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Hildesheimer Einigung (1553) - Einleitung

Einleitung

Hildesheimer Einigung (1553) - Einleitung
Bearbeitet von Jan Martin Lies

Historischer Kontext

Die Entwicklung der Stadt bis zur Reformation

Die Altstadt 1 entwickelte sich aus einem Marktflecken, der am Rande des Dombezirks lag. Das Bistum wurde im neunten Jahrhundert gegründet, und der Bischof war zugleich der Stadtherr . Bedingt durch die verkehrsgünstige Lage und ihren Beitritt zur Hanse 1293 erlebte einen wirtschaftlichen Aufstieg, der dazu führte, dass die Bürger größere politische Mitbestimmungsrechte gegenüber den Bischöfen einforderten. Bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts hatte sich die in zahlreichen Auseinandersetzungen mit den Bischöfen von eine weitgehende politische und juristische Autonomie erkämpfen können. Diese wurde jedoch durch den Sonderstatus eingeschränkt, den Geistliche und geistliche Einrichtungen (Steuerbefreiung, Befreiung vom Wehrdienst usw.) innerhalb der besaßen, was weiterhin für erhebliches Konfliktpotenzial zwischen dem Rat einerseits und dem Bischof, dem Domkapitel sowie den Stiften andererseits führte.2

Die Hildesheimer Stiftsfehde (1518-1523)

Das Gebiet des war vollständig von den Territorien der Braunschweiger Herzöge (den Welfen)3 umschlossen und trennte dabei die nördlichen von den südlichen Besitzungen der Welfen.4 Daraus ergaben sich beständige Auseinandersetzungen zwischen den Bischöfen von und den unterschiedlichen Linien des Welfenhauses. Darum griffen die Welfen auch in einen Konflikt zwischen Bischof und einigen seiner adligen Vasallen ein. Denn der versuchte seit seinem Regierungsantritt 1503 die angespannte Finanzlage des durch Sparsamkeit und Steuern, die durch die Landstände bewilligt werden mussten, zu verbessern, um so die an die Adligen verpfändeten Burgen und Besitzungen des auszulösen. Dies traf auf den entschlossenen Widerstand der landständigen Adligen, da sie auf die Einkünfte der Pfänder angewiesen waren und um ihre Existenzgrundlage fürchteten.5

Zwischen 1518 und 1523 wurde dieser Konflikt mit Gewalt ausgetragen. Dazu suchten die Kontrahenten auswärtige Unterstützung. Während die Adligen Hilfe bei und fanden, engagierten sich auf Seiten des die Stadt , sowie einige Grafen der Region. Da sich Herzog bei der Kaiserwahl 1519 für den und gegen eingesetzt hatte, bot sich letzterem mit der Stiftsfehde die Gelegenheit, seine kaiserliche Macht in Norddeutschland zur Geltung zu bringen. ächtete den , den sowie ihre Verbündeten und beauftragte die Welfenherzöge und , und deren Alliierte, und , mit der Vollstreckung der Acht. In den folgenden Kämpfen wurde mit Ausnahme der und der Stadt das gesamte besetzt.6

Die Stiftsfehde endete mit dem »Quedlinburger Vertrag« für den sehr ungünstig. Er büßte mit Ausnahme von drei Ämtern (, und ) den größten Teil des ein, der den Welfen als Besitz übertragen wurde. Das größte und wirtschaftsstärkste der dem verbliebenen Ämter () wurde der Stadt für deren Hilfeleistung während der Fehde verpfändet. akzeptierte den Vertragsschluss nicht und blieb darum geächtet. Er verließ das und trat 1527 als Bischof zurück.7

Die Reformation in

Die geistliche Jurisdiktionsgewalt wie die weltliche Landesherrschaft des schwanden mit der Fehde und seiner Ächtung. Auch unter seinen Nachfolgern und setzte sich dieser Machtverlust weiter fort. Denn konnte sich neben seiner Tätigkeit als kaiserlicher Reichsvizekanzler in seiner Amtszeit bis 1531 nur wenige Tage in und aufhalten, und , der bei seiner Wahl noch minderjährig war, lehnte die Wahl 1537 schlussendlich ab. So erlebte das seit dem Beginn der Stiftsfehde 1518 bis zur Wahl zum Bischof 1537 eine Zeit der ungeordneten Verhältnisse.8

Für die Stadt erwies sich die landesherrliche Schwäche aber als Vorteil. Dem Rat gelang es in diesen Jahren durch ein rigoroses Vorgehen, die Privilegien der Geistlichen in der , mit Ausnahme der Privilegien des Domkapitels, aufzuheben.9 Das religionspolitische Vorgehen des Rates war gegenüber der Geistlichkeit jedoch nicht konfrontativ. Der Rat lehnte nämlich einen gegen die Reformation gerichteten Kurs ab. Das lag zunächst daran, dass sich mit dem Bürgermeister die dominante Figur im Rat klar gegen die Reformation positionierte. Überdies bestand zwischen landesherrlicher Gewalt und Rat insofern eine Interessenkongruenz, als beide eine Rückgewinnung des durch die Fehde verlorenen Stiftsgebiets anstrebten. Das wiederum setzte ein gutes Verhältnis zum voraus, den man durch reformatorische Maßnahmen nicht unnötig gegen sich aufbringen wollte. Ähnliches galt auch für den innerstädtischen Klerus, dem durch die Aufhebung seiner Privilegien bereits erhebliche Veränderungen zugemutet worden waren und den der Rat nicht vollends zu seinem Gegner machen wollte.10

Im Jahr 1541 verstarb der langjährige Bürgermeister . Im Jahr darauf vertrieben schmalkaldische Bundestruppen aus seinem .11 Mit dem war durch Schutzverträge eng verbunden gewesen. Nun verschob sich das Mächteverhältnis in der Region. Abgesandte des schmalkaldischen Bundes stellten dem Rat in Verhandlungen seine isolierte Lage dar, die für gefährlich werden könne. Zudem drängten die bereits zur Reformation übergetretenen und mit verbündeten Städte , , , , und den Rat dazu, dem Schmalkaldischen Bund beizutreten. In einer Zusammenkunft der vom Rat einberufenen Bürgerschaft wurde am 27. August 1542 die Einführung der Reformation beschlossen. Eine Gesandschaft reiste daraufhin nach und teilte den schmalkaldischen Verbündeten dieses Ergebnis mit und bat um Entsendung von geeigneten evangelischen Predigern nach , um die Reformation einzuführen. wurde daraufhin vonseiten des Bundes nach geschickt und erstellte eine reformatorische Kirchenordnung.12 Am 18. Februar 1543 leistete eine Hildesheimer Gesandtschaft in den Eid auf das Bündnis von . Überdies schloss die noch einen gesonderten Schutzvertrag mit , dem erklärten Gegner .13

Der Abschluss der Einung von 1553

Im Zuge der Einführung der Reformation ergriff der Rat weitere Maßnahmen gegen die Stifte und Klöster. Diese umfassten z.B. die Inventarisierung von Klostergütern, das Verbot altgläubiger Gottesdienste und das Tragen der jeweiligen Ordenskleidung sowie die Pflicht sich von reformatorischen Prediger unterweisen zu lassen. Schließlich erfolgte an die Altgläubigen der Befehl, sich den reformatorischen Glaubensüberzeugungen anzuschließen. Das Karthäuserkloster und das Augustinerchorherrnstift in der wurden sogar während des Schmalkaldischen Krieges 1546-154714 abgebrochen.15

Nach dem verlorenen Schmalkaldischen Krieg begannen Verhandlungen mit dem siegreichen . Bischof versuchte zunächst die Situation zu nutzen, um wieder mehr Macht über die zu erlangen. Darum dachte er an die Errichtung einer Zwingburg16 und setzte sich für eine Bestrafung ein. Dann aber veränderte er seine Position, da gute Beziehungen zur für ihn langfristig vorteilhafter schienen und auf seine Forderung nach Rückgabe der in der Stiftsfehde verlorenen Gebiete nicht einging. Es kam daraufhin zu einer Aussöhnung zwischen der und dem durch Fußfall städtischer Abgesandter. Statt einer direkten Einführung des in kam es zu sukzessiven Regelungen mit den Klöstern und Stiften in der über die Rückgabe von Gütern, Gerätschaften und der Bestätigung von Rechten geschlossen.17

Nach dem Tod Bischof 1551 kam es im Domkapitel zu einer Spaltung. Während eine Mehrheit wählen wollte, setzte sich eine Minderheit um den strikt altgläubigen für ein, den Bruder . Da sich für den Kandidaten aussprach, um die Beziehungen zu dessen Bruder, dem dänischen König , zu verbessern, und er am 23. März 1553, noch vor der päpstlichen Bestätigung von dessen Wahl, bereits die Administration des übertrug, wurden Verhandlungen notwendig. Zu diesem Zewck entsendete Vermittler, die am 21. Juni 1553 die Hildesheimer Einung aushandeln konnten.18

Gültigkeitsdauer der Einung von 1553

Nach dem Tod Bischof 1557 wählte man zum neuen Bischof. Dies führte in zu Tumulten, so dass das Wahlergebnis dort nicht verkündet werden konnte. Zwischen der und dem neuen kam es zu längeren Auseinandersetzungen, die schließlich am 22. Oktober 1562 durch einen Vergleich beendet werden konnten, indem unter Rückgriff auf den der gegenwärtige Religionsstand in der bestätigt wurde.19

Unterzeichner und Unterhändler

Unterzeichner

, , , Rat der Stadt

Unterhändler

, ,

Inhalt

Die Hildesheimer Einung beginnt mit einer knappen Schilderung der Vorgeschichte der Vereinbarung. Darin werden die Vermittler sowie die sie beauftragenden Fürsten genannt. Daran anschließend wird den Evangelischen in Artikel 1 die Sicherung ihres Status in der zugesagt und alle vorhandenen Rechte und Privilegien bestätigt. Die versichert im Gegenzug, die Huldigung vor dem neuen zu vollziehen.

In Artikel 2 und 5 werden die Modalitäten für die Übergabe von Amt und an den neuen geregelt

Artikel 3 regelt rechtliche Beziehungen zwischen dem Rat und verschiedenen Klöstern und Stiften in . Die Erörterung von Religionsfragen mit den Klöstern und Stiften wird dem für weitere Verhandlungen anheimgestellt. Der Artikel 4 bekräftigt, dass alle Streitigkeiten zwischen mit den Klöstern und Stiften gänzlich erledigt seien.

Abschließend bestätigen die Vermittler sowie die Stadt den Inhalt der Einung.

Überlieferung und Textvorlage

Handschriften

  • Hildesheim, StA, Best. 1, Urk. 253

Drucke

Zeitgenössische Drucke liegen nicht vor.

Textvorlage

Als Textgrundlage dient die Handschrift aus dem Stadtarchiv

Literatur

Edition

  • Eine moderne Edition liegt nicht vor. Vgl. aber die Abschrift der Einung in .

Forschungsliteratur (Auswahl)

  • Aschoff, Hans-Georg, Das Bistum Hildesheim zwischen Reformation und Säkularisation, in: Scharf-Wrede, Thomas (Hg.), Geschichte des Bistums Hildesheim Bd. 2, Regensburg 2022 (Quellen und Studien zur Geschichte und Kunst im Bistum Hildesheim 15).
  • Klingebiel, Thomas, Die Hildesheimer Reformation des Jahres 1542 und die Stadtgeschichte, in: Hildesheimer Jahrbuch für Stadt und Stift Hildesheim 63 (1992), S. 59-84.
  • Gebauer, J[ohannes Heinrich], Geschichte der Stadt Hildesheim verfaßt im Auftrage des Magistrats Mit Einschalttafeln auf Kunstdruckpapier, einem Stadtplan und künsterlischem Buchschmuck von Hermann Maier Band 1, Hildesheim, Leipzig 1922.
  • Ziegler, Walter, Braunschweig-Lüneburg, Hildesheim, in: Schindling, Anton / Ziegler, Walter (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650. Der Nordwesten, Münster 1991 (KLK 51), S. 8-43.
Vollständige Bibliographie
  • Aschoff, Hans-Georg, Das Bistum Hildesheim zwischen Reformation und Säkularisation, in: Scharf-Wrede, Thomas (Hg.), Geschichte des Bistums Hildesheim Bd. 2, Regensburg 2022 (Quellen und Studien zur Geschichte und Kunst im Bistum Hildesheim 15).
  • Doebner, Richard (Hg.), Urkundenbuch der Stadt Hildesheim. Von 1481-1597, Hannover 1901.
  • Gebauer, J[ohannes] H[einrich], Geschichte der Neustadt Hildesheim, Hildesheim, Leipzig 1937.
  • Gebauer, J[ohannes Heinrich], Geschichte der Stadt Hildesheim verfaßt im Auftrage des Magistrats Mit Einschalttafeln auf Kunstdruckpapier, einem Stadtplan und künsterlischem Buchschmuck von Hermann Maier Band 1, Hildesheim, Leipzig 1922.
  • Klingebiel, Thomas, Die Hildesheimer Reformation des Jahres 1542 und die Stadtgeschichte, in: Hildesheimer Jahrbuch für Stadt und Stift Hildesheim 63 (1992), S. 59-84.
  • Klages, Günther (Hg.), Luther-Dekade 1983. Reformation in Hildesheim, Hildesheim, Zürich, New York 1984.
  • Sehling, Emil (Hg.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Bd. 7: Niedersachsen: Die außerwelfischen Lande, 2. Halbband: 1. Teil, Stift Hildesheim, Stadt Hildesheim, Grafschaft Oldenburg und Herrschaft Jever, bearb. v. Anneliese Sprengler-Ruppenthal, Tübingen 1980 [Online].
  • Ziegler, Walter, Braunschweig-Lüneburg, Hildesheim, in: Schindling, Anton / Ziegler, Walter (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650. Der Nordwesten, Münster 1991 (KLK 51), S. 8-43.

Fußnoten

1 Die Bezeichnung »Altstadt« ist insofern bedeutsam, als zu Beginn des 13. Jahrhunderts auf dem Grundbesitz der Dompropstei die »Neustadt« angelegt wurde, in der dem Dompropst beinahe landesherrliche Herrschaftsrechte zukamen. Die »Neustadt« war zwar unabhängig von der »Altstadt«, stand jedoch politisch und wirtschaftlich klar in deren Schatten. Zur Geschichte der »Neustadt«, die sich 1583 mit der »Altstadt« zusammenschloss vgl. . Überdies war noch westlich des Dombezirks zum Ende des 12. Jahrhunderts die vom Stift geförderte »Dammstadt« entstanden, die allerdings aufgrund wirtschaftlicher Konkurrenzen von den Bürgern der »Altstadt« 1332 vollständig zerstört worden war. Vgl. ; .. Der hier edierte Einung von 1553 wurde mit dem Rat der »Altstadt« geschlossen. Wenn innerhalb der Einleitung von der »Stadt « gesprochen wird, so ist damit immer die »Altstadt« gemeint.
2 Vgl. ; .
3 Die Welfen teilten sich zu Beginn des 16. Jahrhunderts in die Linien der Herzöge von , , und . Vgl. dazzu .
4 Vgl. ; .
5 Vgl. .
6 Vgl. zum Verlauf der Stiftsfehde ; .
7 Vgl. ; .
8 Vgl. ; .
9 Vgl. .
10 Vgl. .
12 Die Kirchenordnung ist abgedruckt in .
13 Zur Einführung der Reformation vgl. ; ; ; ; .
14 Vgl. zum Schmalkaldischen Krieg Einleitung zum Augsburger Interim.
15 Vgl. ; .
16 Eine Zwingburg war eine stark befestigte Anlage, mit der ein Gebiet oder eine Stadt gesichert bzw. beherrscht werden sollte.
17 Vgl. .
18 Vgl. .
19 Vgl. .