Europäische Religionsfrieden Digital

Prager Frieden (30. Mai 1635) - Einleitung

Einleitung

Prager Frieden (30. Mai 1635) - Einleitung
Bearbeitet von Marion Bechtold-Mayer

Historischer Kontext

Die Ausgangslage

Mit dem Restitutionsedikt vom 6. März 1629 hatte Kaiser seine Machtstellung und auch seinen Machtanspruch im und über das in sehr deutlicher Weise formuliert. Auf dem Höhepunkt seiner militärischen Macht hatte der Kaiser in diesem einseitig erlassenen und damit gegen Reichsrecht verstoßenden Edikt die aus der unterschiedlicher Interpretation des resultierenden Streitpunkte in strikt katholischer Auslegung entschieden.1 Die Umsetzung des Restitutionsediktes gestaltete sich jedoch schwierig, zudem hatte es die Bereitschaft der protestantischen Stände erhöht, gemeinsam gegen den Kaiser vorzugehen.2 Mit dem Kriegseintritt 1630 und vor allem nach der Niederlage der kaiserlich-katholischen Truppen unter gegen ein sächsisch-schwedisches Heer in der (17. September 1631) hatten sich die Machtverhältnisse binnen kurzer Zeit verschoben und die Position der militärischen und politischen Stärke des Kaisers, aus der heraus das Restitutionsedikt erlassen worden war, war nicht mehr gegeben.3

Friedensinitiativen

Nach der verlorenen unternahm der kaiserliche Hof unter Vermittlung des Anstrengungen den Sachsen aus dem Bündnis mit den Schweden zu lösen und auf die eigene Seite zu ziehen. Als problematisch erwies sich die Frage nach der Beteiligung der Schweden. Ein für Dezember 1631 geplanter Konvent in kam nicht zustande. Im März 1632 erbot der , einen Ausgleich zwischen dem und zu vermitteln und im Herbst 1632 lancierte über Friedensabsichten an den kaiserlichen Hof. Am 23. und 24. März 1633 kam es zu einem Treffen landgräflich-hessischer und kaiserlicher Vertreter in , in dessen Folge ein reger Schriftverkehr einsetze, der die anhaltenden Friedensabsichten von und belegt. Zudem wurde die Frage der allgemein protestantischen und speziell sächsischen Friedensbedingungen behandelt, die schließlich die Grundlage für die Verhandlungen bildeten, die in den Prager Frieden mündeten. Letzten Anstoß zu den entscheidenden Verhandlungen gab schließlich eine Reise des . Er war im Sommer 1633 zunächst am Kaiserhof, befand sich im Anschluss unter anderem in , um sich schließlich im Herbst wieder in einzufinden und dem zu berichten, er habe auf seinen Reisen den Eindruck gewonnen, dass der die Wiederherstellung des Friedens wünsche. Nach diversen weiteren Gesprächen, Beratungen und Gutachten wurde der Ende Dezember schließlich vom damit beauftragt, dem Kurfürsten anzubieten Verhandlungen aufzunehmen.4

Verhandlungen und Abschluss

Die Verhandlungen begannen am 15. Juni 1634 in . Neben den speziell kursächsischen Belangen (privata) wurden auf Grundlage der auf das Jahr 1632 zurückgehenden Punkte allgemeine Belange verhandelt. Entsprechend diesem als allgemein protestantisch konzipierten Programm gab es vier Themenkomplexe, die schließlich über die später zusammengestellten » Noteln« auch in den Hauptvertrag Eingang fanden: Ecclesiastica, Iustitita, Militaria und Assecuratio pacis. Zu den in diesen Abteilungen formulierten protestantischen Friedensbedingungen kamen die kaiserlichen Forderungen hinzu, die zusätzlich noch den Reichsschutz , die Zahlung von Reparationen für die dem entstandenen Kriegskosten, sowie der Zusammenschluss der kursächsischen und der kaiserlichen Heere mit dem Ziel der Schaffung einer Reichsarme, die die neugeschaffene Friedensordnung schützen und gegenüber Aggressoren – vor allem und – auch verteidigen und exekutieren sollte, umfassten. Dass in der Zeit der Verhandlungen der Krieg keine Pause machte, erlebten die Abgesandten in unmittelbar: Durch das gemeinsame militärische Vorgehen der Schweden und der Sachsen mussten die Deputierten evakuiert und unter Geleitschutz des Kurfürsten nach gebracht werden, wo sie die Verhandlungen fortsetzten. Den wohl entscheidenden Impetus erhielten die Gespräche ebenfalls von militärischer Seite. In der am 5. bzw. 6. September 1634 wurde das zahlenmäßig unterlegene protestantisch-schwedische Heer durch das kaiserlich-ligistische Heer vernichtend geschlagen. Die Schweden verloren den Nimbus der Unbesiegbarkeit und mit der Zerschlagung des unterlegenen Heeres auch ihre Machtstellung im Süden des und den Einfluss auf die protestantischen Stände des Reiches. Erst diese veränderte Konstellation der Mächte machte es dem von möglich, sich aus der Verbindung mit Schweden zu lösen und unabhängige Verhandlungen mit dem zu führen und auch zu einem Ende zu bringen. Die Phasen der protestantischen Stärke bewegten den zu einer Form der Friedenspolitik, die ihren Mittelpunkt in dem Bestreben hatte, die protestantischen Kurfürsten, vor allem , an seine Seite zu ziehen. hingegen war erst in der Lage sich aus dem Bündnis mit zu lösen, als diese sich in einer Phase der militärischen Schwäche befanden. So konnte die kaiserlich-kursächsische Konferenz Ende November 1634 mit den vorläufig abgeschlossen werden.5 Die Gesandten reisten zurück an ihre jeweiligen Höfe und legten den Herrschern die Ausarbeitungen zur Entscheidung vor. Auf Basis dieser auch als Vorfrieden bezeichneten Vereinbarungen wurde schließlich am 30. Mai 1635 in der Reichshofratsstube der Burg die Unterhändlerurkunde des deshalb so benannten »Prager Friedens« in zwei Exemplaren ausgefertigt, die die beiden Vertragsparteien, und , Anfang Juni als Urkunden ausfertigen ließen und unterzeichneten. Diese Vertragsurkunden wurden am 15. Juni durch die Gesandten ausgetauscht.6 Dem Prager Frieden gehören noch mehrere Rezesse an, die sich hauptsächlich mit den speziell kursächsischen Belangen befassten.7 Am 12. Juni 1635 erging schließlich das Publikationspatent durch den . Es gebietet, den Text des Prager Friedens zu veröffentlichen und setzt eine Frist von zehn Tagen nach der Publikation, um den Frieden anzunehmen und die Truppen mit dem kaiserlichen Heer zu vereinigen.

Rezeption und Bedeutung des Prager Friedens

Der von vorneherein feststehende Ausschluss einiger Parteien, sowie die nicht erfolgte Berücksichtigung der Satisfaktion der auswärtigen Mächte stand dem Selbstverständnis des Abschlusses, die Grundlage für einen allgemeinen Frieden zu bilden, entgegen. Die Hoffnung des die ausländischen Heere durch ein geeintes Heer der geschlossen zusammenstehenden Reichsstände aus dem zu vertreiben, erfüllte sich nicht. Vielmehr wurden die ermuntert, die durch die militärischen Misserfolge und gescheiterten Bündnisse in Bedrängnis geratenen stärker zu alimentieren. Der trat in seine letzte und für das verheerendste Phase ein: den - Krieg.8 Die Bedeutung des Prager Friedens liegt jedoch darin, dem den Weg geebnet zu haben. Seine Bestimmungen vermochten den bis zu diesem Zeitpunkt als Religionskonflikt geführten Krieg überzuführen in einen Konflikt zwischen den europäischen Mächten, in dem der Konflikt der Konfessionen nur noch eine untergeordnete Rolle spielte. Viele seiner Bestimmungen, die das Reich betrafen, - darunter besonders die Normaljahresregelung9 fanden Eingang in den .

Unterzeichner und Unterhändler

Unterzeichner

Der Drucktext enthält keine Unterschriften. Die jeweiligen Vertragsurkunden wurden durch die gegenseitige Unterschrift des und des ratifiziert.

Unterhändler

Die jeweiligen Ausfertigungen der Unterhändlerurkunden wurden auf kaiserlicher Seite unterzeichnet von , , und von , und auf kursächsischer Seite.

Inhalt

Dem gedruckten Vertragstext ist das Publikationspatent vom 12. Juni 1635 vorangestellt. Es gebietet den Text zu veröffentlichen und setzt eine Frist von zehn Tagen nach der Publikation, um den Frieden anzunehmen und die Truppen mit dem kaiserlichen Herr zu vereinigen.

Die Präambel des anschließenden Friedensvertrages skizzieren knapp die Entstehung des Prager Friedens und erwähnen dabei die den Prager Verhandlungen vorausgehenden Zusammenkünfte in Pirna und Leitmeritz. Als allgemeiner Friedensvertrag enthält der Prager Frieden neben religionsbezogen Regelungen auch Artikel zum Militärwesen (Art. 40-57; 68-78) und zur Justiz (Art. 27-30; 58-67; 79-89), Artikel zur Regelung von Spezialthemen (z.B. Tillysches Erbe, Art. 33f.) sowie von Fragen politisch-geographischer Tragweite (z.B. Herzogtum Lothringen, Art. 53). Ergänzt werden diese Artikel vielfach durch die Zusicherung der Einhaltung durch sowohl die evangelische als auch die katholische Seite.

Die Bestimmungen zur Religionsfrage lauten im Einzelnen: Mittelbares Kirchengut, das vor dem Augsburger Religionsfrieden bzw. dem Passauer Vertrag eingezogen wurde, wird entsprechend der dortigen Regelungen behandelt (Art. 1). Für eingezogene Immediatstifte und Mediatstifte, die nach 1555 eingezogen wurde, gilt als Stichtag für den Besitzstand der 27. November 1627. Diese Regelung gilt für vierzig Jahre und suspendiert somit das Restitutionsedikt (Art. 2). Für diese Regelung ist der nominelle Besitzt ist ausschlaggebend nicht der faktische, durch militärische Entwicklung veränderte Besitzstand (Art. 3). Von dieser Regelung ausgenommen sind diejenigen geistlichen Güter, für deren Fall es zum Stichtag beim Reichskammergericht bereits ein urteilsfähiges Gerichtsverfahren gab (Art. 4). In den Territorien, die gemäß dem Stichtag protestantisch sind, soll für eine Frist von vierzig Jahren die Ausübung der katholischen Konfession erlaubt und unbedrängt sein. Noch vorhandene katholische Einrichtungen (Klöster etc.) dürfen bestehen bleiben und auch neue Mitglieder aufnehmen. Die Rechte der Einrichtungen sowie die Ergebnisse von Wahlen sollen unangetastet bleiben (Art. 5f.). Das Sessionsrecht für die jenigen Immediatstifte, die gemäß der Normaljahresregelung einem protestantisch sind, wird für 40 Jahre ausgesetzt und von Kaiser und den Reichsständen verwaltet (Art. 7). Vor Ablauf der vierzig Jahre soll eine paritätisch besetzte Kommission endgültig die Frage um das eingezogene Kirchengut klären. Damit die Frist nicht ausgereizt wird, soll bereits in zehn Jahren mit Verhandlungen begonnen werden, alle Bestimmungen sollen aber dennoch für vierzig Jahre in Kraft bleiben. Sollten nach Ablauf der Frist keine Ergebnisse erzielt worden sein, dann gilt der stand des Normaljahres (Art. 8-10). Der Kaiser behält sich das Recht vor, die streitigen Fälle am Reichskammergericht und am Reichshofrat entscheiden zu lassen. Dafür sollen Abgeordnete der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs in paritätischer Zahl beider Konfessionen hinzugezogen werden (Art. 11). Es sollen keine weiteren Erzstifte säkularisiert werden. Erzstifte deren Besitz von der Normaljahresregelung betroffen sind, sollen umgehend restituiert werden (Art. 12). Es steht sowohl den Katholischen als auch den Evangelischen zu sich an die Reichsgerichte zu wenden, wenn sie entgegen den Friedensregelungen behandelt werden (Art. 13f.). August Sachsen Weißenfels erhält die Administration des Erzstift Magdeburg auf Lebenszeit (Art. 15). Die Regelungen für das Sessionsrecht (oben Art. 7) gelten auch für das Erzstift Magdeburg. Alle Rechtsfälle, die bisher an diesem Problem scheiterten, sollen nun nicht mehr behindert werden. Im Niedersächsischen Reichskreis gebührt dem Administrator jedoch Stimm- und Sessionsrecht (Art. 16). Die katholische Religion und alles, was damit zusammenhängt (alle Rechte), bleibt im Erzbistum Magdeburg für 40 Jahre erhalten (Art. 17). Magdeburgische Ämter Querfurt, Jüterbog, Burg und Dahme werden durch den Kurfürsten zu Sachsen verwaltet, bis er durch einen äquivalenten Lehnsmann ersetzt wird. Er ist für die Zahlungen der Ämter an Kreis und Reich verantwortlich und muss für den Einzug der Gelder eine Einwilligung von Domkapitel und Landtag erhalten (Art. 18). Der postulierte Administrator des Erzstifts Magdeburg, Markgraf Christian Wilhelm von Brandenburg wird für seinen Verlust entschädigt (Art. 19). Auch in den von Erzherzog Leopold Wilhelm verwalteten geistlichen Gebieten - Hochstift Halberstadt und Erzstift Bremen - gilt die das Recht der Religionsausübung gemäß der Stichtagsregelung (Art. 20). Der Reichsritterschaft wird die Ausübung der Augsburger Konfession gemäß dem Augsburger Religionsfrieden zugestanden (Art. 22). Auch für die Reichstädte gilt die Stichtagsregelung. Bestehende Akkorde der Reichstädte mit dem Kaiser bleiben jedoch in Geltung (Art. 23). Entgegen den Bitten des Kurfürsten gewährt der Kaiser als Landesherr weder Böhmen noch den Habsburgischen Erblanden Religionsfreiheit (Art. 25). Die Positionen der Reichskammerrichter und -assesoren sollen konfessionell paritätisch besetzt werden (Art. 26).

Der Frieden schließt mit Ausführungen zur Rechtswirkung des Friedensvertrags und Sicherung der Vertragserfüllung, dies umfasst eine Derogationsklausel (Art. 90), die Versicherung der Einhaltung des Friedens von Kaiser und Kurfürst auch für ihre Nachfolger(Art. 91f.), Verabredung des gegenseitigen Beistands für alle, die dem Frieden beitreten (Art. 93), die Erhebung des Friedens zum Reichsrecht (Art. 94), die Zusicherung der Übersendung der Beitrittserklärung der katholischen Reichsstände und der Domkapitel an den Kurfürsten (Art. 95) sowie abschließenden Regelungen zur Sicherstellung der Einhaltung der verabredeten Artikel (Art. 96).

Überlieferung und Textvorlage

Der Prager Prager Frieden wurde durch handschriftliche und gesiegelte Urkunden in dreifacher Ausfertigung bekräftigt. Gemäß dem Publikationspatent vom 12. Juni 1635 sollte der Inhalt »solche[r] Pacification, zu männiglichs wissenschaft« öffentlich gemacht werden. Noch im Jahr 1635 entstanden zahlreiche Drucke. Dabei lassen sich drei Gruppen manifestieren. Die erste Gruppe bilden die Drucke, die von kaiserlicher Seite in Wien entstanden sind, und diejenigen, die davon direkt (mit Angabe der Vorlage auf dem Titelblatt) oder indirekt (Herleitung aufgrund der Titelgestaltung) abhängig sind. Im Zentrum der zweiten Gruppe stehen die Drucke, die in Dresden ausgehend von der kursächsischen Seite produziert wurden und ihren direkten und indirekten Nachdrucken. Wo sich die Titel nur marginal vom Leitdruck der Gruppe unterscheiden, werden nur Erkennungslesarten, sowie Druckort und Drucker und – falls vorhanden – die VD17-Nummer und ein Link zu einem Digitalisat angegeben. Eine dritte Gruppe bilden Drucke, die sich anhand der Titelformulierung und -gestaltung nicht einer der beiden vorigen Gruppen zuordnen lassen, zum Teil jedoch untereinander Abhängigkeiten aufweisen. Außerdem gibt es noch zahlreiche unabhängige Drucke des Publikationspatentes als Buch- oder Plakatdruck, die hier jedoch nicht aufgeführt werden. Hinzu kommen Übersetzungen ins Lateinische, Niederländische, Französische und Italienische.

Handschriften

  • 1) Wien, HHStA, UR AUR 1635 V 30 [Kaiserliche Vertragsurkunde]
  • 2) Dresden, HStA, 10001 Ältere Urkunden OU 13020: Prag 1563 V 30 [Kurfürstliche Vertragsurkunde]
  • 3) Wien, HHStA, UR AUR 1635 V 30 [Kaiserliche Unterhänderurkundeurkunde]
  • 4) Dresden, HStA, 10001 Ältere Urkunden OU 13028: Prag 1563 V 30 [Kurfürstliche Unterhändlerurkunde] [online-Text]

Drucke

Druckgruppe 1

  • 1) Warhafftiger Abtruckh/ || Deß || ZWiſchen der Kaͤyſ: || May: Vnſers Allergnaͤdigiſten Herꝛn / ꝛc. || der Churfuͤrſtl: Durchl: zu Sachſen / auffgerichten || gemainen FriedensSchluß/vnd deßwegen ergangenen || Kayſ: publication Patents. || [Metallschnitt: Reichsadler] ||
    Wien: Michael Rickhes 1635, 32 Bl., 4°, nicht im VD17. [Digitalisat]
  • 2) Warhafftiger Abtruck/ || Deß || ZWiſchen der Kayſ: || May: Vnſers Allergnaͤdigſten Herꝛn / ꝛc. || Der Churfuͤrſtl: Durchl: zu Sachſen / auff= || gerichten gemeinen || Friedens=Schluß/ || Vnd deßwegen ergangenen || Kayſ: || Publication-Patents. || [Metallschnitt: Vignete] ||
    Wien: Michael Rickhes 1635, 22 Bl., 4°, (VD17 37:752513D). [Digitalisat]
  • 3) Warhafftiger Abtruck/ || Deß || Zwiſchen der Kayſ: May: || Vnſers allergnaͤdigſten Herrn / ꝛc. der Churfuͤr: || Durchl: zu Sachſen / auffgerichten gemainen Friden=||ſchluß/ vnd deßwegenergangenen [sic] Kayſ: publication || Patents. || [Metallschnitt: Reichsadler] ||
    Augsburg: Andreas Aperger 1635, 15 Bl., 4°, (VD17 12:200479X). [Digitalisat]
  • 4) Warhafftiger Abdruck/ || Deß || Zwiſchen der Kayſ. || Mayeſt. Vnſerm Allergnaͤdigſten Herrn / etc. || vnd der ChurFuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen auffgerich= || ten gemeinen FriedenSchluſſes/ vnd deßwegen ergange= || nen Kayſ. publication || Patents. || [Metallschnitt: Reichsadler] ||
    o.O, o.D. 1635, 19 Bl., 4°, (VD17 23:261360R). [Digitalisat]
  • 5) Warhafftiger Abtruck/ Deß || Zwiſchen der Kayſ: May: || Vnſers allergnaͤdigſten Herꝛn/ ꝛc. an Einem / || vnd dann der Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachsſen / am Andern || Theil / auffgerichten gemeinen FriedensSchluß / vnd deßwegen || ergangenen Kayſ: Publication Patents. || [Metallschnitt: Darstellung des Kaisers und des Kurfürsten von Sachsen unterhalb ihrer Wappen flankiert von den Wappen der Reichsfürsten] ||
    o.O., o.D. 1635, 22 Bl., 4°, (VD17 12:200431L). [Digitalisat]
  • 6) Warhafftiger Abtruckh/ || Deß || ZWiſchen der Kaͤyſ: || Mayeſt: Vnſers Allergnaͤdigiſten || Herꝛn / ꝛc. der Churfuͤrſtl: Durchl: zu Sachſen / auff=||gerichten gemainen FriedensSchluß / vnd deß=||wegen ergangenen || Kayſ: Publication || Patents. || [Metallschnitt: Reichsadler] || Erſlich gedrnckt [sic] zu Wienn in Oeſterꝛeich/ || bey Michael Rickhes/ am Lubeckh/ [...]
    o.O., o.D. 1635, 20 Bl., 4°, (VD17 12:200464C). [Digitalisat]
    Nicht im VD17 aufgenommen ist der Druck mit korrigiertem Titelblatt. [Digitalisat]
  • 7) Warhafftiger Abtruckh/ || Deß || ZWiſchen der Kaͤyſ: || May: Vnſers Allergnaͤdigſten Herꝛn/ ꝛc. || der Churfuͤrſtl: Durchl: zu Sachſen / auffgerichten || gemainen FriedensSchluß/ vnd deßwegen ergan=|| gener Kaͤy: publication Patents. || [Metallschnitt: Reichsadler] || Erſtlich Gedruckt zu Wienn/ [...]
    Prag: Johann Bylina 1635, 30 Bl., 4°. [Digitalisat]
  • 8) Abdruck/ || Des || Frieden=Schluſſes/ || Von der Roͤm. Kayſerl: Maytt: vnd Churfuͤrſtl: || Durchl: zu Sachſen/ꝛc. zu Prag auffgerichtet: || den 20. (30.) May/ Anno 1635. || Sampt vorgeſetztem offenen Mandat Kaͤyſ: Maytt: an || alle vnd jede Stande des H. Roͤmiſchen Reichs. || [Metallschnitt: Reichsadler] || Erſtlich auß dem wahren Original gedruckt zu Wien. || [...]
    Breslau: Georg Baumann 1635, 20 Bl., 4°, (VD17 14:005390D). [Digitalisat]
  • 9) Abdruck || Des || Friedens Schluſſes/ || Von der Roͤmiſchen Keyſerlichen Mayeſt. vnd || Jhrer || Churfuͤrſtl. Durchleucht. || zu Sachſen/ ꝛc. zu Prag auffgerichtet/ || Den 20. Alten/ vnd den 30. Maij/Newen Calenders/ || 1635. || [Metallschnitt: Reichsadler] || Gedruckt nach der Coͤllniſchen Copey10/ welche dnrch [sic] || Johan Mertzenich auß der Wienenſchen nach gedrucktiſt/ [...]
    o.O., o.D. 1635, 12 Bl., 4°, (VD17 35:736200U). [Digitalisat]

Druckgruppe 2

  • 1) Abdruck || Des || FriedensSchluſſes/ || Von der Roͤm. Kaͤyſ. Mayt. vnd || Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſſen ꝛc. || zu Prag auffgerichtet/ || Den 20./30. Maij Anno || 1635. || Mit Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſſen || Freyheit. ||
    Dresden: Gimmel Bergen 1635, 23 Bl., 4°, (VD17 32:708125P). Nicht identisch mit (VD17 14:005358P) (2. Schlüsselseite: anderer Satzspiegel. - Stellung der Bogensign. A zwischen "n" und "e" von "gemeinen") [Digitalisat]

  • 2) Keine Erkennungslesarten auf dem Titelblatt.
    Dresden: Gimmel Bergen 1635, 23 Bl., 4°, (VD17 14:005358P). Nicht identisch mit (VD17 32:708125P) (2. Schlüsselseite: anderer Satzspiegel. - Stellung der Bogensign. A unter letztem "n" von "gemeinen"). [Digitalisat]
  • 3) Erkennungslesarten: [...] Sachſen [...] || Sachſen [...]
    Dresden: Gimmel Bergen 1635, 16 Bl., 4°, (VD17 39:162976C). [Digitalisat]
  • 4) Abdruck || Des || Friedens=Schluſſes/ || Von der Roͤm: Kayſ: Mayt: vnd Churfuͤrſtl. || Durchl. zu Sachſen/ ꝛc. zu Prag || auffgerichtet/ || Den 20./30. Maij Anno || 1635. || Mit Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſſen || Freyheit. ||
    Dresden: Gimmel Bergen 1635, 18 Bl., 4°, (VD17 3:657005E). [Digitalisat]
  • 5) Abdruck || Des || FriedensSchluſſes/ Von der || Roͤmiſch: Keyſ: Mayeſt: vnd Churfuͤrſtl: || Durchl: zu Sachſſen ꝛc. zu Prag || auffgerichtet/ || Den 20./30. Maij Anno || 1635. || Mit Churfuͤrſtl: Durchl: zu Sachſen || Freyheit. ||
    Dresden: Gimmel Bergen 1635, 16 Bl., 4°, (VD17 14:005360K). [Digitalisat]
  • 6) Abdruck || Deß || FriedensSchluſſes/ von || der Roͤm. Kaͤyſ. Mayſt. vnnd Churfuͤrſtl. || Durchl. zu Sachſen ꝛc. zu Praag || angerichtet/ || Den 20./30. Maij Anno || 1635. || Mit Churfuͤrſtl: Durchl: zu Sachſen || Freyheit. ||
    Dresden: Gimmel Bergen 1635, 16 Bl., 4°, (VD17 23:328641W). Titel und Text satzidentisch mit (VD17 14:005377U). - Geringe Satzvarianz zu (VD17 23:261275E) und (VD17 14:005364Q). [Digitalisat]
  • 7) ABDRUCK || Deß || FriedensSchluſſes/ || Von der Roͤmiſch: Kaͤyſerl: Mayeſt: vnd Chur=||F[uͤrſt]l.11 Durchl. zu Sachſſen/ ꝛc. || zu Prag || auffgerichtet/ || Den 20./30. Maij Anno || 1635. || Mit ChurFuͤrſtl. Durchl. zu Sachſſen || Freyheit. ||
    Dresden: Gimmel Bergen 1635, 14 Bl., 4°, (VD17 35:736283U).
  • 8) Erkennungslesarten: [...] || Deß || [...] vnnd || [...] || Erſtlich Gedruckt zu Dreßden durch Gimel || Bergen/ Churf. Saͤchß. Buchdruckern
    Frankfurt/Oder: Michael Koch 1635, 20 Bl., 4°, (VD17 14:005362Z). [Digitalisat]
  • 9) Abdruck || Des || Friedens=Schluſſes/ || Von der Roͤm. Kaͤyſerl. Mayt: vnd || Churf. Durchl. zu Sachſſen/ ꝛc. zu || Praga auffgerichtet/ || Den 20 30 Maji Anno || 1635. || Mit Churf. Durchl. zu Sachſſen || Freyheit. || Erſtlich gedruckt zu Dreßden durch Gimel || Bergen/ Churfuͤrſtl. Saͤchſiſ. Buchdru=||ckern.
    o.O., o.D. 1635, 16 Bl., 4°, (VD17 23:630467U). [Digitalisat]
  • 10) Eigentlicher Abdruck/ || Des || Frieden=ſchluß || Welcher || Von der Roͤm. Kaͤyſ. Mayt. vnd Chur=||fuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen/ ꝛc. || Zu Prag den 20/30 Maij auffgerichtet/ Anno 1635. || [Metallschnitt: Reichsadler] || Erſtlich gedruckt zu Dreßden/ || Durch Churfuͤrſtl. Saͤchß. HoffBuchdruckern Gimel Bergen/ ||12
    o.O., o.D. 1635, 16 Bl., 4°, (VD17 27:743454H). [Digitalisat]
  • 11) Abdruck || des || FriedensSchluſſes/ || Von der Roͤmiſchen Kaͤyſerl. Mayt. vnnd || Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſſen/ ꝛc. || zu Prag auffgerichtet/ || den 20. 30. Maij, || Anno || M. DC. XXXv.
    o.O., o.D. 1635, 16 Bl., 4°, (VD17 3:601497H). [Digitalisat]
  • 12) Abdruck || Des || Friedens=Schluſſes/ || Von der Roͤm: Kaͤyſ. May. vnd || Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen/ ꝛc. || zu Prag auffgerichtet/ || Den 20./30. Maij, || Anno || 1635.
    o.O., o.D. 1635, 20 Bl., 4°, (VD17 23:285811S). [Digitalisat] [Schlüsselseiten].
  • 13) Abdruck || Des || FriedensSchluſſes/ || Von der Roͤm. Kaͤyſ. Mayt. vnd Churfl. || Durchl. zu Sachſſen ꝛc. zu Prag || auffgerichtet/ || Den 20./30. Maij/ Anno 1635.
    o.O., o.D. 1635, 20 Bl., 4°, (VD17 14:005366E). [Digitalisat].
  • 14) Abtruck || Deß || FriedensSchluſſes/ || Von der Roͤm. Kaͤyſ. Mayt. || vnd Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen/ ꝛc. zu || Prag auffgerichtet/ || Den 20./30. Maij Anno || 1635.
    o.O., o.D. 1635, 16 Bl., 4°, (VD17 75:699559S). [Digitalisat] [Schlüsselseiten].
  • 15) Abdruck || Des FriedensSchluſſes/ || Von || Der Roͤm. Kaͤyſerl. Mayſt. vnd || Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen ꝛc. zu Prag || angerichtet/ || Den 20./30. Maij Anno || 1635. || [Metallschnitt: Vignette]
    o.O., o.D. 1635, 16 Bl., 4°, (VD17 32:639155V). [Digitalisat] [Schlüsselseiten]. Exemplar der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek Weimar: Brandverlust.
  • 16) Abdruck || Deß || FriedensSchluſſes / von || der Roͤm. Kaͤyſ. Mayſt. vnnd Churfuͤrſtl. || Durchl. zu Sachſen ꝛc. zu Praag || angerichtet / || Den 20/30. Maij Anno || 1635. || [Metallschnitt: Vignette]
    o.O., o.D. 1635, 16 Bl., 4°, (VD17 14:005377U). [Digitalisat]
  • 17) Abdruck || Deß || FriedenSchluſſes / von || der Roͤm. Kaͤyſ. Mayſt. vnd Churfuͤrſtl. || Durchl. zu Sachſen ꝛc. zu Praag || angerichtet / || Den 20/30 Maij Anno 1635. || [Metallschnitt: Vignette]
    Leipzig, o.D. 1635, 16 Bl., 4°, (VD17 23:261275E). [Digitalisat]
  • 18) Abtruck || Deß || Friedens=Schluſſes / || Von der Roͤm: Keyſ: Mayt. vnd || Churf. Durchl. zu Sachſſen/ ꝛc. zu Prag || auffgerichtet / || Den 20/30. Maij, Anno 1635. || [Metallschnitt: Vignette]
    Speyer, Georg Baumeister 1635, 4°, nicht im VD17, Ex. UB Marburg, Sign.: 095 VII B VII/14.
  • 19) Abtruck || Deß || FriedensSchluſſes / || Von der Roͤm. Kaͤyſ. Mayſt. vnd Chur=||fuͤrſtl. Durchl. zu Sachſſen/ ꝛc. zu || Prag auffgerichtet / || Den 20/30 Maij , Anno || 1635. || [Metallschnitt: Vignette]
    Mainz, Hermann Meres 1635, 4°, (VD17 17:753996E).
  • 20) Abdruck || Deß || Friedens Schluſſes / || Von der Roͤm. Key. Mayt. vnd || Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen/ ꝛc. || zu Prag auffgerichtet. || Den 20. Maji ſt. vet. Anno 1635. || [Metallschnitt: Reichsadler mit Inschrift: Da Pacem Do-||mine in diebus || nostris.]
    Marburg, Caspar Chemlin 1635, 4°, nicht im VD17, Ex. ZB Zürich, Sign.: Alte Drucke, Rara, 18.24,17.
  • 21) Abdruck || Des || Friedens=Schluſſes / || Von der Roͤm. Keyſerl. Mayt. vnd Chur-||fuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen/ ꝛc. zu Prag || auffgerichtet/ || Den 20./30. Maij Anno || 1635.
    Halle/Saale, Peter Schmied 1635, 22 Bl., 4°, (VD17 23:288988K). Fingerprint: s.r- enen ie*- Scon C 1635A [Digitalisat].
  • 22) Abdruck || Des || Friedens=Schluſſes/ || Von der Roͤm. Keyſerl. Mayt. vnd Chur-||fuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen/ ꝛc. zu Prag || auffgerichtet/ || Den 20./30. Maij Anno || 1635.
    Halle/Saale, Peter Schmied 1635, 22 Bl., 4°, (VD17 1:686369W). Fingerprint: s.r- n.e- ieo- Scon C 1635A [Digitalisat].
  • 23) Abdruck || Deß || FRiedens Schluſſes/ || von der Roͤm. Kaͤyſ. Mayt. vnd Chur-||Fuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen / ꝛc. || zu Prag auffgerich=||tet/ || Den 20/30 Maij, Anno || 1635. || [Metallschnitt: Reichsadler]
    Frankfurt/Main, Kaspar Rötel 1635, 20 Bl., 4°, (VD17 7:697724M). [Digitalisat].
  • 24) Abdruck || Deß || FriedensSchluſſes/ || Von der Roͤm. Kaͤyſ. Mayt. vnd || Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſſen/ ꝛc. || zu Prag auffgerich=||tet/ || Den 20/30 Maij, Anno || 1635. || [Metallschnitt: Vignette]
    Frankfurt/Main, Kaspar Rötel 1635, 23 Bl., 4°, (VD17 12:191002H). [Digitalisat].

Druckgruppe 3

  • 1) Eigentlicher Abdruck || Des zwiſchen der Roͤm. || Kaͤyſ. Mayeſt. vnſers Allergnedigſten Herꝛn/ || vnd der Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſſen/ ꝛc. Den 20/30 Maij || in der koͤniglichen Haupt vnd reſidentz Statt || Prag getroffenen || Friedens Schluß/ || vnd demſelben ein Verleibter Puncten/ wie ſolche || aller hoͤchſtgedachte Kayſ. May. Jhro Churf. Gn. || von Maintz zugeſchickt. || Sampt dem zu ſolchem End ins Reich Publicirten || Kayſerlichen Notification Patent. || [Metallschnitt: eingefasste Büste]
    Köln: Peter von Brachel / Mainz: Anton Strohecker 1635, 16 Bl., 4°, (VD17 3:626751F). [Digitalisat]
  • 2) Eigentlicher Abdruck || Des zwiſchen der Roͤm. || Kayſ. Mayeſt. Vnſers Allergnedigſten Herꝛn/ || vnd der Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſſen/ ꝛc. Den 20/30 Maij/ || in der koͤniglichen Haupt vnnd Reſidentz Statt || Prag getroffen || Friedens Schluß/ || Vnd demſelben einverleibter Puncten / wie ſol=||che aller hoͤchſtgedachte Kayſ. May. Jhro Churf. Gn. || von Maintz zugeſchickt. || Sampt dem zu ſolchem End ins Reich Publicirten || Kayſerlichen Notification Patent. || [Metallschnitt: Vignette]
    Münster/Westfalen: Bernardt Raßfeldt 1635, 18 Bl., 4°, nicht im VD17. [Digitalisat]
  • 3) FridensPuncten/ || So zwiſchen der Roͤm: || Keyſ: Majeſt. vnd der Churf. Durchleucht. || zu Sachſen/ vnſeren Allergnaͤdigſten vnd Gnaͤdigſten || Herren/ Den 30 (20) May dieſes 1635 Jahrs/ || in der Koͤnigl. Hauptstadt Prag || geſchloſ=||ſen vnd publicirt || worden. || Sampt || Dem Keyſ: Patent/ wie ſelbiges den 24 || Junii/ in deß H. Roͤm: ReichsStadt Nuͤrnberg || offentlich verruffen vnd angeſchlagen || worden. || [Metallschnitt: Nürnberger Wappendreipass]
    [Nürnberg:] Abraham Dümler 1635, 30 Bl., 4°, (VD17 14:005404F). [Digitalisat]
  • 4) Fridens-puncten/ || So || Zwiſchen der Roͤmiſchen || Keyſ. Maj. || vnd der Churf. Durchleucht. zu Sachſen/ vnſeren Allergnaͤdigſten vnd Gnaͤ=|| digſten Herꝛn/ || Den 20/30 Maji/ diſes 1635. Jahrs/ || in der Koͤniglichen Haupt-Statt Prag || geſchloſſen vnd publicirt || worden. || Sampt dem Keyſerlichen Patent/ || wie ſelbiges || den 24.tag Junij/ || in des H. Roͤmiſchen Reychs Statt Nuͤrnberg || offentlich verꝛůffen vnd angeſchlagen || worden. || [Metallschnitt: Vignette] || Getruckt erſtlich zu Nuͤrnberg/ || bey Abraham[!] Dümlern.
    o.O, o.D. 1635, 20 Bl., 4°, (VD17 3:674040M). [Digitalisat]
  • 5) Fridens Puncten || Zwiſchen der Roͤm: Kayſ: || Mayeſt: vnd der Churfuͤrſtl: Durchl: zu Sachſen || abgeredt vnd beſchloſſen zu Prag den 30. May/ || Anno 1635. || dem Wieniſchen von allerhoͤchſtgedachter Kayſ: || Mayeſt: in das Heyl: Roͤmiſch Reich publicirten || Exemplarien. Nachgetruckt || [Metallschnitt: Vignette] ||
    Konstanz am Bodensee, Leonhard Straub 1635, 22 Bl., 4°, (VD17 12:637072W). [Digitalisat]
  • 6) Abdruck || Des || Zwiſchen der Roͤmiſchen || Kayſerlichen auch zu Hungarn vnd Boͤheimb Koͤniglichen || Majeſtaͤt / ꝛc. Vnd Churfuͤrſtlicher Durchlauchtigkeit || zu Sachſen am 20/30 Maij Anno 1635. || vffgerichteten || FriedenSchluſſes/ || Sampt || Allerhoͤchſtgedachter Ihrer Keyſerlichen vnd Koͤniglichen || Majestaͤt hierauff erfolgten Allergnaͤdigſten || publication Patents. ||
    Gera, Andreas Mamitzsch 1635, 23 Bl., 4°, (VD17 14:005394K). [Digitalisat]
  • 7) COPIA || Deß zwiſchen der Kay-|| erlichen Mayeſtaͤt / vnd der Churfuͤrſtl: || Durchleucht in Sachſen beſchloſſenen || vnd publicierten Friedens/vnd deßwegen || den 12. Junij Anno 1635. ergangener || Keyſerlichen Patenten:Mit der zuHun=||garn vnd Boͤheimb Koͤnigl: Mayeſtaͤt / || gnaͤdigſten Bewilligung alſo nach=||gedruckt zu Heylbronn den 10. || Julij Anno 1635.
    [Heilbronn:] Christoph Kraus 1635, 26 Bl., 4°, (VD17 12:199764L). [Digitalisat]
  • 8) Abdruck || Deß FridenSchluß / wie || derſelbe zwiſchen der Roͤm: Kayſ: auch zu Hun=||garn vnd Boͤhaim Koͤnigl. Mayeſt. an einem : dann der || Churfuͤrſt : Durchl. zu Sachſen / am andern thail / durch || deren beederſeyts nidergeſetzte vollmaͤchtige Commiſſarien || beſchloſſen / ratificiert, gefertigt / vnnd in das || Reich zu publiciern befohlen || worden. || [Metallschnitt: Vignette]
    o.O., o.D. 1635, 12 Bl., 4°, (VD17 12:199759S). [Digitalisat]
  • 9) Titelblatt fehlt. Text der ersten drei Zeilen: KVndt vnd zu=|wiſſen ſes hiemit Je=||derm̄aͤnigklichen / Nach dem
    o.O., o.D. 1635, 29 Bl., 4°, (VD17 3:705291W). Das im VD17 aufgeführte, wohl einzige Exemplar befindet sich ncht mehr in der ULB Halle, sondern wurde als Restitut an seinen früheren Besitzer zurückgegeben. Es befindet sich nun in der Gräflich Stolbergschen Bibliothek zu Roßla, Schloss Ortenberg/Hessen, Signatur B. 726 Nr. 31.13

Lateinische Drucke

  • 1) PACIFICATIO PRAGENSIS || inter Imperatorem || FERDINANDUVM III. [sic] || Ab Una || Et inter Electorem Saxoniæ ab altra || partibus Anno 1635. || 30. Maii.14
    o.O., o.D. 1635, 14 Bl., 8°, (VD17 12:193580F). [Digitalisat]
  • 2) PACIFICATIO PRAGENSIS || inter Imperatorem || FERDINANDUVM III. [sic] || Ab Una || Et inter Electorem Saxoniæ ab altera || partibus Anno 1635. || 30. Maii.15
    o.O., o.D. 1635, 14 Bl., 8°, (VD17 12:207233V). [Digitalisat] [Schlüsselseite]
  • 3) TRACTATUS || PRAGENSIS, || siue || CONDITIONES || Pacis initæ, ac confirmatæ, || Anno M.DC.XXXV. Maij XXX. || INTER || FERDINANVM II. || IMPERATOREM ROMAN. || ſemper Auguſtum. || & || IOHANNEM GEORGIUM || Electorem Ducem Saxoniæ. || Ex autographo tranſmiſſo || AD ARCHIEPISCOPVM || ELECTOREM MOGVNTINVM || ADDITIS QVIBVSDAM ALIIS AD EVNDEM TRACTATVM, || Eiusꝫ´ promulgationem ſpectantibus || [Metallschnitt: Ornament]16
    Köln: Peter Cholinus 1635, 30 Bl., 4°, (VD17 39:126101E). [Digitalisat]

Niederländische Drucke

  • 1) COPYE || VANDE || VREDENS-ARTICVLEN || Ghemaeckt binnen Praghe, || dooꝛ || De keyſerlijcke Majeſteyt: || ende || Ceurvoꝛſtelijcke Dooꝛluchtigheyt van Saxen / etc. || Anno 1635. 20./30. Mey. || Ghetranſlateert uyt de Hooghduytſche Copije: ghe-||druckt tot Praghe, door ordre ende bevel vande || Keyſerlijcke Majeſteyt. || [Metallschnitt: Vignette]
    Antwerpen: Guillaum Verdussen 1635, (USTC 1001265)17. [Digitalisat]
  • 2) COPYE || Van || Het beſluyt des Vredes , tuſſchen || de Rooms Keyſerlijcke Majesteyt,ende de || Chur-Vorſtelicke Doorluchticheyt || van Sachſen. || Opgherecht binnen Prage den 20./30. May Anno 1635. || [Metallschnitt: Vignette] || Naer het ghedruckte binnen Franckfort aende Mayn in Hoochduyts.
    Den Haag: Hillebrant Jacobsz van Wouw, Witwe 1635, (USTC 1032256). [Digitalisat]
  • 3) Articulen ende Capitulatien || VAN'T || VREDE-||VERBONDT. || TUSCCHEN || Sijne Roomſche Keyſerl. Majeſteyt, || ende de Keur-Vorſl.Doorl. van Saxen, &c. || binnen Prage gearreſteert ende beſloten. || Op den 20/30. May Anno 1635. || [Metallschnitt: Vignette] || Na de Copye tot Dreſden by Gimel Berghen, || Drucker van ſijne Keur-Vorſtel.Doorlucht.
    [Amsterdam]: Jan van Hilten 1635 (USTC 1021126) [Digitalisat]
    Bei identischem Titel, minimal unterschiedlicher Satz (USTC 1030802) [Digitalisat]

Französische Drucke

  • 1) TRAICTE DE || PAIX FAIT ET || PASSE ENTRE TRES-HAVT || Tres-Auguſte , & Inuincible Prince || Ferdinand 2. Par la grace de Dieu || Empereur des Romains, Roy d'Hon-||grie, & de Boheme, & ſon Alteſſe Ele-||ctorale de Saxe , au lieu de Prague , le || xxx. iour du mois de May l'an 1635. || Traduict fidellement de ſon original || Alleman, en langue Françoiſe. || [Metallschnitt: Vignette]
    o.O., o.D. 1635, 18 Bl., 8°, Ex. ULB Darmstadt, Sign.: Gü 13640 (7)
  • 2) COPIE || Dela Concluſion de Paix entre Sa Ma-||jeſté Imperiealle & l'Ecteur de Saxe. || Faicte à Prague le 30. May 1635. || [Metallschnitt: Reichsadler mit Lütticher Stadtwappen] || [...] Ieuxte la Copie Imprimée à Vienne par Ian Mertenick.
    Liége: Christian Ouwerx [1635], Ex. Biblioteca Apostolica Vaticana, Sign.: Stamp.Chig.IV.2228(int.10) (USTC 1121351)

Italienische Drucke

  • PACE || TRÀ || LA SAGRA MAESTÀ CESAREA, || ET IL SERENISSIMO || ELETTORE DI SASSONIA || Conchluſa in Praga li 30. Maggio || del preſente anno 1635. || Fedelmente tradotta dalla copia latina || stampata in Vienna. || [Metallschnitt: Reichsadler]
    Milano: Giovanni Battista Malatesta [1635], Ex. Biblioteca Apostolica Vaticana, Sign.: R.G.Miscell.E.18(int.3) (USTC 4009691)

Textvorlage

Als Textvorlage dient der oben genannte Druck 1 in der Druckgruppe 1. Michael Rhickes war in den Jahren um den Druck des Prager Friedens als offizieller Drucker des kaiserlichen Hofes tätig. Das Titelblatt ist mit dem Reichsadler versehen. Somit ist dieser Druck der offiziöse Druck des Prager Friedens von kaiserlicher Seite. Aufgrund einer Unachtsamkeit des Wiener Druckers gingen die ersten Exemplare unvollständig an den Empfängerkreis. Der Druck wurde umgehend durch einen vollständigen ersetzt. Dieser konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, daher wurde der fehlende Text hier nach einem der offiziösen Dresdner Drucke (Druck 1, Bl. D4v-E1v) ergänzt. Die handschriftliche Überlieferung wird in unserer Edition berücksichtigt, indem die Edition in Bierther (Hg.), Prager Frieden, S. 1606-1631 kollationiert wird. Dieser Edition liegt die oben genannte Handschrift 3 zugrunde.

Literatur

Edition

  • 1) Bierther, Kathrin (Hg.), Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618 - 1651 2. Teil, 10. Band: Der Prager Frieden von 1635, 4. Teilband (Vertragstexte), München / Wien 1997 (Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Kriegs), S. 1606-1631 [aufgrund von Handschrift 3].
  • 2) Europäische Friedensverträge der Vormoderne in Daten (FriVer+), hg. vom Leibniz-Institu für Europäische Geschichte, [online-Text]

Forschungsliteratur (Auswahl)

  • Bierther, Kathrin, Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618 - 1651 2. Teil, 10. Band: Der Prager Frieden von 1635, 1. Teilband (Erschließungsband), München / Wien 1997 (Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Kriegs).
Vollständige Bibliographie
  • Bierther, Kathrin, Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618 - 1651 2. Teil, 10. Band: Der Prager Frieden von 1635, 1. Teilband (Erschließungsband), München / Wien 1997 (Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Kriegs).
  • Bierther, Kathrin (Hg.), Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618 - 1651 2. Teil, 10. Band: Der Prager Frieden von 1635, 4. Teilband (Vertragstexte), München / Wien 1997 (Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Kriegs).
  • Burkhardt, Johannes, Der Krieg der Kriege. Eine neue Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, Stuttgart 2018.
  • Frisch, Michael, Das Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands II. vom 6. März 1629. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung, Tübingen 1993 (JusEcc 44).
  • Fuchs, Ralf-Peter, Ein »Medium zum Frieden«. Die Normaljahrsregel und die Beendigung des Dreißigjährigen Krieges, München 2010 (baR 4).
  • Kaiser, Michael, Politik und Kriegführung. Maximilian von Bayern, Tilly und die Katholische Liga im Dreißigjährigen Krieg, Münster 1999 (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 28).
  • Kampmann, Christoph, Europa und das Reich im Dreißigjährigen Krieg. Geschichte eines europäischen Konflikts, 2. Aufl., Stuttgart 2013.

Fußnoten

1 Vgl. hierzu die Einleitung zum Restitutionsedikt, sowie die Ausführungen bei .
2 Vgl. , S. 140-159, dort auch Literatur zur Umsetzung des Edikts in einzelnen Territorien.
3 Vgl. , S. 381-461
4 Eine ausführliche Darlegung der Vorgeschichte bei Bierther, Prager Frieden (Einleitung), S. 25-185.
5 Ediert bei Bierther (Hg.), Prager Frieden, S. 1539-1598.
6 Ausführlich hierzu Bierther, Prager Frieden (Einleitung), S. 185-241 sowie Kampmann, Europa, S. 109-113.
7 Alle Rezesse und Resolutionen bei Bierther (Hg.), Prager Frieden, S. 1631-1665.
8 Zur Entwicklung nach Abschluss der Verhandlungen vgl. z.B. Burkhardt, Krieg, S. 191-202; Kampmann, Europa, S. 114-127.
9 Zur Entwicklung und Bedeutung der Normaljahresregelung vgl. Fuchs, Medium.
10 Der hier erwähnte Kölner Druck durch Johann von Mertzenich konnte nicht nachgewiesen werden.
11 Durch Verschmutzung des Titelblattes des benutzen Exemplares der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Bibliothek Hannover, Sign.: W-AA Kap. 45 ist die Stelle nur undeutlich lesbar.
12 Der Titelzusatz weist diesen Druck eindeutig als Nachdruck nach einem Exemplar aus der Dresdner Offizin Gimmel Bergen aus. Die Titelgestaltung orientiert sich jedoch eher an zwei Exemplaren aus der Druckgruppe 3, vgl. oben
13 Nennung mit freundlicher Genehmigung von Alexander zu Stolberg.
14 Der Text beginnt noch auf der gleichen Seite.
15 Der Text beginnt noch auf der gleichen Seite.
16 Mit deutschsprachigen Marginalien.
17 Unter der gleichen Nummer wird auch ein Exemplar mit Druckfehler im Titel subsumiert: »[...]ghe-||druckt tot Paeghe [...]«. Koninklijke Bibliotheek Nederland, KW 943 B 103 [20].