Rescript des Hannoverschen Universitäts-Curatoriums, An den Prorector, Consistorialrath Planck, und Hofrath Meiners zu Göttingen.
Unsere freundliche Dienste zuvor, Ehrwürdig-Hochgelahrter,
auch Ehrenvest-Hochgelahrter, insonders vielgünstiger guter
Freund, auch günstig guter Freund! Wir vernehmen von
mehreren Seiten, daß der Professor August Wilhelm Schlegel
aus Jena mit seiner Frau, der vormahligen verwittweten
Böhmen, gebohrenen Michaelis, sich dort einfinden wird.
Da nun, laut der abschriftlichen Anlage, wie bereits unterm
16ten Aug. 1794 beliebet worden, der itzt verehelichten Schlegel
den Aufenthalt dort nicht zu gestatten; So werden Derselbe und
ihr, falls gedachte Professorin sich dort länger als ein paar Tage
auf einer Durchreise verweilen wollte, ihren Anverwandten und
nöthigenfalls ihr selbst eröfnen, daß sie sich zu entfernen habe.
Diese Verfügung betrift aber allein die Professorin Schlegel,
und ist ihrem Ehemanne der Aufenthalt gleich andern
Gelehrten dort zu gestatten. Sollte aber der Bruder des
Professors, der durch seine sittenverderbliche Schriften berüchtigte
Friedrich Schlegel, sich dort einfinden, um sich einige Zeit
daselbst aufzuhalten; So ist selbigem gleichfalls solches nicht zu
erlauben, sondern ihm die Bedeutung zu thun, daß er
Göttingen zu verlassen habe.
Wir verbleiben dem Herrn Prorector und euch zu
freundlichen Diensten beflissen und geneigt.
Hannover den 26sten September 1800.
Königlich-Großbritannische zur Churfürstlichen
Braunschweig-Lüneburgischen Regierung verordnete GeheimeRäthe,