Es ist vorgekommen, wasmaasen die sich itzt in Gotha aufhaltende Doctorin Böhmer, gebohrene Michaelis, sich vor einiger Zeit dort eingefunden hat. Da wir nun derselben den Aufenthalt in Göttingen nicht gestatten können, in Rücksicht der achtungswerthen Familien, denen sie angehört, aber wünschen, daß ihnen diese Unsere feste Willens-Meinung auf eine schonende Weise hinterbracht werden möge; So ertheilen Wir hiemit dem Herrn Prorector den Auftrag, solches der Mutter der besagten Doctorin Böhmer und, falls es nöthig seyn sollte, auch den übrigen Verwandten auf die angegebene Weise bekannt zu machen. Wenn jedoch wider Vermuthen mehrerwehnte Doctorin sich dort einfinden sollte, so wird sie sofort wegzuweisen seyn, und wird der Herr Prorector dieses Rescript bey dem Prorectorats-Wechsel seinem Nachfolger im Amte zur Nachachtung zu überliefern haben und hierunter bey den folgenden Prorectorats-Wechseln ein gleiches zu beobachten seyn.
Königlich-Großbritannische zur Churfürstlichen Braunschweig-Lüneburgischen Regierung verordnete Geheime-Räthe.