1 [Seite: I.] EDICTEdict
2KoͤniglicherKöniglicher MaieſtatMajestat
3auß Franckreich /, den Frieden vndund Ver-
4trag, ſoso newlicherneulicher zeit den 11. tag AuguſtiAugusti die--
5ſesdie--
5ses jetzigen 1573. Jars / zu Pariß im Par--
6lament publiciert worden /,
7anlangendt.
↑
8Jetzundt auß FrantzoͤſiſcherFrantzösischer ſprachsprach
9trewlichtreulich verteutſchetverteutschet.
10Getruckt in der ChurfuͤrſtlichenChurfürstlichen Statt Hei--
11delberg / durch Johannem Maier.
12M. D. LXXIII.
[Seite: II.]
13 [Seite: III.] Edict KoͤnKön.[iglicher] MaieſtatMajestat
14auß Franckreich /, belangend den
15Friden vndund Vertrag vberuber die Auff--
16ruhr in ſeinemseinem Reich.↑
17WJrWir, Carolus, von Got--
18tes Gnaden / KoͤnigKönig auß
19Franckreich /, entbieten allen vnndunnd
20jeden gegenwertigen vnndunnd nach--
21kom̄ennach--
21kommen / vnſerunser Gnade vnndunnd Gruß /.
22Demnach vnſerunser fuͤrnemmenfürnemmen vnndunnd
23meinung jederzeit geweſengewesen vnndunnd
24noch iſtist /, daß wir /, wie auch vnſereunsere
25Vorfahren gethan /, vnſerunser Reich viel mehr durch den Weg
26der ſanfftmuͤtigkeitsanfftmütigkeit vndund guͤtegüte / dann der ſchaͤrffschärff regierten / vndund
27alſoalso von vnſernunsern VnderthanenUnderthanen den gehorſamgehorsam /, welchen ſiesie
28vnsuns ſchuldigschuldig /, erlangten: So hat vnſerunser freundtlicher lieber
29Bruder /, der KoͤnigKönig auß Polen /, als dem vnſerunser will vndund mei--
30nung diß falls durchauß wol bewuſtbewust /, in dem vnſernunsern außtruͤck-
31lichenaußtrück-
31lichen Befehl / vndund von vnsuns jhmihm derhalben vberſchicktenuberschickten vndund
32gegebnēgegebnen Gewalt / nachfolgenden etliche fuͤrnemenfürnemen PerſonēPersonen
33auß vnſermunserm jnnerlicheninnerlichen Raht /, ſoso vmbumb jhnihn waren /, deputiert
34vndund verordnet /, die Klagen /, BekuͤmmernußBekümmernuß vndund Supplica--
35tiones / BurgermeiſtersBurgermeisters /, SchoͤffenSchöffen vnndunnd deß Rahts / ſamptsampt
36den Bürgern vnndunnd Einwohnern der Statt RoſchellRoschell /, auch
37deren vom Adel vnndunnd anderer /, ſoso ſichsich dahinein begeben /, an--
38zuhoͤrenan-
38zuhören vndund zuuernemmenzuvernemmen.
39 [Seite: IIII.] Dieweil es dann endlich dahin gerahten /, daß gemelter
40vnſerunser freundlicher lieber Bruder, PolniſcherPolnischer KoͤnigKönig /, mit vn--
41ſermun--
41serm guten willen /, durch raht vnndunnd eingeben vnſersunsers auch
42freundlichen lieben Bruders /, deß Hertzogen zu Alancon /,
43vnndunnd deß KoͤnigsKönigs von NauarrenNavarren /, vnſernunsern freundlicher lieber
44Vetter deß Princen von Conde vndund Delphin /, deß Hertzo--
45gen von LongueuilleLongueville /, von GuyſeGuyse /, von NeuersNevers vn̄und von VzesUzes /,
46deß Herren von Montluc /, deß GrauenGraven von Retz /, von Bi--
47ron /, von Villequier /, von der Capelle aux VrſinsUrsins /, von Loſ--
48ſesLos--
48ses /, von der Vauguyon /, von S.[ankt] Supplice /, vōvon Malicorne /,
49von Suze /, deß groſſengrossen Priors auß Champaigne / vndund ande--
50rer mehr fürnemme MaͤnnerMänner /, ſoso vmbumb jhnihn waren /, denen von
51RoſchelleRoschelle /, auch den Edelleuten vnndunnd andern /, ſoso ſichsich da hin--
52ein begeben /, dieſediese nachfolgende ſpecificirtespecificirte Puncten vndund Ar--
53tickel verwilliget vnndunnd zugelaſſenzugelassen /, deren ſichsich die Einwohner
54vnſererunserer StaͤttStätt zu Montauban vnndunnd NiſmesNismes /, die vom Adel
55vndund andere, die ſichsich in dieſelbigedieselbige StaͤttStätt gethan /, auch etliche
56mehr vnſererunserer VnderthanUnderthan /, fuͤrfür welche die RoſchellerRoscheller ſuppli--
57cirtsuppli--
57cirt haben /, eben ſoso wol als ſiesie / zugebrauchen hetten.
58Thun wir hiemit kundt vndund zuwiſſenzuwissen /, daß wir /, als wir
59betrachten /, daß wir beſſersbessers nicht thun koͤndtenköndten /, dann daß wir
60dem Raht /, ſoso vnsuns gemelte vnſerunser Bruder /, Princen vndund Her--
61ren gaben /, nachfolgten /, welche / nach dem eiffer, den ſiesie zu
62der ehren Gottes tragen /, neben der erfahrung vnndunnd guten
63neigunge vndund willen /, ſoso ſiesie zu vnſernunsern ſachensachen haben /, viel mehr
64als jemandt anders wiſſenswissens haben koͤnnenkönnen / vmbumb das jenige /,
65was zum frommen vnndunnd gutem vnſersunsers Reichs dienet vnndunnd
66noͤtignötig iſtist. AlſoAlso durch den Raht vndund Gutthaten / der KoͤniginKönigin,
67vnſerunser Ehrliebenden FrawenFrauen Mutter /, auch vnſernunsern freund--
68lichen lieben Vettern /, deß Cardinals von Lottringen vnndunnd
69 [Seite: V.] GuyſeGuyse, vnſersunsers lieben vndund getrewengetreuen Cantzlers /, der Herrn von
70MotuillierMotvillier /, von LanſſacLanssac /, von Limoges /, den PreſidentenPresidenten von
71Thou vnndunnd Seguyer /, deß Herren zu Foix /, des PreſidentenPresidenten
72Hannequins /, des Herrn zu CheuernyCheverny /, deß von Mande /
73vnndunnd RoeſſyRoessy /, alle vnſerunser RaͤhtRäht ReſpectiuèRespective, auß gemeltem vn--
74ſermun--
74serm geheimen oder jnnerlicheninnerlichen Raht /, von wegen der obge--
75melten vrſachenursachen / vnndunnd bewegnuſſenbewegnussen /, auch anderer groſſengrossen
76vndund guten vnsuns dahin weiſendeweisende bedenckungen /, haben geſpro--
77chengespro--
77chen /, erklaͤrterklärt /, geſetztgesetzt / vndund geordnet /, ſagensagen /, ſetzensetzen vndund ordnen /
78mit dieſemdiesem vnſermunserm gegenwertigen jmmerwehrendenimmerwehrenden vnndunnd
79vnwiderrufflichenunwiderrufflichen Edict /, woͤllenwöllen / vndund gefaͤlletgefället vnsuns wie nach--
80folget.
81I.↑
82ErſtlichErstlich /, daß die gedaͤchtnußgedächtnuß / alles des jenigen /, was
83ſichsich ſeitseit des 24. AuguſtiAugusti letzt verſchienenverschienen biß dahero / von we--
84gen der Auffruhr vnndunnd EmpoͤrungEmpörung in vnſermunserm Reich / zuge--
85tragen /, verloſchenverloschen vnndunnd getoͤdtgetödt ſeinsein ſollensollen /, als ob es nihe ge--
86ſchehenge--
86schehen were: VndUnd ſolsol hiemit vnſernunsern general Procuratori--
87bus /, auch andern PerſonenPersonen /, ſiesie ſeyenseyen gleich wer ſiesie woͤllenwöllen /,
88verbotten ſeinsein /, dauondavon nimmermehr meldung zuthun / oder
89einigen Gerichtlichen Proceß vn̄und forderung in einigem Ge--
90richt oder Hoff derhalben anzuſtellenanzustellen oder anzufangen /, es
91ſeysey, zu welcher zeit / oder vmbumb was vrſachursach vndund gelegenheit wil--
92len es jmmerimmer geſchehengeschehen moͤgemöge.
93II.↑
94Allen vnſernunsern VnderthanenUnderthanen /, was ſtandsstands vndund wuͤrdenwürden
95auch die ſeinsein /, verbietende /, daß ſiesie ſolchesolche ding nicht mehr aͤn--
96dernän--
96dern oder aͤffernäffern /, ſichsich keiner wider den andern ſetzesetze mit ſchme--
97henschme--
97hen / oder einer den andern anreitzen durch verweiß deſſendessen /, ſoso
98 [Seite: VI.] ſichsich zugetragen /, keiner dauondavon diſputiredisputire /, bezeuge /, klage /, kei--
99ner dem andern darumb trutz oder beleidigung mit worten
100oder mit wercken zufuͤgezufüge /, Sondern ſichsich friedlich vndund einſameinsam
101beyeinander enthalten vndund leben / wie BruͤderBrüder /, Freundt / vndund
102MittbuͤrgerMittbürger /, zu verhuͤtungeverhütunge der ſtraffstraff /, damit die Landtfried--
103bruͤchigenLandtfried--
103brüchigen vndund ZerſtoͤrerZerstörer der gemeinen Ruhe geſtrafftgestrafft wer--
104den /, den jhenigen, ſoso hierwider thun werden /, auffzulegen.
105III.↑
106Ordnen wir /, daß die CatholiſcheCatholische RoͤmiſcheRömische Religion
107wider auffgericht / vndund an allen orten vn̄und enden vnſersunsers Reichs
108vnndunnd Landen /, ſoso vnderunder vnſermunserm Gebiet ſeinsein /, an welchen die
109vbungubung derſelbigenderselbigen bißher vnderlaſſenunderlassen worden /, ernewreterneuret wer--
110den /, damit ſiesie daſelbſtendaselbsten frey vnndunnd friedlich koͤnnkönn geuͤbetgeübet wer--
111den / ohne einige betruͤbungbetrübung oder verhindernuß, bey obgeſetz--
112terobgesetz--
112ter ſtraffenstraffen /, vnndunnd daß alle die jenigen /, ſoso in wehrendem ge--
113genwertigem Krieg / HaͤuſerHäuser /, GuͤterGüter / oder Einkommen vndund
114Renten, den GeiſtlichenGeistlichen oder andern CatholiſchenCatholischen zuſten--
115digzusten--
115dig /, eingenommen / oder noch inhaben vnndunnd beſitzenbesitzen /, jhnenihnen
116derſelbigenderselbigen vollkoͤm̄lichevollkömmliche poſſeßposseß vndund gebuͤrendegebürende abnuͤtzungabnützung in
117aller Freyheit vndund ſicherheitsicherheit folgen laſſenlassen.
118IIII.↑
119VnndUnnd damit wir vnſernunsern Bürgern vnndunnd Einwohnern
120der Statt RoſchellRoschell /, Montauban vndund NyſmesNysmes vrſachursach geben,
121friedtlich vnndunnd in ruhe zuleben /, haben wir jhnenihnen zugelaſſenzugelassen /
122vndund laſſenlassen auch jhnenihnen /, den gemelten StaͤttenStätten /, hiemit frey zu
123die vbungubung der vermeinten reformirten Religion /, dieſelbigedieselbige
124in jhrenihren HaͤuſernHäusern / vndund in eigenden vndund zugehoͤrendenzugehörenden orten /
125fuͤrfür ſichsich ſelbstselbst /, jhreihre HaußgeſindtHaußgesindt vnndunnd andere, ſoso ſichsich da fin--
126 [Seite: VII.] den laſſenlassen woͤllenwöllen /, zuuͤbenzuüben vndund zugebrauchen /, doch die gemei--
127ne Orter vndund PlaͤtzePlätze außgenommen.
128V.↑
129So viel die andere der vermeinten reformirten Reli--
130gion anlangt /, ſoso bey derſelbigenderselbigen biß daher verblieben ſeinsein /, de--
131nen laſſenlassen wir zu /, ſichsich wider in jreire haͤußlichehäußliche Wohnung zu--
132fuͤgenzu--
132fügen /, da ſiesie bleiben vn̄und wohnen moͤgenmögen / vn̄und durch alle andere
133ort vnſersunsers Reichs auff vndund abziehen / vndund in derſelbenderselben in aller
134Freyheit jresires GewiſſensGewissens leben /, vndund denen vom Adel vndund an--
135dern, die hohe Oberkeit haben / vndund gleicher maſſenmassen biß dahe--
136ro bey vermelter Religion verblieben ſeinsein / vndund ſeitseit des obge--
137nanten 24. AuguſtiAugusti nechſtnechst verſchienenverschienen / mit gemelten Staͤt--
138tenStät--
138ten in der Wehr geweſengewesen /, laſſenlassen wir gleicher geſtalltgestallt zu, in
139Freyheit jhresihres GewiſſensGewissens in jhrenihren HaͤuſernHäusern zuleben / vnndunnd
140darinn allein die Tauff vndund Ehen nach jremirem gebrauch zuuer--
141bringenzuver--
141bringen /, ohn groͤſſeregrössere verſamlungversamlung / dann biß auff zehen Per--
142ſonPer--
142son / vberuber die Eltern /, GeuatternGevattern vndund GeuatterſtenGevattersten /, außge--
143nommen vnſernunsern Hof / vndund zwo Meil rings vmbumb denſelbendenselben /,
144auch die Statt /, Ampt / vndund VicegraffſchafftVicegraffschafft zu Pariß / vndund
145zehen Meil vmbumb dieſelbigendieselbigen rings herumb.
146VI.↑
147Gebieten vnſernunsern Amptleuten vndund ordentlichen / oder
148andern vndergeſetztenundergesetzten Richtern /, einem jeden in ſeinemseinem Ge--
149biet /, daß ſiesie auff das allerbeſteallerbeste es geſchehengeschehen kan / vndund ohne er--
150gernuß verordnung thun der Todten /, dern von der vermein--
151ten reformierten Religion / BegraͤbnußBegräbnuß halben.
152VII.↑
153Auff dem fall, daß etliche derſelbenderselben Religion genoͤtigetgenötiget
154 [Seite: VIII.] worden weren /, ſichsich zuuerbindenzuverbinden vnndunnd zuuerſprechenzuversprechen /, auch
155Caution darumb zuthun /, daß ſiesie von jhrerihrer Religion abſte--
156henabste--
156hen / vnndunnd die vnderlaſſenunderlassen /: das alles haben wir CaſſirtCassirt vnndunnd
157erklaͤrterklärt /, daß es von nichten ſeinsein /, kein krafft vndund wirckung ha--
158ben ſolsol.
159VIII.↑
160Es ſollensollen die SchuͤlerSchüler /, Krancken vnndunnd Armen /, ſiesie ſeinsein
161welcher Religion ſiesie woͤllenwöllen /, one vnderſcheidtunderscheidt auff den Vni-
162uerſitetenUni-
162versiteten /, Schulen /, Spitalen /, gemeinen armen Leut vndund
163AllmuſenAllmusen haͤuſerhäuser / auffgenommen werden.
164IX.↑
165Wir laſſenlassen allen vnſernunsern VnderthanenUnderthanen gemelter Reli--
166gion zu /, daß ſiesie jreire GuͤterGüter verkauffen oder veraͤndernverändern / vn̄und ſichsich
167frey vndund ſichersicher mit jhremihrem Gelt oder anderer Farnuß /, wohin
168ſiesie woͤllenwöllen /, thun / oder aber das Einkommen dauondavon gebrau--
169chen moͤgenmögen /, ſiesie begeben ſichsich gleich an einen ort, wohin ſiesie
170woͤllenwöllen /, in oder auſſerhalbausserhalb diß Reichs /, allein daß es nicht ſeysey
171in deren HerrſchafftenHerrschafften / Landen /, welche mit vnsuns Krieg het--
172ten.
173X.↑
174Sollen die gemelte von RoſchellRoschell /, Montauban vnndunnd
175NyſmesNysmes / vndund andere obgenannte quittirt, ledig vndund enthaben
176ſeinsein aller GuͤltenGülten /, fahrnuß /, ſchuldenschulden /, außſtehendenaußstehenden Renten /,
177nutzung vnndunnd Einkommen der GeiſtlichenGeistlichen / vnndunnd anderer /,
178welche ſiesie gnugſamgnugsam anweiſenanweisen werden /, ſeitseit des juͤngſtjüngst verſchie-
179nenverschie--
179nen 24. tags AuguſtiAugusti hero von jnin auffgenommen ſeinsein /, alſoalso
180daß ſiesie oder jhreihre Befehlhaber / oder auch die /, ſoso jhnenihnen ſolchessolches
181geliffert oder fuͤrgeſtrecktfürgestreckt /, derhalben mit dem geringſtengeringsten nit
182angefochten oder erſuchtersucht werden moͤgenmögen /, weder in gegen--
183wertiger oder verſchienerverschiener / noch auch zukuͤnfftigerzukünfftiger zeit.
184 [Seite: IX.] XI.↑
185Deßgleichen ſollsoll es gehalten werden mit allen feindtli--
186chen thaten /, auffnemmung des KriegßuolcksKriegßvolcks /, ſchlagenschlagen der
187MuͤntzMüntz /, gieſſengiessen vndund nemen der Artillerey / vndund Kriegßzeugk /,
188mit machung des PuluersPulvers vndund Salpeters /, einnemung /, be--
189feſtigungbe--
189festigung der Statt /, abreiſſungabreissung der Kirchen /, HaͤuſerHäuser / vndund
190anderer oͤrterörter /, auffahung der Schiffe /, Galeen vnndunnd GuͤterGüter
191auff dem Meer /, auffrichtung der Gericht vnndunnd derſelbigenderselbigen
192Execution /, beide in Bürgerlichen vndund Malefitz ſachensachen /, reiſ--
193ſenreis--
193sen mit verſtandtverstandt /, vnderhandlungunderhandlung jhrerihrer hülff vnndunnd beſchuͤ--
194tzungbeschü
--
194tzung halben angeſtelltangestellt / vnndunnd gemeiniglich alles das, ſoso durch
195ſiesie / ſeitseit des gemelten 24. tags AuguſtiAugusti her / beide in vndund auſ--
196ſerhalbaus--
196serhalb vnſermunserm KoͤnigreichKönigreich / gleicher weiß geſchehengeschehen /, gehan--
197delt / vnndunnd verricht worden /, vnangeſehenunangesehen es außtruͤcklichenaußtrücklichen
198allhie vermelt vnndunnd ſpecificirtspecificirt ſeinsein ſoltsolt /, alſoalso /, daß vmbumb einiger
199deren obgemelten oder anderer verloffen ſachensachen halben / jneninen
200oder jhrenihren nachkom̄ennachkommen / kein laſtlast der Rebellion /, vngehorſamungehorsam /
201oder der verletzten MaieſtetMajestet kan zugerechnet werden.
202XII.↑
203ErklaͤrenErklären vnsuns /, daß wir alle wie obgemelt / fuͤrfür vnſereunsere
204beſonderebesondere getrewegetreue VnderthanUnderthan vndund Diener halten /, mit dem
205geding /, daß ſiesie vnsuns allen gehorſamgehorsam vnndunnd trewetreue verſprechenversprechen
206vndund ſchwerenschweren /, ſichsich gaͤntzlichgäntzlich aller zuſammenzusammen verbuͤndnußverbündnuß / in
207oder auſſerhalbausserhalb vnſermunserm Reich enthalten vndund abſtehenabstehen / vnndunnd
208forthin ohn vnſerunser verwilligung kein Gelt mehr auffnemen /,
209Volck beſchreibenbeschreiben / oder verſamlungenversamlungen anderß, dann jhnenihnen
210wie obgemelt / geſtattetgestattet werd /, anrichten /, vndund daſſelbigedasselbige ohne
211waffen /, bey vermeidung ernſtlicherernstlicher vnndunnd ſcharpfferscharpffer ſtraffstraff /,
212nemlich deren /, die den jenigen, ſoso VeraͤchterVerächter vndund Verbrecher
213vnſererunserer Gebott vndund Befehl aſeinsein, auffgelegta zu werden pfleget.
214 [Seite: X.] XIII.↑
215Alle die /, ſoso im Krieg gefangen worden / oder ſonſtsonst in
216Hafften /, Galleen / oder anderßwo / der Religion halben / auß
217verurſachungverursachung deß gegenwertigen Kriegß enthalten worden /,
218ſollensollen ledig vndund auff freyen Fuß loß gelaſſengelassen werden / vndund kei--
219ne Rancion zubezahlen ſchuldigschuldig ſeinsein /. Doch hiemit vnge--
220meintunge--
220meint /, als ob die Rancion /, ſoso allbereit außgericht ſeinsein /, wider
221gefordert werden moͤchtenmöchten bey denen /, ſoso ſiesie empfangen.
222XIIII.↑
223Sollen gemelte von der Religion nicht vberleſtigetuberlestiget
224oder beſchwertbeschwert werden mit einiger ordenlicher oder vnorden--
225licherunorden--
225licher beſchwernußbeschwernuß mehr / als die CatholiſchenCatholischen.
226XV.↑
227Haben wir vnsuns erklaͤrterklärt vndund erklaͤrenerklären vnsuns /, daß alle Con-
228tumacien /, Sententz /, VrtheilUrtheil /, Proceß /, EinſetzungEinsetzung /, Ver--
229kauff vndund Decret / wider die von der vermeinten reformier--
230ten Religion /, welche in den obgemelten StaͤttenStätten RoſchellRoschell /,
231Mantauban vndund NyſmesNysmes ſeitseit des gemeldten 24. AuguſtiAugusti
232hero geweſengewesen / oder noch ſindsind /, außgangen /, als die der andern
233Parthey vnuerhoͤrtunverhört / oder in dem ſiesie durch kein Procurator
234erſchienenerschienen ſindtsindt /, gemeldten 24. AuguſtiAugusti zugangen /, zugleich
235auch derſelbenderselben Execution vnndunnd vollſtreckungvollstreckung /, beide in Buͤr--
236gerlichenBür--
236gerlichen vndund Malefitz Sachen /, ſollensollen CaſſirtCassirt /, widerruffen /
237vndund nichtig ſeinsein /; VndUnd die Proceß in dem ſtandtstandt /, in welchem
238ſiesie zuuorzuvor geweſengewesen /, verbleiben / vndund die obgenandten wider in
239jhreihre zeitliche Güter / einkommen /, vnangeſehenunangesehen der entſa--
240tzungentsa--
240tzung /, verkauff vnndunnd zuerkendtnuß /, verleihung vnndunnd ge--
241ſchancktge--
241schanckt /, ſoso dauondavon entweder durch VnsUns oder ander weiß ge--
242ſchehenge--
242schehen ſeinsein moͤchtenmöchten / ohne einige entgeldtnuß.
243 [Seite: XI.] XVI.↑
244VndUnd ſoso vil belangend die Erben /, WitfrawenWitfrauen vndund an--
245dere /, ſoso gerechtigkeit haben an der verlaſſenſchafftverlassenschafft / deren von
246der Religion, ſoso in gemeldten StaͤttenStätten geſtorbengestorben /, daſelbſtendaselbsten
247oder ſonſtsonst mit jhnenihnen in der wehr ſeidtseidt gemeldten 24. AuguſtiAugusti
248geweſengewesen /, es ſeysey gleich an welchem ort vnſersunsers Reichs /, da es
249woͤllewölle /, So laſſenlassen wir jhnenihnen zu /, in die PoſſeſſionPossession vnndunnd nu--
250tzen der gedachten verlaſſenſchafftverlassenschafft wider einzukommen /, vnndunnd
251erhalten ſiesie in jhremihrem guten Leumut vndund geruͤchtgerücht.
252XVII.↑
253Alle befelchshaber in den gemeldten StaͤttenStätten RoſchellRoschell /,
254Montauben vndund NyſmesNysmes /, KoͤnigiſcheKönigische vndund andere /, was fuͤrfür
255Religion ſiesie ſeyenseyen /, vnndunnd die, ſoso auß verurſachungverursachung der Religi--
256on vndund der gegenwertigen Krieg von jhrenihren Amptern abge--
257ſetztabge--
257setzt worden /, ſollensollen in jreniren vorigen ſtandtstandt /, würde vndund Ampt /
258wider eingeſetzteingesetzt werden /, vnndunnd ſollensollen die andere vnſereunsere Be--
259felchshaber in andern StaͤttenStätten vndund orten ſichsich vnſererunserer publi--
260cirten Declaration gemeß halten.
261XVIII.↑
262VndUnd damit das Recht vnndunnd Gerechtigkeit ohn eini--
263gen boͤſenbösen argwon vnſernunsern VnderthanenUnderthanen in gemelten Staͤt--
264tenStät--
264ten /, auch andern /, die ſichsich ſeitseit des offtgemelten 24. tags Au--
265guſtiAu--
265gusti in dieſelbendieselben begeben /, mit getheilet werde /, haben wir or--
266dinirt /, ordnen /, woͤllenwöllen vndund gefelt vnsuns /, daß die Proceß vndund jr--
267rungenir--
267rungen, ſoso ſichsich zwiſchenzwischen Partheyen, die widerwertigen Reli--
268gion ſeinsein /, erhaben / oder noch zukuͤnfftigzukünfftig erhebēerheben /, es ſeysey in Kla--
269ge oder Antwort /, in Bürgerlichen oder MalefitziſchenMalefitzischen Sa--
270chen /, in der erſtenersten JnſtantzInstantz fuͤrfür vnſernunsern ordenlichēordenlichen Richter ſol--
271lensol--
271len vermoͤgevermöge vnſererunserer Ordinantz verhandelt vn̄und berechtet wer--
272den /, VndUnd auff dem fall an vnſererunserer HoͤffHöff einen appelliret wer--
273den ſoltsolt /, ſoso woͤllēwöllen wir /, doch nur allein ein Jar lang /, anzurechēanzurechen
274 [Seite: XII.] von publicierung dieſesdieses Brieffs /, mit vnuerdachtenunverdachten Richtern,
275wie die vnsuns gefallen werdēwerden /, verſehungversehung thun /, Jedoch den Hof
276des Parlaments zu TholouſeTholouse von wegen deren von Mon--
277tauban außgenom̄enaußgenommen /, vndund ſolsol vnderunder des niemandt genoͤtigetgenötiget
278ſeinsein /, in der Perſonperson zuerſcheinenzuerscheinen.
279XIX.↑
280VndUnd demnach vil ſonderersonderer PerſonenPersonen dermaſſendermassen an jrerirer
281Ehr vndund GuͤternGütern / ſchmachschmach vndund ſchadenschaden eingenom̄eneingenommen vndund ge--
282litten haben /, daß ſiesie es ſchwaͤrlichschwärlich bald vergeſſenvergessen werden /, als
283wol zu vollziehung vnſererunserer meinung vonnoͤtenvonnöten were /, Die--
284weil wir dann gern alle vnbequemlichheitunbequemlichheit abſchaffenabschaffen / vn̄und den-
285jenigen /, ſoso /, wann ſiesie wider zu jreniren HaͤuſernHäusern kommen /, ſichsich et--
286wan befuͤrchtenbefürchten /, daß ſiesie vnruͤhigunrühig gemacht werden /, vnndunnd der--
287halben, biß aller neidt /, haß / vnndunnd widerwillen geſoͤhnetgesöhnet vnndunnd
288gelindert ſeysey /, zuwarten vermeinen /, Als haben wir verwilli--
289get / vndund verwilligen denen in StaͤttenStätten / RoſchellRoschell /, Montau--
290ben vndund NyſmesNysmes /, daß ſiesie ſichsich der alten vnndunnd newenneuen Priuile--
291gienPrivile--
291gien /, Jurisdiction / vndund anderer Gerechtigkeit gebrauchen /,
292bey welchem ſiesie auch gehandthabt vndund erhalten werden ſol--
293lensol--
293len /, vngenoͤtigetungenötiget einige BeſatzungBesatzung auffzunem̄enauffzunemmen / oder zulei--
294den /, daß SchloͤſſerSchlösser /, FeſtungenFestungen oder Citadell /, es ſeysey dann mit
295jrerirer verwilligung vnndunnd zulaſſenzulassen /, in jhrenihren StaͤttenStätten gebawetgebauet
296werden. Jedoch /, damit ſiesie jhrenihren gehorſamgehorsam vndund neigung /, vn--
297ſernun--
297sern willen vndund meinunge zuhalten /, deſtodesto mehr anzeigen vndund
298verſichernversichern /, ſoso ſollensollen ſiesie zwey Jar lang auß einer jeden der ob--
299gemelten StaͤttStätt / vier der fuͤrnem̄ſtenfürnemmsten BuͤrgerBürger vndund Einwoh--
300ner /, welche der vermeinten reformierten Religion ſeyenseyen /, zu
301BuͤrgenBürgen geben /, die wir vnderunder denen /, die ſiesie vnsuns benennen ſol--
302lensol--
302len /, erkieſenerkiesen / vnndunnd von drey Monaten zu drey Mo--
303nat / oder ſonſtsonst einer andern dergleichen zeit /, ſoso rahtſamrahtsam
304 [Seite: XIII.] gefunden wirdt /, abwechſſelnabwechsseln werden /. VnndUnnd ſollensollen gemel--
305te BuͤrgenBürgen in die StaͤttStätt vndund oͤrterörter /, die wir jneninen vnſersunsers gefal--
306lens ordenen werden /, laͤgernlägern /, auffs wenigſtwenigst fuͤnfftzigfünfftzig Meil
307weit von gemelten StaͤttenStätten /, außgenommen in vnſerunser Statt
308Pariß vnndunnd TholouſeTholouse. VndUnd damit kein vrſachursach mehr vber--
309bleibeuber--
309bleibe deß Klagens vndund argwohns /, ſoso woͤllenwöllen wir in gemelte
310StaͤtteStätte / fromme /, auffrichtige / vnndunnd zu vnſernunsern dienſtendiensten wol--
311gemeinte Leute / zu Regenten ſetzensetzen /, die mit dem wenigſtenwenigsten nit
312argwoͤhniſchargwöhnisch ſeyenseyen /, Jedoch meinēdemeinende /, daß die Hut jrerirer Statt /,
313die ThuͤrnThürn vnndunnd FeſtungenFestungen / vnderunder jhremihrem Gewalt / vermoͤgevermöge
314jrerirer alten PriuilegienPrivilegien verbleiben.
315XX.↑
316Deßgleichen woͤllenwöllen wir daß alsbald, nach dem diß vn--
317ſerun--
317ser gegenwertig Edict in vnſermunserm LaͤgerLäger publiciert vndund auß--
318geſchrienauß--
318geschrien worden /, die Wehr vndund Waaffen durchauß abge--
319legt werden /, allein daß dieſelbigendieselbigen vnderunder vnſernunsern vndund vnſersunsers
320freundtlichen liebēlieben Bruders /, deß KoͤnigsKönigs auß Polen, handen
321bleiben:. Wir ordnen auch /, daß alles Volck zu Land vndund zu
322WaſſerWasser / von gemelten StaͤttenStätten abziehe / vndund die FeſtungFestung, ſoso
323von einem oder dem andern theil gemacht wordēworden /, abgeriſſenabgerissen
324vn̄und zerbrochēzerbrochen /, auch das frey Gewerb vn̄und Paß durch alle Staͤ--
325teStä--
325te /, Flecken /, oͤrterörter /, BruͤckenBrücken vndund Wege vnſersunsers Reichs wider
326auffgericht werde /, daß die BeſatzungenBesatzungen vnndunnd Volck /, die ſeitseit
327des 24. tages AuguſtiAugusti her / von wegen der gegenwertigen
328Kriege / in StaͤttenStätten vndund andere oͤrterörter /, HaͤuſerHäuser vndund Schloͤſ--
329ſerSchlös--
329ser, vnſernunsern VnderthanēUnderthanen zuſtaͤndigzuständig /, ſiesie ſeyenseyen was fuͤrfür Religion
330ſiesie wollen /, von ſtundanstundan weichen /, damit dieſelbigendieselbigen in freyer
331vnndunnd vollkommener BeſitzungBesitzung gelaſſengelassen werden /, aller dings
332wie ſiesie zuuorzuvor /, ehe ſiesie deren entſetztentsetzt geweſengewesen /, waren.
333 [Seite: XIIII.] XXI.↑
334Die fahrnuß /, ſoso noch fuͤrfür der Hand ſeinsein / vnndunnd ſeitseit des
335gemelten 24. tags AuguſtiAugusti mit feindſeiligerfeindseiliger weiß genommen
336worden /, ſollensollen, denen ſiesie zugehoͤrenzugehören /, wider zugeſtelltzugestellt werden /,
337doch daß den Kauffern der KauffſchillingKauffschilling deren fahrnuß /, ſoso
338durch die Obrigkeit / oder ſonſtsonst anderer Befehl vnndunnd Com--
339miſſionCom--
339mission verkaufft werden /, wider gegeben werde /, vndund zuvoln--
340ſtreckungzuvoln--
340streckung deſſendessen, wie obſtehetobstehet /, ſollensollen die JnhaberInhaber derſelbigenderselbigen
341fahrenden GuͤterGüter /, ſoso die ReſtitutionRestitution zuthun ſchuldigschuldig /, von
342ſtundstund an vndund ohne auffzug / dieſelbendieselben den eigenthumbs Her--
343ren / vmbumb das Gelt, ſoso ſiesie darumb gegeben /, wider zuſtellenzustellen
344vnndunnd behaͤndigenbehändigen /, dagegen ſiesie auch kein widerſetzungwidersetzung oder
345außflucht beſchuͤtzenbeschützen moͤgemöge.
346XXII.↑
347VndUnd ſoso viel die frucht der ligenden GuͤterGüter anlangt /,
348ſollsoll ein jeder in ſeineseine wohnliche BehauſungBehausung wider einkom--
349men / vndund dieſesdieses gegenwertigen Jars FruͤchteFrüchte vndund Einkom--
350men genieſſengeniessen /, vnangeſehenunangesehen, was fuͤrfür einſatzungeinsatzung oder andere
351verhindernuß hiezwiſchenhiezwischen gemelten 24. tags AuguſtiAugusti dem
352entgegen / vnndunnd dawider fuͤrgeloffenfürgeloffen ſeinsein moͤchtmöcht /, in maſſenmassen
353dann ein jeder den außſtandtaußstandt ſeinerseiner Renten /, ſoso von vnsuns ſelbstselbst /
354oder durch vnſernunsern Befehl /, auch vnſerunser oder der Obrigkeit zu--
355laſſenzu--
355lassen / vnndunnd Ordinantz, noch nit eingenommen worden /, em--
356pfahen vndund genieſſengeniessen mag.
357XXIII.↑
358Deßgleichen ſollensollen alle Titel /, JnſtrumentInstrument /, Sigel vndund
359Brieff /, ſoso genommen worden /, den jenigen, den ſiesie zugehoͤ--
360renzugehö--
360renb /, widerumb zugeſtelltzugestellt vndund reſtituirtrestituirt werden.
361XXIIII.↑
362Wir ordnen auch /, daß die von obgemelter Religion
363 [Seite: XV.] vnderunder vnſernunsern PolitiſchenPolitischen geſatzengesatzen vnſersunsers Reichs bleiben ſol--
364lensol--
364len /, als nemlich /, daß die FeſtFest gehalten / vndund die von der Reli--
365gion auff dieſelbendieselben nichts wercken /, verkauffen / noch auff of--
366fenen Laden außlegen /, auch die FaſtageFastage /, auff welche das
367FleiſchFleisch zueſſenzuessen / durch die CatholiſcheCatholische RoͤmiſcheRömische Kirch ver--
368botten /, die Metzgen zuſeinzusein ſollensollen.
369XXV.↑
370VnndUnnd zubegegnen den jenigen, die hierwider etwas in
371vnſernunsern StaͤttenStätten hin vndund wider fuͤrnemmenfürnemmen moͤchtenmöchten /, ſollensollen
372vnſereunsere Amptleut oder deren VerweſerVerweser dran ſeinsein /, daß die fuͤr--
373nembſtenfür--
373nembsten Bürger vndund Einwohner in den obgemelten Staͤ--
374tenStä--
374ten ſchwerenschweren /, diß Edict ſtetstet vndund feſtfest zuhalten /, vndund dem nach--
375kommen /, ſichsich gegen einander vergleichen / vndund allerſeitsallerseits of--
376fentlicher vnndunnd zierlicher weiß verbinden /, die vbertrettungenubertrettungen,
377ſoso wider diß Edict in gemelten StaͤttenStätten durch die Einwoh--
378ner begangen werden moͤchtenmöchten /, BuͤrgerlichBürgerlich zuuertrettenzuvertretten
379vnndunnd zuuerantwortenzuverantworten /, oder ja die VbertretterUbertretter in die Handt
380der Obrigkeit liffern vndund darſtellendarstellen.
381AlſoAlso geben wir hiemit vnſernunsern Amptleuten vn̄und Befelchs--
382habern / oder deren VerweſernVerwesern /, denen es gebürt /, gewalt vndund
383befehl: Daß ſiesie diß vnſerunser gegenwertig Edict vndund Ordinantz
384laſſenlassen publiciern / vndund in jhreihre GerichtsbuͤcherGerichtsbücher einſchreibeneinschreiben
385laſſenlassen /, auch daſſelbdasselb zuhaltēzuhalten /, dem vnuerbruͤchlichenunverbrüchlichen von wort
386zu wort nachkommen vndund gelebt zuwerden / vndund inhalts zu--
387genieſſenzu--
387geniessen / vndund vollkoͤm̄lichvollkömmlich vndund freundlich durchauß, wem es
388ſichsich gebuͤrtgebürt /, zugebrauchen / verſchaffenverschaffen /, vndund allem dem jeni--
389gen /, ſoso dagegen hindernuß oder jrrungirrung thun moͤchtmöcht /, wehren
390vndund abhelffen. DeſſenDessen zu warer zeugnuß haben wir diſendisen ge--
391genwertigen Brieff mit vnſerunser eigen Hand ſignirtsignirt vn̄und vnder--
392 [Seite: XVI.] ſchriebenunder--
392 [Seite: XVI.] schrieben / vndund demſelbendemselben /, damit es ein ſtetstet vndund feſtfest werck ſeysey /,
393vnſerunser Sigel anhangen vndund auffdrucken laſſenlassen.
394Geben im Schloß Boullogne / im Monat Julio /, im
395Jar der Gnaden 1573. vnndunnd vnſersunsers Reichs des dreyzehen--
396den.
397Signirt.: Charles.
398VndUnd beſſerbesser vndenunden iſtist geſchriebengeschrieben:
399Durch den KoͤnigKönig in ſeinemseinem Raht.,
400Signirt: De NeufvilleDe Neufville.
401VnndUnnd geſigeltgesigelt auff einer roten vnndunnd gruͤnengrünen Schnur / mit gruͤnemgrünem
402Wachs / vndund dem groſſengrossen Sigel.
403GeleſenGelesen /, publicirt / vndund in das RegiſterRegister geſchriebengeschrieben / nach verhoͤrungverhörung des
404KoͤnigsKönigs general Procurators zu Pariß im Parlament /, den 11. AuguſtiAugusti / im
405Jar 1573.
406Signirt.: De HevezDe Hevez.
407Collationirt mit ſeinemseinem Original.
408AlſoAlso ſignirtsignirt.:
409De HevezDe Hevez.