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Speyerer Reichsabschied (27. August 1526) - VD16 R 774. Benutztes Exemplar: Wolfenbüttel, HAB, Sign. M: Gl 4° 14 (1)

Speyerer Reichsabschied ( 27. August 1526) - VD16 R 774. Benutztes Exemplar: Wolfenbüttel, HAB, Sign. M: Gl 4° 14 (1)

1Abschidt des
2Reichstags
3zu An-
4no 1526· ge-
5halten·
6Gegen dem Original Colla-
7tionirt1: auscultirt2 und
8subscribirt3.

9Wir von Gottes gnaden,
10Printz und Infant4 in , Ertzhertzog zu ,
11hertzog zu etc., Grave zu , zu
12und etc. und von den selben gnaden. Wir
13Margkgraff zu , Bischoff zu ,
14 Margkgrave zu , zu ,
15der Cassuben5 und Wenden6 / Hertzog, Burgkgraff zu
16 und Fürst zu , unnd hertzog zu
17
und etc. Des allerdurchleuchtigsten Groß-
18mechtigsten
, hochgebornen Fürsten und herrn, Herrn
19 erwölten Römischen Keysers, unsers gnedig-
20sten
und aller genedigsten hern, verordente unnd gewaltha-
21bende Stathalter im Römischen Reich, Und zu dem ver-
22rucktenn7 Reichstag / allher gein8 / verordente Com-
23missarien
, Bekennen unnd thun kundt offentlich mitt dissem
24brieff: Nach dem hochgemelte9
25
/ einen gemeinen Reichstag / unnd versamlung / uff sanct
26Michels tag10 / Im funff und zwentzigsten jar / nechstversthie-
27nen
a 11 gein / außgeschrieben und verkundt, Welcher tag
28furter12 auß zugefallenden, merglichen, ehaftigen ursachen / durch
29uns mit Rath und bewilligung der Churfursten, Fursten und
30Stende / des Botschafften, so
31damals zu gewest, furter byß auff den ersten tage
32des Monats May nechstverruckt13 gein / verlegt und
33geschoben.14 Daruff dann wir eigner personenb / als verordente key-
34serliche
Stathalter und Commissarien, Dergleichenn Chur-
35fursten
, Fursten unnd Stende / des heyligenn Rommischen
36Reichs unnd derselben botschafften / in dapfferer15 anzale / er-
37schienen
etc. Das wir dem nach / an stat unnd von wegen
38hochgedachter sampt yetz
39bemelten Churfursten, Fursten, Prelaten, Graven und Sten-
40den / des heyligen Romischen Reichs / unnd derselben Bot-
41schafften
/ die punct und Artickel, in irer keyserlichen Majestat
42auschreibenc 16 und sonderlich uns den Commissarien zugeschick-
43ter
Instruction17 verleibtd, furhanden genomenn, die selbigen
44mit zeitigem dapferm Rathe / beratschlagt / und unns dar-
45auff samentlich eins abschids / aller unser gehapten Ratschlege
46und handlung vereinigt / und verglichen, wie der von artickel
47zu Artickeln hernach geschrieben stet.

48[Art. 1] Und Erstlich. Nach dem Instruc-
49tion
fürnemlich außdruckt / und inhelt, das auff disem Reichs-
50tag / In sachen, den heyligen Christlichen glauben / und Reli-
51gion, auch die Ceremonien / unnd wolhergebrachte / gebreuch
52der heyligen Christlichen kirchen / belangend, keyn neuwerung
53oder determinacion18 beschehen / oder fürgenomen werden sollen19,
54Und dan ermessen / und erwegen, das der zwispalt / nit die ge-
55ringst
ursach sei / der vergangenn entbörung / des gemeynen
56mans, Dartzu alles unfriedens, so sich itzundt In Teutscher
57Nation erhelt, Also wo mit zeittigem dapfferm Rathe nit dar-
58ein gesehen, das noch grössere auffrur / und entbörung / zwi-
59schen
hohen unnd nidern stenden zubesorgen, Demnach
60und damit in solchem eyn eynhelliger gleichmessiger verstandt
61in dem Christlichen glauben gemacht, Auch friede / und eynig-
62keyt in Teutscher Nacion / zwischen allen Stenden gepflantzt /
63unnd erhalten werdef, So haben wir, auch Churfürsten, für-
64sten
/ und stende solichs nit fruchtbarer, besser, angenemer / und
65geschicklicher / zubeschehen20, ermesseng / und befinden mögen / dann
66durch ein frei general Concilium / oder auffs wenigst. Nacio-
67nal versamlung, welche in eynem Jar / oder anderthalbenn /
68auffs lengst / in Teutschen landen / fürgenommen werden sol-
69len
. Damit dan solichs / also zum fürderlichsten / fürgang
70erlang, So haben wir die Churfürsten, fürsten / unnd stende /
71samentlich ein treffenliche botschafft, Nemlich. N. N. N.
72und N.21, Zu abgefertigt / mit notturff-
73tiger Instruction, auff darinverleibte ursachen / Ir Keyser-
75lich
Maiestat / zum underthenigsten zuersuchen und zubitten,
76das Ir Keyserlich Maiestat / die schwere last Teutscher Na-
77cion / solichs zwispalts / und mißhellung halber / gnediglichen
78behertzigen / unnd bedencken, sich zum fürderlichsten eygener
79person / herauß in Teutsch Nacion / verfügen, einsehen haben /
80und verschaffen wolt, damit angezeygte general Concilium
81oder zum wenigsten / eyn Nacional versamlung / In bestimb-
82ter zeit
/ one lengern auffzug / fürgenommen werden möchten
83alles weitters Inhalts / derselbigen Instruction.22

84[Art. 2] Unnd dieweil auff solche Botschafft, Inn betrachtung
85ferre23 / des wegs, gelegenheyt24 der Landschafft, auch künfftiger
86wintherlichen zeit / nit ein gering darlegen unnd cost (wie wir
87das uberschlagen) gehort, So ist darauff ein zimlicher gemey-
88ner anschlag / auff Churfürsten, Fürsten und Stende / für gut
89angesehen und gemacht. Also / das ein yeder sein gepürend an-
90theyl zwischen aller Heyligen tag nechstkünfftig25 Burgermey-
91stern
und Rathe der Statt gewißlich libern26 soll, wie
92dan eynem yeden derselbig antheyl / und malstat27 der erlegung /
93In schriefften / ferner anzeygt werden soll.

94[Art. 3] Unnd sollen die selben geschickten zu irer wider ankunfft /
95uns, Ertzhertzog , Stathalterh, und unserm Ohey-
96men, hern unnd freund, dem Cardinal / unnd zu
97 / als Ertzcantzlern, Irer Handlung / unnd wes inen
98begegnet, Relacion28 und anzeig thun, des fürter die andern zu
99berichten.

100[Art. 4] Demnach haben wir, Auch Churfürsten, Fürsten unnd
101Stende des Reichs / unnd derselben Botschafften / uns ytzo
102alhie / auff disem Reichstage einmütigklich verglichen / unnd
103vereynigt, mitler zeit des Concilii / oder aber Nacional ver-
104samlung
nichts destominder / mit unnsern underthanen / eyn-
105yglicher. In sachen, so das Edict, durch
106auff dem Reichstag zu gehalten, außgangen, belan-
107gen möchten, für sich also zuleben, zuregiren und zuhalten, wie
108ein yder solichs gegen Gott und Keyserlicher Maiestat hofft
109und vertraut zu verantworten.
29 [...]

110[Art. 30] Item, als sich zu vorgehalten Reichstägen begeben, das
111die abschidt ye zu zeiten / dem Rechten Original nit gleichför-
112mig
gedruckt / und verkaufft worden, wöllen wir, das idieser
113abschidti diß gehaltenj Reichstags nyemants drucken soll, Es
114werdek dan durch , Meintzischen / unnd deß
115Reichs handlung Secretarien, dem drucker / das besiegelt Ori-
116ginal angezeygt, Auch keynem druck davon geglaubt werden,
117Es sei dan durch jnenl , Collacionirt, auscul-
118tiert
m 30 und mit seiner handt underschrieben.

119[Art. 31] Darauff So gereden unnd versprechen wir,n ,
120Printz und Infant in , Ertzhertzog ino ,
121zu etc., Stadthalter, unnd
122wir, die verordenten Commissarien obgemelt, in crafft unsers
123gewalts / von wegen Römischer Keyserlicher Majestat, unsers
124genedigsten / und aller genedigsten herrn, alles und yedes, so ob
125geschrieben steet / und Keyserlich Majestat beruren mag, steet,
126vest, unverbrüchlich und auffrichtiglich zuhalten / unnd zu-
127volnziehen
, dem stracks und ungeweygert / nachzukommen /
128und zugeleben, Da wider nichts zuthun, fürzunemen / unnd
129zuhandeln / oder außgeenp lassen, noch yemants anders vonn
130unsernt wegen zuthun gestatten, sonder alle geverde31. Des
131zu urkhundt habenn wir, , Printz unnd Ertzhertz-
132og obgemelt, unser Insiegel für uns und gedachte unsere mit
133Commissarien an diesen abschidt thun hencken.

134[Art. 32] Und wir, Churfürsten, Fürsten, Prelaten, Graven und
135herren, Auch der Churfürsten, Fürsten, Prelaten, Graven /
136unnd des / Frei unnd Reichstet
137gesante Botschafften und gewalthaber hernachbenent. Be-
138kennen auch offentlich mit diesem abschidt, das alle und yede
139qobgeschriebine punctq / unnd Artickel mit unserm guten wissen,
140willen unnd Rathe / fürgenommen und beschlossen sein, willi-
141gen auch dieselbigen alle / sampt unnd sonderlich hiemit unnd
142in crafft diß brieffs. Gereden und versprechen rechten, guten,
143waren, treuen / die, sovil einemr yeden sein herschafft oder freundt,
144vonn den er geschickt / oder sgewalt habens ist, betrifft oder be-
145treffen mag, wart, steetu, vest, auffrichtig / und unverbrüchlich
146zuhaltenv, zuvolnziehen / und demw / nach allem unserm vermö-
147gen
/ nach zukommen / und zugeleben, sonder geverde.

148 Und seind diß die hernachgeschrieben. Wir die Chur-
149fürsten
, Fürsten, Prelaten, Graven, Hern unnd des
150 Stet Botschafften, gewalthaber und geschickten.

151 Von gots gnaden wir, , der heiligen Römischen
152kirchen Priester, Cardinal, zu und / Erz-
153bischoff
, Administrator zu x, Durch Germanien;
154 zu , Ertzbischoff, durch Gallien / unnd das Kö-
155nigreich Arelat
. zu , Ertzbischoff, Hertzog zu
156, durch des
157
Ertzcantzler. Pfaltzgraff bei Rein, her-
158tzog in , des heiligen Römischen Reichs Ertztruchs-
159ses
. Hertzog zu , Landgraffen in
160und Marggraff zu , des heiligen Römischen Reichs
161Ertzmarschalck. Alle fünff Churfürsten.

162 Und von wegen Marggraff Ertzcammerers
163und Churfürsten etc.: .

164 Vonn wegen desy Ertzhertzogen zu Osterreich etc.:
165Truchsses freiherz zu Walpurg.

166Geystlichen Fürsten, so person-
167lich
erschienen seyn:

168aaVon gottes genaden wiraa:
169 Bischoff zu , Hertzog in .
170 Coadjutor zu und , Pfaltzgrave etc.
171 Bischoff zu , Pfaltzgrave etc.
172 Bischoff zu , Landtgraff in .
173 Coadjutor zu .

174Der Geystlichen Fürsten Botschafften:

175Von wegen abder Ertzstifft und Stifftab:
176: Herr Bischoff zu , acLandt-
177grave
in ac.
178Des zu , zu :
179.
180: , Thumbher daselbst, unnd
181, Probst zu S. Gangolff bey Bamberg.
182: , Thumbher daselbst.
183: , Doctor etc.
184: Doctor .
185: yetzbemelter Johann Fabri, Doctorad.
186Des Bischoffs zu : Herr Bischoff zu ,
187Pfaltzgrave etc.
188Des erwelten zu : Grafe zu .
189Des Administrators zu : Doctor ,
190Cantzler.
191: , Freyherr zu Ubelvolßae.
192: , Thumherr daselbst.
193Des Teutschen Meystersaf 32: , Commen-
194thur
zu .

195Weltliche Fürsten so person-
196lich
lich erschienen sein:

197agVon gottes gnaden Wirag:
198 hertzog in , Pfaltzgraff bey .
199 hertzog zu , Graff zu , Pfaltzgraff
200bey .
201 hertzog zu und .
202 Landtgraff zu , Grafe zu ,
203, unnd .
204 Marggraff zu .
205 hertzog zu , der Cassuben und wenden,
206Fürst zu und grave zu .
207 Landtgrave zum von wegenn
208seins vatters.
209 Graff und Herr zu .

210Der Weltlichen Fürsten
211Botschafften:

212 Von wegen:
213Hertzog und in Obern unnd Nydern
214 etc.:
215 Freiher zu Schwartzenburg unnd
216
, Thumbher zu und probst zu .
217 Hertzogen zu , Landtgraven in
218und Marggraff zu : Doctor .
219Hertzogen / unnd inn ahNydern unnd
220Obernah etc.: Ritter, Pfleger
221zu , und zu Hohenrechberg
222zu Stauffeneck.
223Hertzog , Graven zu :
224
, Doctor.
225Hertzog des Jungernai:
226aj.
227Hertzog : .
228Georgak von al: Her zu Ren-
229nenberg
und Salm Hoffmeyster, ,
230Grave zu , Herr zu am,
231Doctor an, genant Frießan.
232ao, und , Graven zu Anhalt:
233, Doctor.

234Prelaten personlich.

235Wirap apt zu von wegen sein und der
236nachgeschrieben Prelaten, Nemlich:
237Apt zu ; , Landt Com-
238menthuer
der Baley33 / Teutsch ordens;
239 apts zu ; apts zu ; apts zu ; apts zu ; apts zu ;
242 apt zu ; apt zu aq;
243 Apt zu und Apt zu
244ar.
245Wiras Probst zu .at Des -
246: , Burgermeyster zu .
247: .
248 zu : ,
249Doctor undav Cantzler etc.
250Von wegen der unnd -
251 / zu : Doctor .
252Der : , Grave zu
253. Der bei :
254, Burgermeyster zu Rotweil.

255Graffen und Herrn.

256Itemaw der Graven in der Wederau, Schwaben, Francken,
257Dhüringen / und am Hartz, und anderer Graven unnd Hern
258axvon der wegen hernach benantsax gewalt angezeygt haben.
259Nemlichay: Grave zu / unnd Herr zu Mitz-
260enberg
; Grave zu ; Grave
261zu ; Grave zu .

262Der Frey unnd Reichstetaz.

263:
264, von Sie-
265gen / und , Doctor.
266:
267 / und .
268:
269, Secretari.
270:
271.
272 / mit bevehl der von :
273 undba
274vom Rhein.
275:
276bb, Secretari.
277:
278, Secretari.
279bd:
280, Secretari.
281:
282, Doctor.
283:
284be.
285:
286.
287:
288N. Burgermeyster.34
289:
290, Statschreiber.
291:
292bf / und bg, Doctor.
293:
294.
295:
296, ,
297, Licenciat.
298:
299N. , Burgermeister.

300Botschafften.bi

301:
302.
303:
304.
305:
306, .
307:
308,
309genant Beheim.
310:
311bj, , Stet-
312meyster
.
313:
314.
315:
316.
317:
318, Burgermeyster.
319:
320.
321:
322.
323:
324.
325bk,
326,
327: blHat gewalt .bl
328,
329,
330,
331bm,
332,
333,
334,
335: bnhat bevelh , statschreiber zu .bn
336,
337bo,
338: bphat bevelh.bp

339 Desbq zu Urkund haben von gots gnaden / Wir,
340Cardinal und Ertzbischoff zu etc., Pfaltzgraf
341bei Rhein etc., beyde Churfürsten, von unser unnd unserer mit
342Churfürsten wegen; Wir, Biſchoff zu Speyer, Pfaltz-
343grave
bey Rein, und Pfaltzgrave bei Rhein, Hertzog
344in Beyern etc., von unser und der geystlichen unnd weltlichen
345Fürsten wegen; Abt zu / von unser selbs
346und der Prelaten wegen; Wir, /
347und herr zu Mintzenberg / von unser selbs / unnd obgemelter
348Graven wegen, so von den andern bevelh und gewalt ange-
349zeygt; Und wir, Burgermeister und Rath der Stat ,
350von unser und der frey unnd Reichstet wegen, dieser versam-
351lung
, unser Insiegel / an diesen abschidt thun hencken. Geben
352und geschehen / in des heiligen Reichs stat , am sieben
353unnd zwentzigsten tag des Monats Augusti / Nach Christi
354unnsers lieben hern gepurt / Im Funffzehenhunderten unnd
355Sechs und zwentzigsten jaren.
356Gedruckt zu durch .
357Collacionirt unnd auscultirtbr ist gegenwürtig
358copei durch mich, , Meintzi-
359schen
und der Reichs handlung Secretarien,
360unnd laut dem Original gleich, das ich mit die-
361ser
meiner eygen handt bezeug.


Textapparat

a : nehstverschienen.
b : person.
c : danach folgend verleibt.
d Fehlt .
e : ratschlege.
f : wurde.
g : bemessen.
h Korrigiert nach aus: Sathalter.
i–i : diesen abschiede.
j Fehlt .
k : were.
l Korrigiert aus: j  nen.
m Korrigiert nach aus: austultirt.
n : danach folgend Erzherzog.
o : zu.
p : danach folgend zu.
q–q : obgeschrieben puncten.
r : einen.
s–s : gewalthaber.
t : ware.
u : stete.
v : danach folgend und
w : den.
x : danach folgend etc.
y Fehlt .
z Fehlt .
aa–aa Fehlt .
ab–ab .
ac–ac .
ad Fehlt .
ae : Ubell.
af : teutschmeysters.
ag–ag Fehlt .
ah–ah Fehlt .
ai : des jungern von Braunschweig.
aj : Bambach.
ak : Herzog.
al : danach folgend etc.
am : danach folgend und.
an–an : Dr. Johan Frieß.
ao : von wegen.
ap Fehlt .
aq : Mindernaw.
ar : Marchtall danach folgend und.
as Fehlt .
at : danach folgend von wegen.
au : des abts.
av .
aw : Von wegen.
ax–ax : haben hernach benante bevelh, nemlich und von der wegen wir.
ay Fehlt .
az : danach folgend botschaften, von wegen.
ba .
bb : Lebelein.
bc Korrigiert nach aus: huß.
bd Am linken Rand: Von wegen.
be : Rodenman.
bf : Schmidtner.
bg : Hiltner.
bh Korrigiert aus: Herawrt.
bi Fehlt .
bj Am linken Rand: von wegen.
bk Am linken Rand: Von wegen.
bl–bl Im Druck als rechte Spalte über die Zeilen »Gingen« und »Alen« verteilt.
bm Am linken Rand: Von wegen.
bn–bn Im Druck als rechte Spalte über die Zeilen »Obernehennem« und »Keyserßberg« verteilt.
bo Am linken Rand: Von wegen.
bp–bp Im Druck als rechte Spalte über die Zeilen »Dinckelsbül« und »Winßheim« verteilt.
bq : Das.
br Korrigiert aus: austultirt.

Sachliche Anmerkungen

1 verglichen.
2 genau untersucht.
3 unterschrieben.
4 Spanischer Titel des Kronprinzen.
5 Kaschuben: Bezeichnung für ein westslawisches Volk.
6 Alte Bezeichnung für ein slawisches Volk im deutschsprachigen Raum.
7 vergangenen.
8 nach.
9 oben erwähnte.
10 Michaelistag ( 29. September).
11 jüngst vergangenen.
12 ferner.
13 jüngst vergangenen.
14 Der im Dezember 1525 eröffnete Reichstag in wurde mangels Beteiligung der Stände bereits im Januar 1526 beendet und nach verlegt.
15 großer.
16 Gemeint ist die kaiserliche Proposition: .
17 Gemeint ist die Instruktion an die kaiserlichen Kommisare: .
18 Festlegung.
19 Direktes Zitat aus der kaiserlichen Proposition: .
20 zu geschehen.
21 Die für die Gesandschaft vorgesehenen Personen standen zum Zeitpunkt des Reichsabschieds noch nicht fest.
22 Die Instruktion für die Gesandschaft kam nie zustande.
23 weiterhin.
24 Lage.
25 dem nächsten Allerheiligentag ( 1. November).
26 liefern.
27 Ort.
28 Bericht.
29 Zur Formulierung der Kurfürsten, die hier als Vorlage diente vgl. Einleitung.
30 genau untersucht.
31 Arglist.
32 Gemeint ist der oberste Würdenträger des Deutschen Ordens im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
33 Bezeichnung für einen Verwaltungsbezirk oder eine Ordensprovinz eines Ritterordens.
34 Auch in der Handschrift (vgl. ) fehlt der Name; nach ist der Unterzeichner: .

Bibliographie

Aulinger, Rosemarie (Hg.), DRTA.JR, Bd. 5/6: Der Reichstag zu Augsburg 1525. Der Reichstag zu Speyer 1526. Der Fürstentag zu Esslingen 1526, München 2011.