
527ſachur--
527sach oder gelegenheit wegen das ſeinsein moͤchtemöchte /; Zu ende deſ--
528ſelbigendes--
528selbigen Termins / ſollesolle die vbungubung gemelter Religion fort--
529hin volzogen werden /, wie dazumals beſchehenbeschehen /, wie ſiesie es
530jnneninnen gehabt. Nichts deſtodesto minder wollen wir / vndund iſtist vnsuns
531gefellig /, daß in dieſelbigendieselbigen alle GeiſtlichenGeistlichen moͤgenmögen frey, ſi--
532cherlichensi--
532cherlichen wider einkommen / vndund jreniren GottesdienſtGottesdienst ver--
533richten / in aller freyheit / vndund aller jrerirer guͤtergüter genieſſengeniessen /,
534mit ſamptsampt allen CatholiſchenCatholischen JnwohnernInwohnern derſelbigenderselbigen
535Statt /; welche geiſtlichengeistlichen / vndund andere JnwohnerInwohner gedach--
536ter vnſerunser Bruder /, Vetter / vndund andere Herren / in jhrenihren
537ſchutzschutz /, ſchirmschirm / vndund gleith nemmen ſollensollen /, damit ſiesie nicht
538verhindert /, gemelten GottesdienſtGottesdienst zuuerrichtenzuverrichten /, noch be--
539ſchweretbe--
539schweret oder beleſtigetbelestiget werden an jhrenihren PerſonenPersonen / vndund an
540der genieſſunggeniessung jrerirer güter., Sondern herwiderumb einge--
541ſetzteinge--
541setzt vndund eingeſtellteingestellt / in die vollkomne beſitzungbesitzung derſelbenderselben /;
542wollen hieruͤberhierüber /, daß in ermelten vier StaͤttenStätten vnſereunsere
543Richter widerumb eingeſetzteingesetzt / vndund daß die vbungubung deß Ge--
544richts vndund gerechtigkeit auffgericht werde /, wie es vor ent--
545ſtandenerent--
545standener entpoͤrungenentpörungen pflegt gehalten zu werden.
54640. Wir wollen dergleichen auch /, daß, alſoalso bald nach ver-
547kuͤndigungver--
547kündigung dieſesdieses gegenwertigēgegenwertigen Edicts / in beiden Legeren,
548vberalluberall in gemein die Waffen hingelegt werdēwerden /, welche al--
549lein ſollēsollen ſeinsein vndund bleiben in vnſerenunseren haͤndenhänden, vnſersunsers freund-
550lichenfreund--
550lichen, geliebſtengeliebsten Bruders, deß Hertzogen von Anchouaf.
55141. Das frey gewerb vndund durchziehen / ſolsol wider auff
552vndund angerichtet werden / in allen StaͤttenStätten /, Flecken /, oͤrte--
553renörte--
553ren /, BruͤckenBrücken / vndund PaſſenPassen vnſersunsers gemelten KoͤnigreichsKönigreichs /
554in den Stand /, wie es geweſengewesen iſtist / vor den entſtandenenentstandenen
555erſtenersten vndund letzten entpoͤrungenentpörungen.
55642. VndUnd zu vermeidung aller gewaltigen widerſpennig--
557keitwiderspennig--
557keit /, die ſichsich etwan begeben moͤchtēmöchten / in viel vnſerenunseren Staͤt--
558 [Seite: C3r] tenStät--
558 [Seite: C3r] ten /, ſollensollen die jenigen, ſoso von vnsuns verordnet werdēwerden / zu vol--
559ziehung dieſesdieses gegenwertigen Edicten /, die einen in abwe--
560ſenheitabwe--
560senheit der anderen /, die fuͤrnempſtenfürnempsten JnwohnerInwohner ermelter
561StaͤttStätt / beider Religion / ſchwerenschweren laſſenlassen /, die, ſoso ſiesie darzu er--
562wehlet werden /, die volziehung vnſersunsers Edicts zu halten /,
563dieſelbendieselben werden denn eins theil in den ſchutzschutz vndund ſchirmschirm
564des anderen befehlen / vndund ſiesie zu beyden theilen zugleich
565beleſtigenbelestigen / vn̄und durch offentliche Gerichtshandlung vffer--
566legenuffer--
566legen /, ſichsich BuͤrgerlichenBürgerlichen zuuerantwortenzuverantworten / von wegen be--
567ſchehnerbe--
567schehner verbrechung vndund vbertrettungubertrettung obgemeltes Edi--
568ctes / in ernanten StaͤttenStätten /, durch JnwohnereInwohnere derſelbenderselben / zu
569beyden theilen /, oder aber die Verbrecher vndund MißhaͤndlerMißhändler
570deſſelbendesselben / in der Obrigkeit hand vbergebenubergeben vndund lieffern.
57143. VndUnd damit / als wol vnſerunser Richter vndund Amptsleut ſoso
572wol als vnſereunsere VnderthanenUnderthanen / klaͤrlichenklärlichen vndund mit aller ge--
573wißheit vnſersunsers willens vndund meinung verſtendigetverstendiget ſeyenseyen /
574vn̄und zu auffhebung alles zweiffels /, vmbſchweiffesumbschweiffes / vn̄und auß--
575fluchts /, die von wegen des vorgehenden Edicts fuͤrgewen-
576detfürgewen--
576det werden moͤchtenmöchten /, haben wir erklaͤrterklärt / vndund erklaͤrenerklären alle
577andere Brieff /, Declaration, Modification, ReſtrictioRestrictio, Außle--
578gungen /, ergangene VrtheilUrtheil vndund RegiſterRegister /, gleich ſoso wol
579die heimliche / als andere, berathſchlagungenberathschlagungen /, ſoso hiebeuorhiebevor
580gemacht worden in vnſerenunseren Gerichts Parlamenten / vndund
581anderen, die nachkuͤnfftiglichennachkünfftiglichen moͤchtenmöchten gemacht werden /,
582zu nachteil vnſersunsers gegenwertigen Edicts /, belangende die
583Religions ſachensachen / vndund der entſtandenenentstandenen entpoͤrungenentpörungen in
584dieſemdiesem vnſerenunseren KoͤnigreichKönigreich /, daß ſiesie nichtig vndund vnkrefftigunkrefftig
585ſeinsein ſollensollen /; welchen / vndund den abbrüchigen, derſelbenderselben darin--
586nen begriffen /, haben wir durch ermeltes dieſesdieses vnſerunser E--
587dict abgebrochen / vndund benemen es hiemit ab /, jetz als dann /
588vndund dann als jetz /, heben wir es auff /, widerruffens vndund ver-
589nichtigensver--
589nichtigens / vn̄und erkleren außtruͤckenlichenaußtrückenlichen /, das wir wollen /,
590 [Seite: C3v] daß diſesdises vnſerunser ermeltes Edict / ſolsol ſichersicher /, beſtendigbestendig vn̄und vn--
591uerbruͤchlichun--
591verbrüchlich gehalten vndund gehandhabt werden /, ſoso wol
592durch vnſerunser Richter vndund Amptleuten / als VnderthanenUnderthanen /,
593vnangeſehenunangesehen vndund vnuerhindertunverhindert / alles deß jenigen /, was
594darwider ſeinsein moͤchtemöchte / oder demſelbigendemselbigen abbruͤchigabbrüchig ꝛc.etc.
59544. VndUnd zu mehrer verſicherungversicherung /, erhaltung vndund hand--
596habung / deſſelbendesselben, wie wir begeren /, wollen, ordnen / vndund ſe--
597tzense--
597tzen wir gefellig /, daß alle LanduoͤgtLandvögt vnſerunser LandſchafftenLandschafften /,
598vnſereunsere oberſteoberste Statthalter /, BürgermeiſterBürgermeister vn̄und SchoͤffenSchöffen /
599vndund andere ordenliche Richter der Statt diſesdises vnſersunsers Koͤ--
600nigreichsKö--
600nigreichs /, alſoalso bald nach empfahung dieſesdieses vnſersunsers gemel--
601ten Edicts, ſchwerenschweren ſollensollen /, daſſelbigdasselbig zu halten vn̄und zu hand-
602haben /, auch zu halten / vn̄und zu handhaben verſchaffenverschaffen / vndund
603ein jeglicher in ſeinemseinem gebiet zuerhalten /, wie dann gleichs--
604falls auch alle andere Amptleut /, wie ſiesie Namen haben /,2 ſoso
605jaͤrlichejärliche oder zeitliche Ampter haben /, ſoso wol die gegenwer--
606tige / nach empfangung diſesdises Edicts / als jreire nachkom--
607mende /, bey dem Eyd /, den ſiesie vnsuns pflegen zu thun / zu ein--
608gang jrerirer Empter vndund Gebiets /, welches Eyds ſollensollen of--
609fentliche kundſchafftenkundschafften verfertiget werden / allen den jeni--
610gen /, die es begeren werden.
61145. Wir befehlen auch vnſerenunseren geliebten vndund getrewengetreuen
612Dienern vnſererunserer Gerichts Parlamenten /, daß ſiesie, alſoalso bald
613nach empfangenem vnſeremunserem gegenwertigen Edict /, dzdaz alle
614ſachensachen hindan geſetztgesetzt / vndund bey ſtraffstraff der nichtigkeit aller
615handlungen /, ſoso ſiesie anderſtanderst thun würden /, daß ſiesie gleichen
616Eyd thun ſollensollen / vndund diſesdises vnſerunser Edict offentlich verkün--
617den laſſenlassen / vndund in vnſereunsere GerichtsbuͤcherGerichtsbücher ein RegiſtrirenRegistriren /
618nach ſeinerseiner form vndund inhalt /, lauter vndund einfeltiglich /, ohne
619gebrauchung einiger Modification, ReſtrictionRestriction, Declaration,
620oder heimlich RegiſterRegister /, auch ohne erwartung vnſersunsers eini--
621gen, weiteren geheiß oder befehls /, vndund vnſerenunseren oberſtenobersten
622 [Seite: C4r] Procuratoren /, daß ſiesie alſoalso bald vndund ohne vnterlaßunterlaß ſol--
623lensol--
623len begeren / vndund anhalten /, daß ermelte verkündigung /,
624welche wir woͤllenwöllen /, daß in beyden LaͤgernLägern beſchehebeschehe / jn--
625nerhalbin--
625nerhalb ſechssechs tagen / nach beſchehenerbeschehener Publication / an
626vnſeremunserem Parlaments Gericht zu Paris /, damit die Auß--
627lendiſchenAuß--
627lendischen alſoalso bald abgefertiget / vndund abgeſchafftabgeschafft wer--
628den. Wir aufferlegen gleichsfalls auch vnſerenunseren ober--
629ſtenober--
629sten Statthaltern vndund Regenten /, daß ſiesie ermeltes vn--
630ſerun
--
630ser Edict alſoalso bald laſſenlassen verkünden /, fuͤrfür ſichsich ſelbßselbß / als
631durch andere jhreihre VndergerichtsUndergerichts Amptleute3 / vndund an--
632dere ordenliche Richter der StaͤtteStätte jhrerihrer HerrſchafftenHerrschafften /
633vndund an allen orten /, da es ſichsich gebuͤrengebüren wirdt /, zu ſamptsampt,
634daß ein jeglicher / daſſelbigdasselbig ſeinesseines theils / halte /, ſchuͤtzeschütze /
635vnndunnd handhabe /, damit man auffs beſtebeste moͤgemöge auffhoͤ--
636renauffhö--
636ren / alle feindliche handlungen / vnndunnd verhindrungen /,
637daß alle beſchwernuͤſſenbeschwernüssen vnndunnd aufflagen /, ſoso geſche--
638hengesche--
638hen ſeynseyn / oder moͤchtenmöchten / von wegen ermelter entpoͤ--
639rungenentpö--
639rungen, auffgehaben werden / nach verkuͤndigungverkündigung die--
640ſesdie--
640ses vnſersunsers gegenwertigen Edicts /; was nach beſchehe--
641nerbeschehe--
641ner gemelter Publication geſchehengeschehen würde /, erkleren
642wir ſtraffwirdigstraffwirdig ſeinsein / vnndunnd der wider erſtattungerstattung ſchuͤl--
643digschül--
643dig /, Nemlichen: wider die jenigen /, die ſichsich der Waf--
644fen, gewalts / vnndunnd drangs gebrauchen werden / in ver--
645brechung vnndunnd ſchwechungschwechung dieſesdieses vnſersunsers gegenwerti--
646gen Edicts / vndund mit der that verhindern werden / deſſel--
647bendessel--
647ben Execution / vndund deſſelbendesselben gebrauch, bey ſtraffstraff deß to--
648des / ohne hoffnung einiger gnade noch verzeihung. VndUnd
649dann belangend andere gegenthaten /, ſoso nicht mit Waf--
650fen /, zwang / noch drang werden beſchehenbeschehen /, ſollensollen geſtrafftgestrafft
651werden / mit anderen leiblichen ſtraffenstraffen /, als der Acht /, Leib--
652ſtraffenLeib--
652straffen / nach ermeſſigungermessigung / vndund anderen GeltſtraffenGeltstraffen /
653nach wichtigkeit vndund erforderung der Mißhandlung, zu--
654 [Seite: C4v] gefallen / vndund ermeſſigungermessigung deß Richters geſtelletgestellet /, dem wir
655die erkentnus deren ſachensachen heimgeſteltheimgestelt haben /, denen wir
656dißfals bey jhrenihren ehren vndund gewiſſengewissen aufferlegen /, daß ſiesie
657ſolchessolches volnfuͤrenvolnfüren mit gerechtigkeit vndund gleichmeſſigkeitgleichmessigkeit /,
658wie es ſichsich gebuͤretgebüret /, ohne anſehenansehen vndund ohne vnterſcheidunterscheid
659der PerſonenPersonen / oder der Religion.
660[46.]ag Wir geben auch befehl ermelten vnſerenunseren Leuten /, ſoso
661gedacht vnſerunser Parlament Gericht beiſitzenbeisitzenah /, den Camme--
662ren vnſerunser Rechnung /, Gerichten vnſererunserer hilff /, Statthal--
663tern /, SchoͤffenSchöffen /, ProfoſenProfosen / vndund anderen vnſerenunseren Rich--
664tern vndund Amptleuten /, denen es gebuͤrengebüren wirt / oder jhrenihren
665Statthaltern /, daß ſiesie diß gegenwertig Edict vndund Ord--
666nung offentlichen laſſenlassen verleſenverlesen /, verkuͤndigenverkündigen /, in jreniren
667GerichtsbuͤchernGerichtsbüchern ein regiſtrirenregistriren / vndund daſſelbigdasselbig erhalten /,
668ſchuͤtzenschützen vndund handhaben / vnuerbruͤchlichunverbrüchlich, von Puncten zu
669Puncten /, vn̄und deſſelbendesselben JnhaltsInhalts laſſenlassen genieſſengeniessen /, vollkom--
670menlichen vndund friedlichen gebrauchen / alle die jenige /, de--
671nen es gebüren wirt /, auffgehaben vndund hindan geſetztgesetzt / al--
672ler entpoͤrungenentpörungen vndund verhinderungen, ſoso darwider ſeinsein
673moͤchtemöchte /, Denn ſolchessolches iſtist vnſerunser wil vndund meinung /. VndUnd zu
674zeugnis deſſelbendesselben / haben wir dieſendiesen gegenwertigen Brieff
675mit eigner Hand vnterſchriebenunterschrieben /, VndUnd zu mehrer verſi--
676cherungversi--
676cherung vndund beſtettigungbestettigung deſſelbendesselben / zu ewiger beſtendig--
677keitbestendig--
677keit / vnſerunser JnſigelInsigel hieran hencken laſſenlassen. Geben zu Sanct
678Germain /, im AuguſtAugust Monat /, im jar der gnaden 1570.,
679vnſersunsers KoͤnigreichsKönigreichs den 10.
680AlſoAlso underſchriebenunderschrieben.: Charles.
681VnderzeichnetUnderzeichnet: vom
682Neufuillo.

Sachliche Anmerkungen