1 [Seite: 1] Warhafftiger Abdruck
2Etzlicher von Kay--
3ser Ferdinando, Maximiliano, Rudolpho
4(Hochlöblichster seligster gedechtnüs) Und der jetzo
5Regierenden Römischen Kayserlichen, auch zu Hun--
6gern und Böhmen Königlichen Majestät, Unserm
7Allergnedigsten Herrn, den Herrn Landständen und
8Ständen des Marggraffthumbs Oberlausitz Aller
9gnedigst verliehenen Privilegien, ertheilten Confir--
10mationen und Decreten, derer verzeichnüs im
11nachfolgenden blat zubefinden.↑
121615.
13Gedruckta zu Budissin durch Nicolaum Zipsern.
[Seite: 2]
[...]1
14 [Seite: 56] IX.
15Kaysers Matthiae
16Assecuration uber das exercitium
17Religionis,
18de dato den 5. Septembris,
19Anno 1611.↑
20Wir Matthias der
21Ander von Gottes gnaden zu
22Hungarn, Böheimb, Dalma--
23tien, Croatien König etc., Ertz--
24hertzog zu Osterreich, Hertzog
25zu Burgundi, Marggraff zu
26Mähren, inn Schlesien, zu
27Steyer, Cärnten, Krain und
28Württembergk Hertzog, Marggraff zu Lausitz etc.
29Bekennen offentlich mit diesem Brieff und thun kund
30aller Männiglich vor Uns unsere Erben und Nach--
31kommende Könige zu Böheimb, als wir Uns gegen
32dem Wolgebornen, Gestrengen, Ehrenvhesten und
33 [Blatt: 57] Ersamen N.N. unserer getrewen Stände des Marg--
34graffthumbs Oberlausitz zu Jüngst auffn Prager
35Schloß gehaltenen General Landtag damahls ge--
36volmechtigten Abgesandten, sub dato den Zwey vnd
37Zwantzigsten Tag des Monats May dieses ablauf--
38fenden Sechzehenhundert und Eylfften Jahres, un--
39ter andern Vorreversiert, ihnen den Ständen, ehe und
40zuvorn die Uns im Landt die schuldige Pflicht leisten
41würden, wegen des Exercitii Religionis gnugsame
42assecuration zuertheilen.
43Das Wir demnach solchen genedigst nachkom--
44men und Sie, die Stände, hierüber vorsichern wollen,
45thun auch solches in krafft diß Brieffes, Meinen und
46Wollen, daß sie inhalts angezogenen Reverses (der
47dann von Uns hiermit confirmiret sein soll) bey dem
48freyen exercitio Religionis Augspurgischer Confes--
49sion, allermassen sie dessen bey Zeiten vnserer hochge--
50ehrten Herren Vorfahren weylandt Kayser Ferdi--
51nandi und Maxilimiliani hochlöblicher ange--
52dencken, auch der jetzigen Kayserlichen Majestät Zei--
53ten, in Kirchen und Schulen in posses und übunge ge--
54wesen, jetzo noch sein, Und wie es bey eintrettung un--
55ser Königlichen Regierunge befunden, von Männig--
56lichen ungehindert, ruhig und unturbiret gelassen,
57 [Seite: 58] auch von Uns darüber geschützet und gehandthabet
58werden; Jedoch das ingleichen herentgegen den Ca--
59tholischen, Geistlichen und Weltlichen, von nieman--
60desten an ihren Gotteßdienst von alters hero haben--
61den Rechten und Gerechtigkeiten, auch Geistlichen
62Intraden, keine hinderung, Eintrag oder verkürtzung
63beschehen, sondern jedes theil bey dem jenigen, wessen
64es befuget, hinfüro Standthafft vorbleiben solle,
65alles getrewlich und ungefehrlich.
66Und gebieten hierauff jetzo und künfftigen un--
67sern Landtvoigten, Hauptleuten, Pflegern, Vor--
68wesern und Räthen in Städten des Marggraff--
69thumbs Oberlausitz und sonsten allen unsern Un--
70terthanen und Getreuen, wes Würden, Standes
71oder Wesens die sein, daß sie mehrgemelte unsere ge--
72horsame Stände erwehntes Marggraffthumbs
73Oberlausitz uber obgedachten freyen exercitio Re--
74ligionis Augspurgischer Confession schützen und
75handthaben, darwider Niemandesten in keinerley we--
76ge zuthun gestatten, bey vormeidung unserer schweren
77Straff und Ungnad.
78Ob auch wider diese unsere Assecuration in wa--
79serley weise was vorgenommen würde, soll doch das--
80selbe alles nichtig und unkräfftig sein. Solches mei--
81 [Seite: 59] nen Wir ernstlich, Mit Uhrkundt diß Briefes, besie--
82gelt mit unserm Königlichen anhangenden Insiegel.
83Geben in unser Stadt Budissin, den Fünfften Tag
84des Monats Septembris, Nach Christi unsers lieben
85Herrn und Seligmachers Geburt im Sechze--
86henhundert vnd Eylfften Jahr, Unserer Reiche des
87Hungarischen im Dritten und des Böheimischen im
88Ersten Jahr.
89Matthias.
90Ad mandatum S[uae] Reg[iae]
91Maiest[atis] proprium,
92Johan Plateiß.
Sachliche Anmerkungen