- 1. Historischer Kontext
- 1.1 Die Ausgangslage in Savoyen 1559
- 1.2 Ereignisse 1559-1561
- 1.3 Der Friedensschluss vom 5. Juni 1561
- 1.4 Rezeption und Umsetzung der Pace di Cavour
- 2. Unterzeichner und Unterhändler
- 2.1 Unterzeichner
- 2.2 Unterhändler
- 3 Inhalt
- 4. Überlieferung und Textvorlage
- 4.1. Italienischer Text
- 4.1.1 Handschriften
- 4.1.2 Druck
- 4.1.3 Textvorlage
- 4.2. Französischer Text
- 4.2.1 Drucke (bis 1562)
- 4.2.2 Textvorlage
- 4.3. Lateinischer Text
- 4.3.1 Druck
- 4.3.2 Textvorlage
- 4.4. Deutscher Text
- 4.4.1 Drucke
- 4.4.2 Textvorlage
- 5. Literatur
- 5.1. Editionen (Auswahl)
- 5.1.1 Italienischer Text
- 5.1.2 Edition des französischen Textes
- 5.1.3 Editionen des lateinischen Textes
- 5.1.4 Editionen des deutschen Textes
- 5.2 Forschungsliteratur (Auswahl)
Historischer Kontext↑
Die Ausgangslage in 1559
, eine Region zwischen dem , der und der , wurde im 15. Jahrhundert zum Herzogtum erhoben. war stimmberechtigtes Mitglied auf den Reichstagen des . war in den sogenannten Italienischen Kriegen (1494–1559) mehrfach Schauplatz und Gegenstand der Auseinandersetzungen zwischen und den Habsburgern und ab 1536 französisch besetzt. 1559 beendete der Frieden von 1 die kriegerischen Handlungen. Dieser Frieden behandelte auch die Frage der Restitution des Hauses Savoyen als Herzöge. , der rechtmäßige Herzog, der sich als Heerführer in Diensten verdient gemacht hatte und von 1556 bis 1559 Statthalter der gewesen war, wurde als Herrscher eingestzt. In einem Zusatzvertrag2 wurde außerdem die Ehe mit der Schwester des , , arrangiert. Der begann unverzüglich damit, sein Land neu zu organisieren.3 Eine der wichtigsten Aufgaben sah darin, die konfessionelle Einheit seines Territoriums im Sinne des alten Glaubens herzustellen. Denn die seit dem Mittelalter in den piemontesischen Alpentälern heimischen Waldenser hatten sich seit der Synode von 1532 langsam an die reformatorische Bewegung angenähert und die Zeit der französischen Besetzung für eine Etablierung der neuen Lehre genutzt.4 Als einer der wenigen Reichsfürsten war persönlich auf dem Reichstag von 1555 gewesen und hatte auch den Reichsabschied unterzeichnet.5 Nun wollte er das dort festgehaltene Prinzip der landesherrlichen Hoheit über die Religionsausübung in seinem Gebiet durchsetzen.
Ereignisse 1559-1561
Bald nach dem Beginn seiner Herrschaft ging der altgläubige Herzog gegen evangelische Strömungen in seinem Territorium vor. Bereits am 29. Dezember 1559 wurde ein Edikt erlassen, das schwere Strafen für Geringschätzung der Heiligen androhte. Es folgten ein weiteres, nun offen antiwaldensisches Edikt am 8. Februar 1560 und schließlich das Edikt von am 15. Februar 1560, das das Hören evangelischer Predigt unter schwere Strafen stellte.6 Danach kam es zu kleineren bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Altgläubigen und waldensischen Gruppen.7 Als Vermittler zwischen den Parteien trat schon zu diesem Zeitpunkt , ein entfernter Verwandter , in Erscheinung, der diese Rolle bis zum Friedensschluss beibehielt. Im April wurden die Waldenser aufgefordert ein Bekenntnis ihres Glaubens vorzulegen. Die Zeit dafür war knapp und so übersetzte das Bekenntnis der französischen Evangelischen, die confession de foi, das diese im Jahr zuvor auf der Pariser Synode erarbeitetet hatten. Dieses Bekenntnis wurde Anfang Mai übergeben.8 Da dieses Bekenntnis als häretisch verworfen wurde, sollten theologische Disputationen eine Klärung herbeiführen, deren wichtigste am 26. Juli 1560 zwischen dem Jesuiten und auf waldensischer Seite ausgetragen wurde.9 Die Situation blieb dennoch angespannt und im Herbst fiel schließlich die Entscheidung, militärisch gegen die Waldenser vorzugehen. Am 13. Oktober 1560 wurde , der bis zum Ende der Auseinandersetzungen eine unnachgiebige Haltung den Waldensern gegenüber vertrat, zum Hauptmann von 2000 italienischen und spanischen Fußsoldaten sowie einigen Reitern ernannt.10 Nach anfänglichen Erfolgen geriet die Militäraktion ins Stocken. Der Winter setzte dem Heer zu und erschwerte auf dem ohnehin komplizierten und weitestgehend unbekannten Terrain militärische Bewegungen. Die Waldenser hingegen nutzten ihre Ortskenntnisse, bedienten sich einer Guerillataktik für kurze Angriffe und zogen sich immer wieder in die Berge zurück.
Eine entscheidende Rolle spielten auch die zeitgleichen Ereignisse in . Der unerwartete Tod König hatte Einfluss auf die französische Religionspolitik.11 Eine avisierte gemeinsame Militäraktion von und gegen die reformatorisch Gesinnten fand nun nicht mehr statt und die Waldenser auf der französischen Seite der Alpen waren in der Lage, eine Union mit den piemontesischen Glaubensbrüdern zu schließen (22. Januar 1561), die gegenseitigen Beistand inklusive bewaffneten Widerstandes zur Verteidigung der Religion vorsah.12 Darauffolgende Scharmützel gingen immer wieder zu Gunsten der Waldenser aus, die häufig unter Führung ihrer Prediger in den Kampf zogen.13 Unter ihnen war , der in dieser Funktion derart erfolgreich agierte, dass er in der Pace di namentlich von der Wählbarkeit zum Pfarrer ausgeschlossen wurde.14
Am 15. Februar 1561 gelang den Waldensern bei ein kleiner Sieg von großer Tragweite, da er die Friedensverhandlungen, die Anfang April 1561 begannen, einleitete.15 Die Lage der Herzoglichen war auf Grund des langen und harten Winters, der geographischen Beschaffenheit des Kampfgebietes und des vehementen Widerstandes der Waldenser schwierig geworden. Zudem stiegen die Kosten für die Unternehmung immer weiter an.16 Vermutlich spielte auch der Einfluss der , zu Gunsten der Waldenser eine Rolle. Sie wird jedenfalls in der erhaltenen Korrespondenz der Akteure immer wieder als Fürsprecherin der Waldenser genannt17 und auch als solche im Vertragstext erwähnt18.
Der Friedensschluss vom 5. Juni 1561
Dem Friedensschluss gingen beiderseitige Bemühungen um ein Ende der Auseinandersetzungen voraus. Durch die Korrespondenz zwischen , , und den Waldensern19 lässt sich die Entstehung des Textes der Pace di erhellen. Eine erste Supplik der Waldenser vom 20. April richtete sich an .20 Darin baten sie darum, ihre Religion frei ausüben zu dürfen, um die Freilassung ihrer Gefangenen, außerdem um die Rückgabe der konfiszierten Güter und die Erlaubnis zur Rückkehr derjenigen, die aus Religionsgründen geflohen waren. Eine weitere, allgemeiner gehaltene Supplik richteten die Waldenser am 22. oder 23. April an .21
Diese Supplik wurde an den weitergeleitet, der daraufhin in seinem Schreiben an vom 26. April22 die Voraussetzungen für ein Ende der Auseinandersetzungen beschrieb, die schließlich auch in der Pace di wieder aufgegriffen wurden: Zusätzlich zu den beiden bereits existierenden Festungen sollte eine weitere errichtet werden, um künftige Rebellionen zu verhindern.23 Außerhalb dieser neuen Festung sollte es den Waldensern erlaubt sein, ihre Religion auszuüben.24 Gefangene sollten, wenn sie als Rebellen gefangengenommen wurden, gegen eine Lösegeldzahlung freigelassen werden.25 Die konfiszierten Güter sollten zurückgegeben werden.26 Außerdem erwartete der eine finanzielle Entschädigung für die ihm entstandenen Kriegskosten.27
Diese Bedingungen wurden den Waldensern übermittelt. Nach einer mehrtägigen Bedenkzeit antworteten sie darauf mit einer weiteren Supplik an .28 Unter anderem baten sie darin um die Erlaubnis, neue Prediger wählen zu dürfen, nachdem diejenigen entlassen worden waren, die den Unwillen des erregt hatten.29 Sie würden Messfeiern nicht behindern, wollten aber nicht zum Besuch der selbigen gezwungen werden.30 Die Waldenser baten darum, sich nicht an den Kriegskosten und Ausgaben für die neue Festung beteiligen zu müssen31 und schließlich um das Ende der religiösen Verfolgungen. Diesen Forderungen, die an den weitergeleitete wurden, stimmte dieser in einem Schreiben an vom 13. Mai weitgehend zu.32 Am 24. Mai schließlich berichtete von seinem letzten Treffen mit den waldensischen Vertretern und übersandte die ausgehandelten Punkte. Sie basierten auf den bisherigen Verhandlungsergebnissen und formulierten diese aus. Eine Präzisierung erfolgte vor allem in Form einer detaillierten Auflistung, welchen Orten welche religiösen Freiheiten gewährt würden.33 Dieser Bericht bildete die Grundlage für den Friedensvertrag. Unterzeichnet wurde er in , wo sich seit spätestens Anfang Mai befand. Dort traf er sich am 4. Juni mit Vertretern der Waldenser, und die Parteien einigten sich auf einen Vertragstext, der schließlich am 5. Juni 1561 unterzeichnet wurde.34
Rezeption und Umsetzung der Pace di
Auf Grund der räumlichen Nähe, aber auch durch die personelle Verbindung zwischen und , wurde der Text der Pace di bei den französischen Bemühungen um eine Regelung der konfessionellen Spannungen im Vorfeld des Januaredikts von 156235 als Referenztext benutzt, sogar öffentlich verlesen.36 Der Text der Pace di wurde noch 1561 ins Französische übersetzt und danach mehrfach nachgedruckt.
Trotz der weitreichenden Zugeständnisse, die den Waldensern in der Pace di gemacht wurden, kehrte für sie keine ruhige Zeit ein. So wurden 1565 per Edikt die Dekrete des Tridentinums im umgesetzt. Mit herzoglichem Edikt vom 25. Mai wurden alle Evangelischen aufgefordert, binnen zweier Wochen das Land zu verlassen, eine Frist, die in einem neuerlichen Erlass vom 10. Juni auf zwei Monate verlängert wurde. Die Veröffentlichung dieser Edikte erfolgte nur in der piemontesischen Ebene, nicht jedoch in den Tälern. Dort sorgte der neu eingesetzte Governatore, , für Unruhe, da er einen einflussreichen waldensischen Prediger einsperren ließ.37 Nach 1565 sind jedoch keine gezielten Verfolgungen oder gar Militärzüge mehr bekannt. Der Herzog von setzte vielmehr auf das Mittel vereinzelter Bestrafungen und hoffte langfristig auf die Überzeugungskraft der in aktiven Jesuiten. Diese Haltung war der Kurie jedoch zu gemäßigt, so dass sich vor dem rechtfertigen musste.38 Sein Nachfolger kümmerte sich in seinen ersten Herrschaftsjahren wenig um die Täler und bestätigte 1591 sogar gegen eine Zahlung von 600 Dukaten den Waldensern die Pace di .39 Aber auch danach blieb die Situation schwierig und nach neuerlichen Verfolgungen gab es 1655 mit der Erklärung einen erneuten Versuch, die Situation in der Alpenregion zu befrieden.40
Unterzeichner und Unterhändler↑
Unterzeichner
Für das Herzogtum als Vertreter des : .41
Für die Waldenser42: , Prediger der Waldensergemeinde in im ; , Prediger von ; , Bürgermeister von ; , Gesandter der Gemeinde .
Unterhändler
war der Verhandlungsführer des . Erwähnt wird auch der Einfluss der neuen Herzogin von , . Außerdem werden neben den Unterzeichnern und weitere Personen genannt, die die Einhaltung der verhandelten Punkte durch die Waldenser gewährleisten sollten: , Bürgermeister und Gesandter der Gemeinde von ; , Gesandter der Gemeinde ; , Gesandter (von einzelnen) aus ; , Gesandter der Gemeinde des ; , Gesandter von der Gemeinde und dem ganzen . Die Namen weiterer Beteiligter sind nicht bekannt.
Inhalt43↑
Die Präambel hält fest, dass öffentliche Ausschreibungen erfolgen sollen, in denen der eine Begnadigung der Bewohner der Täler , , , , , , , an der Grenze zu , , , und und ihrer Unterstützer verfügt. Die Begnadigung bezieht sich auf alle Handlungen des jüngsten Krieges. Der in einundzwanzig Artikel gegliederte Hauptteil enthält die folgende Bestimmungen:
Den Einwohnern von , , , , , sowie den Einwohnern von , , und werden gottesdienstliche Versammlungen, Predigten und Zeremonien an den gewohnten Orten gestattet (Art. 1). Das Gleiche wird in gestattet. Jedoch nur, bis der eine Festung errichtet hat.44 Danach dürfen die Einwohner in der Nähe von ein Gotteshaus bauen. Krankenbesuche und andere religiös notwendige Handlungen sind den Predigern jedoch erlaubt, sofern keine Versammlungen und Predigten abgehalten werden (Art. 2). In und , ist es gestattet, an den gewohnten Orten Predigten und Versammlungen abzuhalten, sofern die Grenzen von nicht überschritten werden (Art. 3). den Einwohnern des und des ist es nicht, ihren Glauben außerhalb ihres Gebiets auszuüben oder zu verbreiten. Sie dürfen jedoch auf die Nachfrage frei Rechenschaft über ihren Glauben ablegen, ohne Strafen befürchten zu müssen (Art. 4). Das Gleiche gilt für diejenigen, die aus religiösen Gründen aus nach Le Puis (zum Brunnen) geflohen sind, solange sie die Grenzen der Gemeinde nicht überschreiten (Art. 5) und für die Glieder der Gemeinde im , die sich auf der Flucht befinden, am Ort Dubbione (Art. 6). Die Glieder der Gemeinde im und die aus , die zurzeit aus religiösen Gründen auf der Flucht sind, dürfen zusammen nur einen Prediger haben, der abwechselnd an beiden Orten predigt (Art. 7). Den aus den genannten Dörfern und Städten Geflohenen und Konvertierten ist die Rückkehr in ihre Heimat und zu ihrer Religion gestattet. Den außerhalb dieser Orte Lebenden wird seelsorgerliche Betreuung zugesichert; gottesdienstliche Versammlungen und Predigten werden ihnen jedoch untersagt (Art. 8). Durch besondere Gnade des kommen alle bisherigen Zugeständnisse auch denen aus und denen aus zugute (Art. 9). Allen Einwohnern der genannten Täler und allen Geflohenen werden ihre der Religion oder des Kriegs halber eingezogenen Güter restituiert (Art. 10). Ihnen ist erlaubt, auf gerichtlichem Weg von ihren Nachbarn Besitz zurückzufordern oder, falls dieser bereits verkauft wurde, eine entsprechende Entschädigung einzuklagen; das gleiche gilt umgekehrt (Art. 11). Den zuvor Genannten werden alle bestehenden Privilegien, Freiheiten und Immunitäten bestätigt, sofern diese durch Dokumente belegt werden können (Art. 12). Auch für die in den Tälern Lebenden soll »gute Justiz« (»bonne iustice«) gelten, um ihnen deutlich zu machen, dass sie genauso unter dem Schutz des stehen wie alle anderen Untertanen (Art. 13). Es soll eine Namensliste der Geflüchteten einschließlich derer, die ihrem Glauben abgeschworen haben, erstellt werden, damit sie zu ihren Gütern und Familien zurückgeführt werden können und ihnen die Gnaden des zu Gute kommen kann (Art. 14). Der wird sein Recht wahrnehmen, in eine Festung zu errichten, ohne dass der Ort dafür bezahlen muss. Dort soll ein Gouverneur und Hauptmann eingesetzt werden, der sich nur um die Belange des Herzogs kümmern soll, nicht um Güter und Gewissensfreiheit (Art. 15). Bevor Geistliche entlassen werden, die das Missfallen des erregt haben, dürfen die Gemeinden sich neue Prediger wählen, jedoch weder anderenorts entlassene noch 45 (Art. 16). In allen Pfarreien der genannten Täler dürfen Messen und andere religiöse Handlungen nach römischem Brauch abgehalten werden. Niemand darf zu deren Besuch oder zur Unterstützung der Amtsträger gezwungen, aber auch niemand von einer Teilnahme abgehalten werden (Art. 17). Die Einwohner der genannten Täler werden von der Beteiligung an den Kriegskosten befreit (Art. 18). Kriegsgefangene sollen gegen ein angemessenes Lösegeld freigelassen werden, über dessen Höhe die Herren von und entscheiden. Gefangene, die nach dem Urteil dieser Herren aufgrund falscher Anklage oder ohne triftigen Grund inhaftiert wurden oder wegen der Religion auf Galeeren verschleppt worden sind, sollen ohne Lösegeld freigelassen werden (Art. 19). Alle Einwohner der genannten Täler und denen aus , sowie , die keine Geistlichen sind, dürfen sich im gesamten Herzogtum ungehindert bewegen und Handel treiben, sofern sie dabei nicht predigen, Versammlungen abhalten oder sich außerhalb ihres Gebiets niederlassen (Art. 20).46 Der wird einen Erlass ausgehen lassen, der untersagt, sie zu behindern, so dass sie in ihrer Religion in Frieden leben können (Art. 21).
Die im Schlussteil namentlich aufgeführten Repräsentanten der Dörfer und Gemeinden versprechen sowohl die Einhaltung des Friedens als auch – bei Zuwiderhandlungen – ihre Unterwerfung unter die vorgesehenen Strafen. Im Gegenzug sichert die Ratifizierung des Vertrags durch den und die Fürsprache von zu.
Überlieferung und Textvorlage↑
Bereits zur Entstehungszeit von Rorengos Memorie Historiche galt das Original als verschollen.47 Erhalten sind jedoch mehrere zeitgenössische Abschriften des Textes in italienischer Sprache. Gedruckt wurde die Pace di in italienischer Sprache erst in der Mitte des 17. Jahrhunderts, eingebettet in ein historisches Werk. Es konnte bisher kein offizieller Druck des Textes nachgewiesen werden. Darüber hinaus entstanden Übersetzungen des Friedenstextes vor allem ins Französische, davon ausgehend aber auch ins Lateinische, Englische48 und Deutsche.
Italienischer Text
Handschriften
- 1) Turin, Staatsarchiv, Provincia di Pinerolo, Mazzo 15,
fasc. 2, Nr. 1, keine Foliierung oder
Paginierung.
- 2) Turin, Staatsarchiv, Provincia di Pinerolo, Mazzo 15,
fasc. 2, Nr. 2, fol. 1r–5v. Auf dem
Vorblatt: »Doppio delle capitulazioni et grazie concesse
da S.A. alli Valli dell'anno 1561 li 5 lugno in cunto
dei Valligiani.«49
- 3) Turin, Staatsarchiv, Provincia di Pinerolo, Mazzo 15,
fasc. 2, Nr. [...], fol. 286r–289r. Auf
dem Vorblatt: »Copia della Capitulazione che pretende la
Valle gli sia concessa 5 luglio 1561«.50
- 4) Rom, Bibliotheca Vaticana, Politicorum 151, fol. 163r–166r. Arm. II, v.
140.
- 5) Bern, Burgerbibliothek, Bongarsiana, Cod. 716: Scipione Lentolo, Historia
delle grandi e crudeli persecuzioni fatte ai tempi
nostri in Provenza, Calabria, Piemonte. Darin der Text
der Pace di Cavour: »La capitulatione ultimamente fatta
tra l’illustre Signor de Raconigi da parte di S. Altezza
e quei delle Valli di Piemonte detti Valdesi«, fol.
265r–270r (originale Foliierung: 258–263) [Archivkatalog].51
Druck
- Marc‘Aurelio Rorengo, MEMORIE || HISTORICHE ||
Dell’introduttione dell’Hereſie || Nelle Valli
di Lucerna, Marcheſato di Saluzzo, || & altre di
Piemonte, || Editti, Prouiſioni, Diligenze delle
Altezze || di Sauoia per estirparle. || Col
breue compendio d’eſſe, e modo facile di confutarle,
Torino 1649, S. 57–60 [Digitalisat] (Der Druck beruht auf Handschrift 2).
Textvorlage
Da kein zeitgenössischer Druck des Textes existiert, liegt der Edition Handschrift 1 zugrunde, die Giovanni Peyron zufolge als einzige zeitgleich zu den Ereignissen in entstanden ist.52 Kollationiert werden die Handschrift 2, sowie die Handschrift 3 in der Fassung der Edition von .
Französischer Text
Drucke (bis 1562)
- 1) CAPITVLATIONS || ET ARTICLES DERNIERE-
|| MENT ACCORDEES ENTRE || l’illustre Seigneur, Monſieur de
Raconis, || de la part de ſon Alteſſe, [et] ceux || des Vallées
de Piedmout [sic], || appellez Vau-|| doys, in: [Scipione
Lentolo], Hiſtoire memorable, de || la guerre faite par le Duc
de Sa-|| uoye, Emanuel Philibert, contre || ſes ſubiectz des
Vallées d’Angro-|| gne, Peroſſe, S. Martin, & aultres ||
vallées circonuoysines, pour com-|| pte de la Religion. Enſemble
les || articles & capitulations de l’ac-|| cord propoſé
audit Seigneur par || ſeſditz ſubiectz, au moys de Iuin || 1561.
Nouuellement traduit d’Italien en
Francois.
[Lyon (?): Sébastien Honorat (?) 1561], S. 30–39. (USTC 27052).
Benutztes Exemplar: Aix-en-Provence, Bibliothèque Méjanes, Sign. Rec. D. 9-1447. - 2) Capitulations & articles || DERNIEREMENT ACCOR-|| dees
entre l’illuſtre Seigneur, Mon-|| ſieur de Raconis, de la part
de ſon || Alteſſe , & ceux des Vallees de || Piedmont,
appellez Vaudoys, in: [Anonym], Hiſtoire memorable, de || la
guerre faite par le Duc de Sa-|| uoye, Emanuel Philebert, contre
|| ſes ſubiectz des Vallées d’Angro-|| gne, Peroſſe, S. Martin,
& autres || vallées circonuoiſines, pour com-|| pte de la
Religion. || ENSEMBLE LES ARTICLES || & capitulations de
l’accord pro-|| poſé audit Seigneur par ſeſditz ſub-|| iectz, au
moys de Iuin 1561. Nouuellement traduit
d’Italien || en François,
s.l. 1562, S. 23–30 (USTC 74971).
Benutztes Exemplar: München Bayrische Staatsbibliothek, Sign. Gall.g. 756 m#Beibd. 5 [Digitalisat].
Textvorlage
Der Edition liegt Druck 1 zugrunde, der der älteste Druck ist.
Lateinischer Text
Druck
- CONUENTIONES || & pacta quædam inter
Ceneroſum || Dominum Ranconium Principis || nomine &
Pedemontanarum val-|| ium incolas Ualdenſes nominatos, ||
tranſacta & rata, in: Christoph Richard,
MEMORABILIS || HISTORIA || PERSECVTIO-|| NVM, BELLORVMQVE || in
populum vulgò Valdenſem, appel-|| latum, Angrunicam, Luſernam,
San-|| martineam , Perusina[m], aliásque regio- || nis
Pedemontanæ valles incolentem, || ab anno 1555, ad 1561,
religionis ergô geſtorum […],
Genf: Eustathius Vignon 1581, S. 137–146.
Benutztes Exemplar: Genf, Bibliothèque de Genève, Sign. Ba 1650 (GLN 2884)[Digitalisat].
Textvorlage
Der Edition liegt der genannte Druck zugrunde.
Deutscher Text
Drucke
- 1) Paraphrase des Vertragstextes, in: Waldenſer || Chronick. ||
Das iſt / || Von dem Harkom||men / Lehr vnd Leben/ || wie auch
vielfaltigen Ver= || folgungen der Evangeli= || ſchen Chriſten /
Walden= || ſer genant,
[Schaffhausen] 1655, S. 175–177.
Benutztes Exemplar: München, Bayrische Staatsbibliothek, Sign. H.eccl. 1207 (VD17 12:116351V) - 2) J.G.D.T., Gelegenheit und heutiger Zuſtand || deß ||
Hertzogthums Savoyen/ || und || Fuͤrſtenthums Piemont /
|| Nach jedes unterſchiedlichen Land= || ſchafften /
Natur=Guͤtern / fuͤrnehmſten || Plaͤtzen
und Regenten / || […] vormaligen / als || heutigen
Kriegs=Haͤndeln,
Nürnberg 1690, S. 282–289.
Benutztes Exemplar: Regensburg, Staatliche Bibliothek, Sign. 999/4Hist.pol.1016 (VD17 3:005126T)[Digitalisat].
Textvorlage
Der Edition liegt Druck 2 zugrunde, da er den vollständigeren Text bietet, jedoch ohne Übersetzung des Titels und der Invocatio.
Literatur↑
Editionen (Auswahl)
Italienischer Text
- 1) Jalla, Giovanni, Storia della Riforma in Piemonte, Bd. 1: Fino alla Morte di
Emanuele Filiberto, 1517–1580, Turin 1914 [Nachdruck Turin 1982]:
Capitulazione seguita tra Filippo di Savoia Signore di
Racconiggi, et gli habitanti nelle Valli di Luzerna, con
concessione di diversi Privileggij, S. 172–176 (nach
Handschrift 2).
- 2) De Simone, Raffaele, Tre anni decisivi di storia valdese. Missioni, repressione e tolleranza
nelle valli piemontesi dal 1559 al 1561, Rom 1958 (Analecta Gregoriana 97; Series Facultatis historiae
ecclesiasticae. Sectio B 19):
Capitulationi et articoli ultimamente accordati tra
l’Illustrissimo Signor Monsignore Di Racconiggi da parte di Sua
Altezza et quelli delle valli di Piemonte chiamati Valdesi,
S. 283–288 (nach Handschrift 4).
- 3) Pons, Teofilo G., Sulla pace di Cavour del 1561 e sui suoi storici, in: BSSV 110 (1961), S. 127-155: Capitulazione seguita tra Filippo di Savoia
Signore di Racconiggi, et gli habitanti nelle Valli di Luserna,
con concessione di diversi privileggij, S. 149–155 (nach
Handschrift 2).
Edition des französischen Textes
- Balmas, Enea / Diena, Vittorio (Hg.), Histoire mémorable de la guerre faite par le Duc de Savoye (Emanuel
Philebert) contre ses subjectz des Vallées (= Storia memorabile della guerra
di religione fatta dal Duca di Savoia Emanuele Filiberto contro i suoi
sudditi delle Valli d'Angrogna, Perosa, S. Martino e altre valli
circostanti). Testo originale con versione italiana a fronte, Turin 1972 (Storici Valdesi 1): Capitulation et
articles dernierement accordées entre l'illustre Seigneur
Monsieur de Raconis, de la part de son Altesse, et ceux des
Vallées de Piedmont, appellez Vaudoys, S. 124-143 (nach
Druck 2).
Editionen des lateinischen Textes
Editionen des lateinischen sind nicht bekannt.
Editionen des deutschen Textes
Editionen des deutschen Textes sind nicht bekannt.
Forschungsliteratur (Auswahl)
- De Simone, Raffaele, Tre anni decisivi di storia valdese. Missioni, repressione e tolleranza nelle valli piemontesi dal 1559 al 1561, Rom 1958 (Analecta Gregoriana 97; Series Facultatis historiae ecclesiasticae. Sectio B 19).
- Jalla, Giovanni, Storia della Riforma in Piemonte, Bd. 1: Fino alla Morte di Emanuele Filiberto, 1517–1580, Turin 1914 [Nachdruck Turin 1982].
- Peyron, Giovanni, Cavour 5 giugno 1561: documenti e personaggi: una data importante nella storia di Cavour, Savigliano 1990.
- Pons, Teofilo G., Sulla pace di Cavour del 1561 e sui suoi storici, in: BSSV 110 (1961), S. 127-155.
- Zwierlein, Cornel A., Europäische Referenznetzwerke. Religionsfriedenskommunikation in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: Jörgensen, Bent / Krug, Raphael / Lüdke, Christine (Hg.), Friedensschlüsse. Medien und Konfliktbewältigung vom 12. bis zum 19. Jahrhundert, Augsburg 2008 (Documenta Augustana 18), S. 83-122.
Vollständige Bibliographie
Fußnoten
-
Darstellung
-
Zugriff
- Download der XML
-
Marion Bechtold-Mayer , Pace di Cavour (5. Juni 1561) - Einleitung, in: Europäische Religionsfrieden Digital, hg. von Irene Dingel und Thomas Stäcker, URL: https://purl.ulb.tu-darmstadt.de/vp/a000008-0402 (14.10.2024)