- 1. Historischer Kontext
- 1.1 Die Entwicklung Altonas im späten 16. Jahrhundert
- 1.2 Die Religionsprivilegien der Schaumburger
- 1.3 Die Fortführung der Religionsprivilegien unter Christian IV. und Friedrich III.
- 2. Unterzeichner und Unterhändler
- 2.1. Privilegien für die Katholiken
- 2.1.1. 19. Oktober 1603
- 2.1.1.1 Unterzeichner
- 2.1.1.2 Unterhändler
- 2.1.2. 15. April 1607
- 2.1.2.1 Unterzeichner
- 2.1.2.2 Unterhändler
- 2.2. Privilegien für die Mennoniten
- 2.2.1. 6. Juni 1641
- 2.2.1.1 Unterzeichner
- 2.2.1.2 Unterhändler
- 2.3. Privilegien für die Reformierten
- 2.3.1. 27. Oktober 1601
- 2.3.1.1 Unterzeichner
- 2.3.1.2 Unterhändler
- 2.3.2. 28. Oktober 1601
- 2.3.2.1 Unterzeichner
- 2.3.2.2 Unterhändler
- 2.3.3. 28. November 1636
- 2.3.3.1 Unterzeichner
- 2.3.3.2 Unterhändler
- 2.3.4. 27. September 1647
- 2.3.4.1 Unterzeichner
- 2.3.4.2 Unterhändler
- 3. Inhalt
- 3.1. Privilegien für die Katholiken
- 3.1.1 19. Oktober 1603
- 3.1.2 15. April 1607
- 3.2. Privilegien für die Mennoniten
- 3.2.1 6. Juni 1641
- 3.3. Privilegien für die Reformierten
- 3.3.1 27. Oktober 1601
- 3.3.2 28. Oktober 1601
- 3.3.3 28. November 1636
- 3.3.4 27. September 1647
- 4. Überlieferung und Textvorlage
- 4.1 Handschriften
- 4.1 Privilegien für die Katholiken
- 4.1 19. Oktober 1603 (Abschrift)
- 4.2 15. April 1607 (Abschrift)
- 4.2. Privilegien für die Mennoniten
- 4.2.1 6. Juni 1641 (Abschrift)
- 4.3. Privilegien für die Reformierten
- 4.3.1 27. Oktober 1601 (Original mit Siegel)
- 4.3.2 28. Oktober 1601 (Original)
- 4.3.3 28. November 1636 (Original mit Siegel)
- 4.3.4 27. September 1647 (Original mit Siegel)
- 4.2 Drucke
- 4.3 Textvorlage
- 5. Literatur
- 5.1. Edition
- 5.1.1 Privilegien für die Katholiken
- 5.1.1 19. Oktober 1603
- 5.1.2 15. April 1607
- 5.1.2. Privilegien für die Mennoniten
- 5.1.2.1 6. Juni 1641
- 5.1.3. Privilegien für die Reformierten
- 5.1.3.1 27. Oktober 1601
- 5.1.3.2 28. Oktober 1601
- 5.1.3.3 28. November 1636
- 5.1.3.4 27. September 1647 (Original mit Siegel)
- 5.2 Forschungsliteratur (Auswahl)
Historischer Kontext↑
Die Entwicklung im späten 16. Jahrhundert
Die an der Elbe gelegene Siedlung , zeitgenössisch auch: Altena, wird 1537 das erste Mal urkundlich erwähnt.1 Sie gehörte zum Teil der Grafschaft -, die seit dem 13. Jahrhundert von den Grafen von in Personalunion regiert wurde.2 Die Grafen von - residierten meist in sowie und nur gelegentlich im Schloss. führte in Erfüllung seines Ehevertrags mit 1559 in die Reformation ein, nachdem sein letzter älterer Bruder, der Kurfürsterzbischof , gestorben war.3 1561 wurde die Reformation mit der Übernahme der Kirchenordnung auch in eingeführt. Da die Siedlung über kein eigenes Kirchengebäude verfügte, wurde die Gemeinde in St. Petri in eingepfarrt.4
Die anfänglich kleine Handwerker- und Fischersiedlung erfuhr im ausgehenden 16. Jahrhundert einen deutlichen Bevölkerungsanstieg sowie wirtschaftlichen Aufschwung. Maßgeblich für diesen Vorgang waren der aufblühende Fernhandel in der unweit gelegenen Hanse- und Reichsstadt sowie der 1568 in einen offenen militärischen Konflikt eskalierte Aufstand. In Folge des Letzteren hatten nicht nur verschiedene Handelskompanien ihre Firmen aus nach verlegt, sondern auch zu einem wichtigen Umschlagplatz von spanischem Kriegsmaterial aufsteigen lassen, was umgekehrt die Handelsbeziehungen mit der iberischen Halbinsel intensivierte.5 Zu der dadurch bedingten Berufsmigration kamen noch die vor allem aus den südlichen Provinzen der stammenden Glaubensflüchtlinge hinzu - neben Lutheranern vornehmlich Reformierte und Taufgesinnte sowie sefardische Juden -, die durch die militärischen Erfolge des Statthalters zur Auswanderung gezwungen wurden.6 Angesichts dieser Entwicklungen hatte der Rat zwar auf der einen Seite seine traditionell restriktive Fremdenpolitik gelockert, um von der wirtschaftlichen Wertschöpfung der Migranten zu profitieren. Auf der anderen Seite hielt er jedoch an massiven Einschränkungen andersreligiöser bzw. anderskonfessioneller Religionsausübung in der bereits 1529 zur Reformation übergegangenen fest7, deren lutherische Geistlichkeit sich seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert zum Konkordienbuch hielt.8 Diese religionspolitischen Haltung bildete den Hintergrund für die Privilegienpolitik der Grafen für .9
Die Religionsprivilegien der
Die ersten Privilegien für erteilte , der 1581 nach dem Tod die Regentschaft in der Grafschaft - übernahm. Mit einem Geleitbrief für (sefardische) jüdische Familien vom 28. September 1584 schloss an eine Reihe von Wiederzulassungsedikten für Juden in Territorien des an und begründete damit eine auch von seinen Nachfolgern weitergeführte Privilegienpolitik für Juden in .10 Auch die ersten Privilegien für die katholische Religionsausübung in wurden von erteilt, sind jedoch schriftlich nicht erhalten.11 Sie fußten auf den Geschäftsbeziehungen des Grafen zu dem Kaufmann .12 Der seit den frühen 1590er Jahren in seine Firma betreibende war im Spanien- und Überseehandel einflussreich. Zudem war er der Repräsentant der spanischen, portugiesischen und italienischen Katholiken in Hamburg, die durch den Jesuitenorden unterstützt und seelsorgerlich betreut wurden. Er war mit dem Grafen durch Kreditangelegenheiten und dem Handel mit Luxusgütern zum repräsentativen Ausbau der gräflichen Residenzen verbunden. Im Gegenzug hatte wohl bereits 1594 in einer geheimen Absprache die nichtöffentliche Abhaltung katholischer Gottesdienste in für drei Jahre erlaubt. Diese Absprache wurde jedoch erst 1598 noch einmal um drei Jahre verlängert. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Haus in erworben, in dem der katholische Gottesdienst gefeiert wurde und der Jesuitenorden eine Filiale seiner norddeutschen Mission gründete.13
Nachdem ohne eigene Nachkommen am 2. Juli 1601 gestorben war, trat sein Bruder die Regentschaft an. Er zeigte sich sogleich an der Ansiedlung protestantischer Glaubensflüchtlinge in interessiert. Wahrscheinlich schon kurz nach seinem Herrschaftsantritt erteilte er einer Gruppe von »Mennoniten« (zeitgenössisch auch: »Mennisten«), also Taufgesinnten, ein Privileg, wohl für die Feier ihres Gottesdienstes in Altona.14 Mitglied dieser Gruppe war , ein aus stammender Kaufmann, der für den Grafen als Handelsagent in tätig war.15 Da dieses Privileg, wie auch die anderen bis zum Ende der Herrschaft erteilten Privilegien, für die Mennonitengemeinde verloren gegangen ist, ist über die dabei getroffenen Bestimmungen nichts Näheres bekannt.16 Noch im selben Jahr verhandelte auch eine Gesandtschaft der in ansässigen Gemeinde wallonischer, aus den vertriebener Reformierter über eine Ansiedlung in .17 Die Verhandlungen führte gräflicherseits der Cousin , der Kaiserliche Geheime Rat . Die Ergebnisse der am 23. Oktober 1601 beendeten Verhandlungen wurden am 28. Oktober vertraglich fixiert. Einen Tag zuvor, am 27. Oktober 1601, hatte der auf Grundlage der Absprachen den Reformierten ihre Religionsausübung in gestattet. Über die Einigung wurde zunächst Stillschweigen vereinbart: Die Reformierten durften ihre Gottesdienste in halten, einen Pfarrer anstellen und eine Kirchenordnung einführen. Im Gegenzug verpflichteten sie sich, einen Ansiedlungsplan vorzulegen und die Angehörigen anderer Konfessionen nicht zu stören. Bereits 1603 hatten die Reformierten auf dem ihnen zugewiesenen Platz, der später als »Kleine Freiheit« bekannt wurde, das erste Kirchengebäude errichtet.18 Der zweite Nachfolger als Graf von -, , bestätigte 1636 nicht nur die reformierte Religionsausübung in , sondern erlaubte der reformierten Gemeinde auch, eine eigene Schule zu eröffnen.
Hinsichtlich der katholischen Religionsausübung in machte zunächst keine Anstalten, das im Mai 1601 ausgelaufene Privileg zu verlängern. Erst nachdem die katholische Kaufmannschaft in sich bei über die ausbleibende Verlängerung beschwert hatte und der Kaiser mitsamt einigen Fürsten 1602 ein Interzessionsschreiben an den richtete, gab dieser nach.19 Am 19. Oktober 1603 wurde das Privileg rückwirkend auf weitere sechs Jahre verlängert, also mit einer Geltungdsauer bis 1607 versehen, wobei im Privilegstext die Bezeichnung »katholisch« vermieden wurde. Dies geschah vermutlich angesichts der massiven Anfeindungen, denen sich Ernst sowohl durch die Duldung der Jesuiten als auch der Reformierten in Altona aus Hamburg ausgesetzt sah.20 Die nun gestattete katholische Religionsausübung mitsamt eigenen Priestern durfte jedoch nur in einer Wohnung stattfinden, deren Ausbau zu einer Kirche untersagt war. Ebenso sollten die Priester jedwede Missionstätigkeit und Polemik unterlassen. Diese Bestimmungen wurden dann noch einmal am 15. April 1607 in einem weiteren Privileg wiederholt, das nun für 20 Jahre gelten sollte. Dafür hatte sich in einem - nicht mehr erhaltenen - Revers wohl zu umfänglichen finanziellen Leistungen gegenüber dem verpflichtet. Als jedoch bankrott ging und vermutlich 1610 verließ, verkaufte der das vormals gehörende Grundstück weiter. Der darauf folgende Streit mit den Jesuiten, die eine Überschreibung des Grundstücks durch auf den Orden geltend machten, führte zu einem Schiedsverfahren, in dessen Verlauf der den Jesuiten massive Verstöße gegen die Privilegienauflagen vorhielt.21 1612 wies seine Beamten in an, die Jesuiten zu vertreiben.22 Ein Versuch, den katholischen Gottesdienst in nach Tod wieder aufleben zu lassen, führte 1623 zu gewaltsamen Ausschreitungen und scheiterte.23
Die Fortführung der Religionsprivilegien unter und
Als am 14. November 1640 der letzte Graf von - kinderlos starb, setzte der König seine seit Längerem formulierten dynastischen Ansprüche auf die Territorien durch, indem er sie militärisch besetzte.24 Die daraufhin ausbrechenden Erbstreitigkeiten wurden durch die Aufteilung der Territorien zwischen und seinem Vetter Herzog beigelegt. Die Herrschaft und damit fielen dem zu, der 1647 seinen Sohn zum Statthalter des königlichen Anteils in und ernannte. Der Herrschaftswechsel bedeutete für die Mennoniten und Reformierten in keinen Einschnitt. Vielmehr hatte bei der Förderung von , das er 1617 gegründet hatte, sich auch an der Privilegienpolitik orientiert und Reformierten sowie Juden Religionsfreiheiten gestattet.25 Dementsprechend hielt er die in bestehenden Religionsprivilegien nicht nur aufrecht, sondern erweiterte sie: Am 6. Juni 1641 erteilte den Mennoniten auf ihr Bitten ein dauerhaftes Privileg der Religions- und Handelsfreiheit, das er mit dem über 40 Jahre gepflegten religiösen Frieden und mit der wirtschaftlichen Förderung durch die Mennoniten begründete. Nähere Bedingungen waren damit nicht verbunden. Auch den Reformierten wurde durch bereits am 29. Mai 1641 die dauerhafte Religionsausübung in gestattet und mit der zusätzlichen Erlaubnis versehen, ihre vorhandenen Kirchengebäude auf den zugewiesenen Plätzen auszubauen, zu erweitern und gegebenenfalls neu zu errichten. Allein in gemeindlichen Streitfällen, die nicht intern geregelt werden könnten, behielt er sich die Entscheidung vor, die auf seiner landesherrlichen Religionshoheit (»ius episcopale«) ruhe. Nachdem die reformierte Kirche 1645 abgebrannt war, wurde noch einmal der Wiederaufbau ausdrücklich gestattet.26 In einem Sammelprivileg bestätigte die Erlasse seines am 27. September 1647.
Weitere Religionsprivilegien wurden in dann mit der Erhebung Altonas zur Stadt am 23. August 1664 erteilt. Sie spiegeln die nach dem eingetretene reichsreligionsrechtliche Situation wider.
Unterzeichner und Unterhändler↑
Privilegien für die Katholiken
19. Oktober 1603
Unterzeichner
.
Unterhändler
Es werden keine Unterhändler genannt.
15. April 1607
Unterzeichner
.
Unterhändler
Es werden keine Unterhändler genannt.
Privilegien für die Mennoniten
6. Juni 1641
Unterzeichner
.
Unterhändler
Es werden keine Unterhändler genannt.
Privilegien für die Reformierten
27. Oktober 1601
Unterzeichner
.
Unterhändler
Es werden keine Unterhändler genannt.
28. Oktober 1601
Unterzeichner
.
Unterhändler
Für verhandelten und . Für die niederländischen Reformierten verhandelten und .
28. November 1636
Unterzeichner
.
Unterhändler
Es werden keine Unterhändler genannt.
27. September 1647
Unterzeichner
.
Unterhändler
Es werden keine Unterhändler genannt.
Inhalt↑
Privilegien für die Katholiken
19. Oktober 1603
Das im Mai 1601 ausgelaufene Privileg für die Ausübung der Religion der in Hamburg handelnden fremden Nationen durch Adolf XI. von Holstein-Schaumburg wird auf Bitten auswärtiger Fürsten durch Ernst von Holstein-Schaumburg rückwirkend für sechs Jahre verlängert. Nichtöffentliche Gottesdienste, Unterricht für die Kinder und stille Begräbnisse dürfen stattfinden. Die dazu eingestellten Priester sollen sich jeder Mission und Disputation enthalten. Zum Zweck der Religionsausübung ist die Nutzung einer Wohnung gestattet, die aber nicht zur Kirche ausgebaut werden darf. Für die Geltungsdauer des Privilegs ist diese Wohnung von allen Abgaben befreit. Nach Ablauf des Privilegs fallen die üblichen Abgaben an, die Wohnung darf dann weiterverkauft oder behalten werden.
15. April 1607
Das 1603 erteilte Privileg für die Ausübung der katholischen Religion der in Hamburg handelnden fremden Nationen wird auf deren Bitten durch Ernst von Holstein-Schaumburg für 20 Jahre verlängert. Nichtöffentliche Gottesdienste, Unterricht für die Kinder und stille Begräbnisse dürfen stattfinden. Die dazu eingestellten Priester sollen sich jeder Mission, Disputation und anstößigen Lebenswandels enthalten. Zum Zweck der Religionsausübung ist der Ankauf weiterer Grundstücke gestattet, auf denen aber keine Kirche erbaut werden darf. Für die Geltungsdauer des Privilegs ist diese Wohnung von allen Abgaben befreit, jedoch verpflichten sich die fremden Nationen, namentlich Alessandro della Rocca, die in einem Revers niedergelegten Leistungen zu erfüllen. Nach Ablauf des Privilegs fallen die üblichen Abgaben an, die Wohnung darf dann weiterverkauft oder behalten werden.
Privilegien für die Mennoniten
6. Juni 1641
Christian IV. von Dänemark kommt der Bitte der seit 40 Jahren in Altona ansässigen Mennoniten nach und gewährt ihnen aufgrund ihres langjährigen Wohlverhaltens Glaubens- und Religionsfreiheit sowie freien Handel. Sie sollen im Gegenzug ein friedliches Leben in Altona führen, niemanden bekehren wollen und das herrschende Recht achten.
Privilegien für die Reformierten
27. Oktober 1601
Ernst von Holstein-Schaumburg gestattet der Abgesandten der niederländischen Reformierten die Religionsausübung in Altona nach Maßgabe der zuvor vereinbarten Bestimmungen. Bis weitere persönliche Absprachen getroffen werden, soll über die Vereinbarung Stillschweigen herrschen.
28. Oktober 1601
Die am 23. Oktober 1601 getroffenen Vereinbarungen werden durch Ernst von Mansfeld-Hinterort im Namen Ernsts von Holstein-Schaumburg bestätigt. Die Religion betreffend wird festgelegt: Über die Absprachen wird Stillschweigen vereinbart (Art.1). Die Niederländer dürfen einen untadeligen Pfarrer einstellen, der darüber ein Zeugnis vorzuweisen hat; die Einstellung erfolgt auf eigene Kosten (Art. 2). Der eingestellte Pfarrer soll sich jeder Störung anderer Religionen und der öffentlichen Ordnung enthalten (Art. 3). Es soll eine Kirchenordnung nach Emder Vorbild eingeführt werden (Art. 4). Das öffentliche Leben betreffend wird festgehalten: Die Niederländer sollen einen Bebauungsplan für ihre Ansiedlung vorlegen (Art. 1). Die Einrichtung der zuständigen Gerichte steht dem Grafen frei (Art. 2). Die Niederländer erhalten anderen Neuankömmlingen entsprechende Freiheiten (Art. 3), insbesondere Freiheit des Handwerks (Art. 4). Neubauten sollen ordentlich angezeigt werden (Art. 5). Diejenigen, die in Hamburg wohnen und nach Altona zum reformierten Gottesdienst kommen, sollen dem Grafen Respekt zollen (Art. 6).
28. November 1636
Otto V. von Holstein-Schaumburg gestattet den in Altona ansässigen und aus Hamburg zur Gemeinde sich haltenden Reformierten die Einrichtung einer öffentlichen Schule. In ihr soll die Jugend nach Maßgabe der »Confessio Augustana«, der »Apologie der Confessio Augustana« und dem »Heidelberger Katechismus« unterrichtet werden.
27. September 1647
Friedrich III. von Dänemark bestätigt die von seinem Vater Christian IV. von Dänemark zuvor erlassenen Privilegien, die wörtlich aufgeführt werden:
Am 29. Mai 1641 bestätigt Christian IV. die Religionsausübung sowie den Unterhalt einer öffentlichen Schule der reformierten Gemeinde in Altona. Ihre zur Versammlung dienenden Gebäude dürfen nach eigener Maßgabe ausgebaut und erweitert werden. Die Kirchendisziplin und die Schlichtung innergemeindlicher Streitigkeiten fällt dem eingerichteten Konsistorium der Gemeinde zu. Appelationen sowie darüber hinaus reichende Streitfälle werden durch den Landesherrn geregelt. Die Gemeinde, ihre Lehrer und Pfarrer sollen jedes öffentliche Ärgernis vermeiden. Die Kirchengebäude sowie die Wohnungen der Lehrer und Pfarrer sind von Abgaben befreit.
Am 27. September 1645 gestattet Christian IV. von Dänemark den Wiederaufbau der abgebrannten reformierten Kirche und bekräftigt das zuvor erlassene Privileg.
Überlieferung und Textvorlage↑
Handschriften
Privilegien für die Katholiken
19. Oktober 1603 (Abschrift)
- Bückeburg, NLA BU, F 3 Nr. 1514, Bl. 40
15. April 1607 (Abschrift)
- Bückeburg, NLA BU, F 3 Nr. 1514, Bl. 53r, 54
Privilegien für die Mennoniten
6. Juni 1641 (Abschrift)
- Hamburg, StA HH, 521-5 1, Bl. 15
Privilegien für die Reformierten
27. Oktober 1601 (Original mit Siegel)
- Hamburg, StA HH, 521-4 I A 2, Bl. 1
28. Oktober 1601 (Original)
- Hamburg, StA HH, 521-4 I A 2, Bl. 2-3
28. November 1636 (Original mit Siegel)
- Hamburg, StA HH, 521-4 I A 5, Bl. 5
27. September 1647 (Original mit Siegel)
- Hamburg, StA HH, 521-4 I A 9, Bl. 13
Drucke
Zeitgenössische Drucke existieren nicht.
Textvorlage
Als Textvorlage dienen die oben genannten Handschriften.
Literatur↑
Edition
Moderne Editionen der Editionen gibt es bislang nicht. Wörtliche Wiedergaben der Privilegien finden sich u.a. in:
Privilegien für die Katholiken
19. Oktober 1603
- .
15. April 1607
- .
Privilegien für die Mennoniten
6. Juni 1641
- .
Privilegien für die Reformierten
27. Oktober 1601
- .
28. Oktober 1601
- .
28. November 1636
- .
27. September 1647 (Original mit Siegel)
Es liegen keine wörtlichen Wiedergaben vor.
Forschungsliteratur (Auswahl)
- Ehrenberg, Richard (Hg.), Altona unter Schauenburgischer Herrschaft, Altona 1893.
- Friedrich, Markus, Jesuiten und Lutheraner im frühneuzeitlichen Hamburg. Katholische Seelsorge im Norden des Reichs zwischen Konversionen, Konfessionskonflikten und interkonfessionellen Kontakten, in: Zeitschrift für Hamburgische Geschichte 104 (2018), S. 1-78.
- Bei der Wieden, Helge, Die Einführung der Reformation in der Grafschaft Schaumburg, in: Bei der Wieden, Helge (Hg.), Die Ausstrahlung der Reformation. Beiträge zu Kirche und Alltag in Nordwestdeutschland, Göttingen 2011, S. 13-51.
Vollständige Bibliographie
Fußnoten
-
Darstellung
-
Zugriff
- Download der XML
-
Christopher Voigt-Goy , Die Religionsprivilegien in Altona von 1601 bis 1647 - Einleitung, in: Europäische Religionsfrieden Digital, hg. von Irene Dingel und Thomas Stäcker, URL: https://purl.ulb.tu-darmstadt.de/vp/a000008-0216 (21.11.2024)