Europäische Religionsfrieden Digital

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Einleitung

»The Humble Petition and Advice« (25. Mai 1657) - Einleitung
Bearbeitet von Alexandra Schäfer-Griebel

Historischer Kontext

Kontext und Vorgeschichte

Die religionspolitische Situation in England, Irland und Schottland und die Vorgeschichte des Englischen Bürgerkriegs

In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstand in unter König die Church of England. Der sagte sich vom Primat des Papstes los und stand fortan der Church of England als Oberhaupt vor (Supreme Head of Church).1 In der Regierungszeit orientierten sich offizielle dogmatische Festlegungen zunehmend an der Zürcher und Straßburger Reformation. Der bemühte sich um graduelle Reformen der Liturgie und Kirchenordnung, in vieler Hinsicht blieben aber traditionelle Formen der Liturgie, der Kirchenämter und Strukturen des Kanonischen Rechts bestehen.2 Nach einer vorübergehenden Rekatholisierung unter (1553-1558) führte Königin zum Protestantismus zurück, versuchte jedoch zugleich, ein breites Spektrum von Strömungen – von Konservativen, die stark traditionelle Formen von Theologie und Kirchenordnung verfochten, bis Puritanern, die eine weitergehende Reformation im reformierten Sinn anstrebten – innerhalb der englischen Kirche einzubinden. Am Ende der Regierungszeit von kam es zu Konflikten zwischen diesen Gruppierungen.3

Im Königreich , das 1541 nach militärischer Unterwerfung dem englischen König unterstellt wurde, wurde eine Church of Ireland nach dem englischen Modell eingerichtet; doch blieb die Bevölkerungsmehrheit beim alten Glauben.4 Die englische Krone führte religiöse Reformen nach englischem Vorbild durch, setzte englische Kleriker ein und stellte protestantischen Siedlern aus und Boden zur Verfügung, der von altgläubigen Landbesitzern enteignet worden war.5

Im Königreich hatten nicht zuletzt im Adel dezidiert reformierte Ideen Fuß gefasst. 1560 wurde im schottischen Parlament eine entsprechende presbyterianische Kirchenverfassung (mit einem Gemeindevorstand aus Pfarrern und gewählten Laien) etabliert.6

Dies war die Ausgangssituation als den Thron in bestieg. Als regierte er zusätzlich ab 1603 in Personalunion in und . Er war bestrebt, die Balance zwischen verschiedenen protestantischen Strömungen zu erhalten.7 In Bezug auf die Scottish Kirk bemühte sich um behutsame Anpassungen an das englische Vorbild, stieß aber auf Widerstand.8 In intensivierte König die Politik einer von Bischöfen und englisch-schottischen Siedlern (Ulster plantations) getragenen Reformation.9

Unter Sohn nahmen bereits vorhandene religionspolitische Spannungen zu. Mit berief 1633 auf die wichtige Position des Erzbischofs von Canterbury einen dezidierten Vertreter der Konformisten (conformists). Diese traten für eine Stärkung traditioneller liturgischer Formen und ein stärker religiös aufgeladenes Amtsverständnis ein.10 Andere protestantische Strömungen wie die Puritaner, für die nur unmittelbar biblisch begründbare Zeremonien akzeptabel waren, nahmen diese Entwicklung als quasi katholisch wahr. Außerdem sahen sie sich dadurch an den Rand gedrängt, dass unter vor allem Konformisten als hohe kirchliche Würdenträger und als politische Berater und Verwalter eingesetzt wurden.11

In versuchten und , religiöse Reformen nach englischem Modell durchzusetzen, besonders mit den neuen Kirchengesetzen von 1636.12 Als 1637 ein neues Prayer Book eingeführt werden sollte, formierte sich dagegen eine landesweite Schwureinung (National Covenant) mit dem erklärten Ziel, keine Veränderungen der Religion zu dulden und über freie Versammlungen und Parlamente an der Politik teilzuhaben. Die Autorität des wurde aber ausdrücklich anerkannt.13 Als versuchte, den Covenant gewaltsam zu beseitigen,14 brach die Covenanter Rebellion (1638) aus, die der in den Bischofskriegen (1639-1640) erfolglos niederzuwerfen versuchte.15

Um neue Finanzmittel für diesen Konflikt zu erhalten, berief – nachdem er elf Jahre ohne Parlament regiert hatte – 1640 zuerst das sog. Kurze Parlament, dann das sog. Lange Parlament ein.16 In beiden Parlamenten war der Abgeordnete vertreten, der zu einer militärischen und politischen Leitfigur werden sollte.17 Da im gewählten Parlament die Gegner der Konformisten eine Mehrheit hatten, diskutierte man die Beseitigung der episkopalen Kirchenverfassung18 und enthob im Dezember 1640 Erzbischof wegen Hochverrats seines Amtes (exekutiert am 10. Januar 1645).19 Zwischen 1641 und 1642 wurden einige der von verantworten liturgischen Regelungen rückgängig gemacht.20 Neben wurden auch zwei führende irische Vertreter der Konformisten angeklagt, die die Einführung neuer Kirchengesetze in den 1630er Jahren mitgetragen hatten.21

Zur angespannten Situation in und Auseinandersetzung in trat ab Oktober 1641 ein neuer Konfliktherd in : Einige katholische Landbesitzer scheiterten mit einem gezielten Aufstand gegen die englische Regierung in , doch weitete sich der Aufstand zu gewaltsamen Übergriffen katholischer Iren auf die protestantischen Siedler aus.22 Schottische Truppen beteiligten sich an dem erfolglosen Versuch, diese Irish Rebellion niederzuwerfen.23 Mit dem Ausbruch der Irischen Rebellion verschlechterte sich das Verhältnis von und englischem Parlament weiter.24

In der »Grand Remonstrance« forderte das Parlament im November 1641 die Beschneidung und Kontrolle der bischöflichen Macht innerhalb der Kirche und die Zurückdrängung der kirchlichen Vertreter aus der Politik sowie eine Einschränkung kirchlicher Zeremonien.25 Am 4. Januar 1642 versuchte , die Mitglieder des House of Commons zu verhaften, die er für die führenden Köpfe der Opposition und Verantwortlichen für die »Grand Remonstrance« hielt, scheiterte jedoch.26 Beide Seiten rüsteten auf, was von einer intensiven Druckpublizistik begleitet wurde.27

Der Englische Bürgerkrieg (1642-1651)

Nach längerem militärischen, politischen und druckpublizistischen Vorspiel begann der Krieg von und Parlament offiziell am 22. August 1642, als in seine Standarte erhob.28 Es folgte ein achtjähriger Bürgerkrieg, in den auch und involviert waren.

Zu Kriegsbeginn unternahm das Parlament erste Schritte, die episkopale Kirchenverfassung abzuschaffen.29 Verstärkt wurde diese Entwicklung dadurch, dass man inzwischen ein Bündnis mit geschlossen hatte (Solemn League and Covenant, September 1643), das religionspolitisch eine Angleichung zwischen der englischen und schottischen Lehre und Kirchenordnung vorsah.30 Im Sommer 1643 delegierte das Lange Parlament die Beratungen über die Kirchenreform, die Abschaffung des Episkopats und die angestrebte Annäherung an die Scottish Kirk an eine Synode, die Westminister Assembly (1643-1649/1652).31 In dieser Synode standen den Anhängern einer presbyterial-synodalen Kirchenverfassung die Kongregationalisten (sog. Independents) gegenüber,32 die für die Autonomie jeder einzelnen Kirchengemeinde eintraten.33 Die Vorschläge der Westminister Assembly fanden bei der englischen und schottischen Regierung nur teilweise und in unterschiedlichen Punkten Zustimmung.34

1648 gelang es der Parlamentsarmee, der sog. New Model Army, militärisch zu besiegen.35 Einer der militärisch erfolgreichsten Offiziere war , der auch als Vermittler zwischen den Interessen von Parlament und Armee auftrat.36 Nachdem durch einen militärischen Coup die Opposition im Parlament ausgeschaltet worden war, machte das verbliebene Rumpfparlament dem den Prozess und veranlasste seine Hinrichtung, die am 30. Januar 1649 erfolgte.37 Danach schaffte das Parlament die Monarchie und das House of Lords ab, richtete einen Staatsrat ein und erklärte schließlich am 19. Mai 1649 zur Republik, d.h. zum Commonwealth.38

bemühte sich durch Verhandlungen, eine breite Trägerschaft für die neue Regierung zu gewinnen.39 Im Staat stellte nun das Parlament die höchste politische Autorität dar.40 Es erließ eine Reihe religionspolitischer Regelungen: Eine presbyterianische Kirchenverfassung wurde beschlossen, die aber keine flächendeckende Umsetzung fand;41 striktere Gesetze gegen moralisch-sittliche Verstöße wie Unzucht und Ehebruch und gegen Blasphemie (Blasphemy Act) wurden erlassen;42 die Strafbestimmungen gegen Recusants – diejenigen, die Sonntags nicht in ihrer eigenen Pfarrgemeinde den Gottesdienst besuchten – wurden beseitigt.43

Diese Religionspolitik ließ zum einen einzelnen Kirchengemeinden Spielräume in Hinblick auf Lehre, Liturgie und Kirchenordnungen, zum anderen ermöglichte sie einzelnen Gläubigen, ihre Gemeindezugehörigkeit zu wählen und private religiöse Zusammenkünfte sehr unterschiedlicher Ausrichtung zu besuchen.44

Mit der Hinrichtung endete der Bürgerkrieg nicht; sein Sohn reklamierte den Thron für sich. Zunächst wandte sich die Parlamentsarmee jedoch nach : Unter militärischer Führung schlug die englische Armee binnen weniger Monate, zwischen August 1649 und Mai 1650, die seit Jahren andauernde Irische Rebellion nieder (insb. Massaker von und im Herbst 1649).45 Im Anschluss, im Sommer 1650, wandte sich die Parlamentsarmee nach , wo Unterstützer gefunden hatte, da die schottische Covenanter-Regierung im Vorgehen des englischen Parlaments einen Bruch ihrer Allianz (Solemn League and Covenant) sah.46 Aus schottischer Sicht beinhaltete der Solemn League and Covenant die Wahrung der königlichen Autorität.47 Der Parlamentsarmee unter gelang bei im September 1650 ein wichtiger Sieg, woraufhin die schottische Opposition zersplitterte. Ein Jahr später musste sich mit den noch verbliebenen schottischen Truppen in der Schlacht von (3. September 1651) endgültig geschlagen geben.48

In wie wurden Besatzungstruppen stationiert und Strafmaßnahmen ergriffen, die gegenüber den Iren weit harscher ausfielen.49 Der »Act for the Settlement of Ireland« (12. August 1652) des Rumpfparlaments sah Hinrichtungen von rund 80.000 Iren, die Enteignung der meisten katholischen Landbesitzer und Zwangsumsiedlungen vor.50 Mit der »Declaration Concerning the Settlement of Scotland« vom 28. Oktober 1651 wurde eine Union mit angebahnt, an deren Gestaltung schottische Abgeordnete mitwirken sollten. Offiziell wurde die Union am 12. April 1654 eingerichtet. Juristische und kirchenpolitische Regelungen und Institutionen versuchte man an englische Verhältnisse anzugleichen (u.a. Abschaffung Feudalabgaben, Grunddienstbarkeit, Vasallentum; Einführung von englischen Richterämtern; Einrichtung von trier-Komitees, um Amtseignung von Geistlichen zu überprüfen).51

Das Protektorat. Vom »Instrument of Government« (1653) bis zum Scheitern der Regierung der Major-Generals (1657)

Nach Beendigung des Bürgerkriegs bemühte sich – der zur politischen Leitfigur geworden war – gemeinsam mit dem Rumpfparlament, juristische und religionspolitische Reformen, anzustoßen.52 Als das Parlament jedoch dem eigenen Machterhalt den Vorrang einräumte, löste es am 20. April 1563 mit Hilfe der Armee auf.53 Als Übergangsregierung richteten und der Council of Officers, der eine Interessenvertretung der New Model Army darstellte, das sog. Barbone-Parlament (Juli bis Dezember 1653) ein.54 Dieser starke Einfluss führender Armeekreise auf politische Entscheidungen blieb während der gesamten 1650er Jahre bestehen.55 Das Barbone-Parlament zerstritt sich über die Form und Reichweite religionspolitischer Reformen, so dass am 12. Dezember 1653 eine Mehrheit der Parlamentsmitglieder zurücktrat.56

Noch im Dezember 1653 legte ein Vertrauter , Major-General , das »Instrument of Government« als Verfassungsentwurf vor.57 Dieser Verfassungsentwurf erhielt die Zustimmung des Council of Officers.58 Die Verfassung sah als Regierungsspitze des Commonwealth einen auf Lebenszeit gewählten Lord Protector (Art. 1, 32) vor.59 Katholiken blieben vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen (Art. 15).60 Die Religionsartikel waren eng an einem Vorschlag der Armeeoffiziere, dem »Officersʼ agreement« vom Januar 1649, orientiert:61 Geistliche sollten mit dem Kirchenzehnt unterhalten werden (Art. 35).62 Eine bestimmte Fraktion der Kongregationalisten vertrat die Ansicht, dass eine offizielle Nationalkirche als public profession festzulegen sei, die aber nicht allgemeinverpflichtend sein sollte und in der die weltliche Obrigkeit auch in kirchenpolitischen Fragen erheblichen Einfluss haben sollte.63 Dementsprechend legte das »Instrument of Government« fest, dass es keinen Konformitätszwang gegenüber der public profession gab (Art. 36).64 Abweichende Bekenntnisse und Religionspraktiken wurden geduldet, wovon jedoch Antitrinitarier ebenso ausgeschlossen wurden wie Katholiken und Anhänger einer hierarchisch verfassten Kirche (prelacy)65 sowie diejenigen, denen man vorwarf (insb. Ranters), die gewährte religiöse Freiheit für Ausschweifungen auszunutzen (Art. 37).66

Auf Grundlage dieser Verfassung trat am 16. Dezember 1653 das Amt des Lord Protector an.67 Im Staatsrat, der den Lord Protector beraten sollte, waren Armeeoffiziere und Politiker vertreten, die nahestanden.68 Bis das erste Protektoratsparlament zusammentrat, brachte über Erlasse erste grundlegende Gesetze auf den Weg. Als zentrale religionspolitische Maßnahme verschärfte er Kontrollen zur Amtseignung Geistlicher (Kommissionen von triers bzw. ejectors) in Anknüpfung an Reformvorschläge einiger Kongregationalisten von 1652, den sog. »The Humble Proposals«.69 Die diesbezüglichen Regelungen ließen Spielraum für verschiedenste evangelische Positionen, sollten aber neben der moralischen Eignung der Geistlichen auch ihre politische Loyalität sicherstellen.70

Die neue Verfassung sollte im ganzen Commonwealth, also auch in und , gelten.71 Zwar waren schottische und irische Mitglieder im Parlament vertreten,72 doch handelte es sich größtenteils um Personen, die politisch der englischen Regierung nahestanden.73 In und regierte jeweils ein von der englischen Regierung eingesetzter militärischer Oberbefehlshaber, der im Namen der Protektoratsregierung eine am englischen Vorbild ausgerichtete Reformpolitik forcierte.74 In konnte die presbyterianische Kirk mit ihrer Gemeindestruktur und einflussreichen Geistlichen ihre Stellung trotz englischer Reformen behaupten und auch in misslangen die englischen Reformationsversuche.75

Als am 3. September 1654 das erste Protektoratsparlament zusammentrat, ließ durch die Armee rund 80 als oppositionell eingestufte Parlamentsmitglieder aussperren.76 Das verbliebene Parlament bemühte sich, die Religionsregelungen des »Instrument of Government« enger zu definieren:77 Der Ausschluss von Katholiken vom Wahlrecht (Art. 29) wurde genauer definiert (Art. 31).78 Als public profession wurde »der wahre reformierte protestantische Glaube, wie er in den Schriften des Alten und Neuen Testaments enthalten ist« (»the true reformed Protestant Christian religion as it is contained in the Holy Scriptures of the Old and New Testament«), festgelegt (Art. 41). Weitere Gesetze – u.a. zur Frage, inwiefern dieses Bekenntnis verpflichtend sein sollte – sollten Parlament und Lord Protector vorantreiben (Art. 42, 43).79 Weder diese Vorschläge noch die Glaubensartikel, über die ein Parlamentskomitee beriet, wurden verabschiedet.80 Denn löste, bevor die weiterreichenden Veränderungen des »Instrument of Government« in Gesetze überführt werden konnten, am 22. Januar 1655 das erste Protektoratsparlament auf,81 wohl deshalb, weil das Parlament sich bestimmte Kompetenzen vorbehielt.82

Während sich in und die Situation um 1655 mit dem Einsetzen moderaterer Regierungsspitzen, dem Zurückfahren der Strafmaßnahmen und der Einbindung einer breiteren protestantischen Basis in die Religionspolitik stabilisierte,83 sah die Regierung sich innerhalb durch Attentate auf und Umsturzversuche verschiedener Regierungsgegner gefährdet.84 Außenpolitisch drohte eine Invasion des in zugunsten 85 hatte 1655 eine Allianz mit dem geschlossen, um gemeinsam gegen die Krieg zu führen (1655-1659),86 die die Ansprüche unterstützte (Allianz vom 2. April 1656).87 Auf der Suche nach stabilen inneren Verhältnissen wurden im Oktober 1655 zwölf Distrikte in und eingerichtet, in denen jeweils ein Major-General an der Spitze einer Militärregierung stand.88 Die Major-Generals gerieten bald in der Kritik, weil sie die lokalen Autoritäten umgingen und eine strikte Sittenzucht gegen Widerstände durchsetzten.89 Deswegen und auch, weil die Regierung im Krieg gegen den neue Geldmittel und daher die Zustimmung des Parlaments zur Erhebung neuer Steuern benötigte, rief im Juli 1656 Parlamentswahlen aus.90

Als das zweite Protektoratsparlament am 17. September 1656 zusammentrat, ließ zunächst 100 Parlamentsmitglieder durch die Armee ausschließen, woraufhin rund weitere 60 unter Protest ihre Sitze nicht einnahmen.91 Das verbliebene Parlament nahm Überlegungen des ersten Protektoratsparlaments wieder auf, die Religionsfreiheiten des »Instrument of Government« enger zu fassen.92 So wandte sich ein Gesetz vom November 1656 gegen katholische Recusants.93

Die religiöse Freiheit für protestantische Gruppierungen wurde um die Jahreswende 1656/1657 herum am Fall des Quäkers diskutiert, was sich zu einer verfassungspolitischen Debatte auswuchs. Die Quäker traten für eine persönliche religiöse Erfahrung des einzelnen Gläubigen ein, erkannten weder kirchliche noch weltliche Obrigkeiten als Autorität an und wiesen traditionelle Gottesdienstformen zurück.94 Als im Herbst 1656 in den Einzug Jesu in nachstellte, wurde ihm Blasphemie vorgeworfen.95 Bei der Diskussion des Falls im Parlament im Dezember 1656 wurde geltend gemacht, dass Art. 37 des »Instrument of Government« schütze.96 Fürchteten einige, Präzedenzfall werde zu allgemeineren Beschränkungen der Religionsfreiheit führen, befürwortete doch die Mehrheit im Parlament eine harte Bestrafung.97 Mitte Dezember 1656 verurteilte das Parlament dann zu schweren Schandstrafen und Inhaftierung auf unbestimmte Zeit.98 Damit hatte sich das Parlament juristische Kompetenzen in Religionsfragen angemaßt, die nicht vom »Instrument of Government« gedeckt waren.99 Die Aufforderungen des , die Rechtsgrundlage dieses Urteils zu erläutern, ließ das Parlament unbeantwortet.100

Die Tauglichkeit der Verfassung rückte Anfang 1657 noch aus anderen Gründen in den Blick: Am 8. Januar 1657 wurde ein Anschlag auf den Wohnsitz von in Whitehall (sog. Sindercombe-Plot) verhindert. Dadurch erhielt die Frage, wie die Nachfolge geregelt werden sollte, neue Aktualität.101 Das »Instrument of Government« bot keine Sukzessionsregelung an.102 Im gleichen Zeitraum lag dem Parlament mit der Militia Bill eine Richtungsentscheidung vor, inwieweit eine bestimmte Sondersteuer, die Decimation Tax, und die Regierung der Major-Generals verstetigt werden sollten. Dies hätte zur Folge, dass die Protektoratsregierung dauerhaft auf das Militär gestützt regieren würde. Am 28. Januar 1657 entschied das Parlament gegen das Gesetz.103

Die »Humble Petition and Advice« (1657)

Die Verhandlung und Verabschiedung der »Humble Petition and Advice«

Um die Jahreswende 1656/1657 arbeitete eine Gruppe um das Staatsratsmitglied mit der »Address and Remonstrance« einen neuen Verfassungsentwurf aus,104 der am 23. Februar 1657 dem Parlament präsentiert wurde.105 wurden Königstitel, -amt und -würde angetragen und er wurde aufgefordert, einen Nachfolger zu benennen.106 Seit 1653 war wiederholt darüber diskutiert worden, auf die Monarchie als erprobte Form einer stabilen, auf den Gesetzen beruhenden Regierung zurückzugreifen und die Königswürde anzutragen und das höchste Staatsamt erblich zu machen.107 Das Parlament entschied, den Entwurf sukzessive Artikel für Artikel durchzugehen.108

In religionspolitischen Fragen orientierte sich der Entwurf am »Instrument of Government«, nahm aber auch Änderungsvorschläge des ersten Protektoratsparlaments auf und präzisierte einige Regelungen: Katholiken sollten weiterhin vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgenommen bleiben (Art. 4).109 Schmähungen Geistlicher und Störungen von Gottesdiensten sollten strikter bestraft werden (Art. 9).110 Im Blick waren hier vor allem Autoritätskritik und Frömmigkeitspraktiken (z.B. Weinen und Zittern im Gottesdienst) von Quäkern.111 Als einzig zulässige public profession wurde »the true Protestant reformed religion« benannt (Art. 10). Als verpflichtender Glaubensgegenstand wurde die Trinität eingeschärft, was erneut Antitrinitarier ausschloss. Für diejenigen, die in Lehre, Religionspraxis und Kirchendisziplin von der public profession abwichen, sollte Glaubensfreiheit gelten, solange sie nicht die öffentliche Ordnung störten. Weiterhin blieben Katholiken, Anhänger einer hierarchisch verfassten Kirche (prelacy) und diejenigen, denen man vorwarf die gewährte religiöse Freiheit für Ausschweifungen auszunutzen, von der Glaubensfreiheit ausgeschlossen (Art. 10).112

Ein Großteil der Debatte, die auf die Bekanntmachung des Verfassungsentwurfs folgte, konzentrierte sich auf die Frage der Königserhebung und die Nachfolgeregelung.113 Die Befürworter eines Verfassungsentwurfs, der die Königserhebung vorsah,114 setzten sich aus den meisten im Parlament vertretenen Juristen und bürgerlichen Ratsmitgliedern, dem Großteil der Abgeordneten und einer als »country party« bezeichneten Gruppe zusammen.115 Die Opposition konzentrierte sich auf die Major-Generals, die meisten Offiziere im Parlament und die Abgeordneten von , dem Einflussgebiet von Major-General .116 Dass die Königserhebung in Armeekreisen auf Widerstand stieß, hatte verschiedene Gründe: Ideell standen zahlreiche Armeeoffiziere hinter der – als gottgewollt interpretierten – Abschaffung der Monarchie;117 machtpolitisch drohte die neue Verfassung den Einfluss militärischer Kreise auf die Regierung zu schwächen.118 Zunächst vertagte das Parlament die Beratung über den Antrag der Königserhebung (2. März),119 sprach aber das Recht zu, seinen Nachfolger zu benennen (3. März).120 Nachdem weitere zentrale Fragen, wie die Einführung eines »anderen Hauses« (d.h. eines zweiten Hauses neben dem House of Commons) im Parlament entschieden worden waren,121 wandte sich das Parlament vom 17. bis 23. März den religionspolitischen Artikeln zu.122

Vor allem Artikel 10 des Entwurfs,123 der die public profession als Grundlage des religiösen Zusammenlebens benannte und die Glaubensfreiheit sowie ihre Grenzen festlegte, wurde stark überarbeitet.124 Man präzisierte gegenüber dem Entwurf, dass »der wahre protestantische christliche Glaube, wie er in den Schriften des Alten und Neuen Testaments enthalten ist« (»the true Protestant Christian Religion, as it is contained in the holy Scriptures of the Old and New Testament«), die Glaubensgrundlage bilde.125 Das Parlament ergänzte, dass diejenigen, die die genannte Glaubensgrundlage anerkennen, Schutz genießen, der sich auf das Bekennen ihres Glaubens und ihre Religionsausübung gleichermaßen erstrecke.126 Um die Glaubensinhalte genauer zu definieren, nahm das Parlament auf einen Antrag im House of Commons hin auf, dass ein Bekenntnis – das der Bevölkerung des Commonwealth empfohlen werden sollte – erarbeitet werden sollte. Dieses bedurfte der Zustimmung des Lord Protector und des Parlaments. Keinerlei Kritik an diesem Bekenntnis sollte zulässig sein.127

Als eine Ergänzung vorgeschlagen wurde, die den Zugang Geistlicher zu öffentlich finanzierten Ämtern betraf, delegierte das Parlament die Beratungen zunächst an ein Komitee (19. März) und stimmte am Folgetag über die vorgeschlagenen Änderung ab:128 Für alle Geistlichen und Laien wurde geregelt, dass sie in dogmatischen Fragen – aber nicht unbedingt in liturgischen und kirchenpolitischen Überzeugungen – mit der public profession konform sein mussten, um Schutz für ihre Religionsausübung zu genießen und öffentliche Ämter einnehmen zu dürfen. Zudem schärfte der Artikel ein, dass Geistliche keine weltlichen Ämter inne haben dürften.129 Im nachfolgenden Artikel wurde ein Zusatz ergänzt: alle Gesetze, die Ämter und Titel der hohen Geistlichkeit beseitigten, wurden explizit bestätigt.130 Über das in Art. 4 geregelte Wahlrecht beriet zunächst ein Komitee, bevor am 23. März im Parlament beschlossen wurde, dass Kommissionen bei der Wahlzulassung u.a. überprüfen sollten, ob jemand dem Katholizismus nahestehe, dem geistlichen Stand angehöre oder gegen religionspolitische Regelungen wie den Blasphemy Act von 1650 verstoße.131

Nach Fertigstellung der religionspolitischen Artikel beschloss das Parlament am 25. März mit Zweidrittelmehrheit in der zunächst aufgeschobenen strittigen Frage, dass Königstitel, -amt und -würde angetragen werden sollte.132 Der Name des Dokuments wurde von »Address and Remonstrance« zu »Petition and Advice« geändert.133 Zudem ergänzte das Parlament auf Vorschlag des Komitees, das Titel, Präambel und Schlussformel überarbeitet hatte, einen Vorbehalt, der sich als folgenschwer erweisen sollte: Die Verfassung sollte nur als Ganzes angenommen werden können, nicht in einzelnen Punkten.134

Am 31. März wurde der Verfassungsentwurf durch ein Parlamentskomitee präsentiert.135 Am 3. April teilte diesem Parlamentskomitee mit, dass er – kategorial zur Annahme oder Ablehnung aller Artikel gezwungen – den Verfassungsentwurf zurückweisen müsse.136 Ein wesentlicher Grund bestand darin, dass die Unterstützung der Armeeoffiziere zu verlieren drohte, die bisher maßgeblich seine Politik mitgetragen hatten, sollte er die Königserhebung annehmen.137

Die Befürworter der neuen Verfassung setzten am 4. April 1657 durch, dass ein neuer Antrag vorgelegt werden sollte.138 Der erklärte am 8. April, die Königserhebung weiter prüfen zu müssen, und bat, Überarbeitungswünsche zu einzelnen Artikeln des Verfassungsentwurfs vorlegen zu dürfen.139 Daraufhin richtete das Parlament ein Komitee ein, das mit verhandeln sollte.140 Diesem Komitee präsentierte am 20. und 21. April eine Liste konkreter Einwände und Kritikpunkte.141

Ab dem 23. April arbeitete das Parlament binnen weniger Tage diese Liste ab.142 Auf den Wunsch hin, dass moralisch-sittliche Reformen vorangebracht werden sollten, formulierte das Parlament die Absicht, sowohl die Umsetzung bestehender Gesetze als auch Erlassung neuer Gesetze voranzutreiben.143 Die seit dem Bürgerkrieg 1642 vom Parlament erlassenen Gesetze wurden geprüft und unter dem Vorbehalt bestätigt, dass sie nicht im Widerspruch zur »Humble Petition and Advice« standen.144 Andere Punkte von der Liste wurden nach Diskussion in einem gesonderten Dokument niedergelegt, das dann als »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« firmierte. An Religionsartikeln betraf dies vor allem die Wahlbeschränkung für Geistliche: Schloss die »Humble Petition and Advice« alle Geistlichen vom passiven Wahlrecht aus (Art. 4), schränkte die »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« dies in der Erklärung zu Art. 4 auf die Geistlichen ein, die über eine öffentlich finanzierte Anstellung verfügten.145

Das Parlamentskomitee präsentierte am 1. Mai 1657 ihre Lösungsvorschläge für seine Einwände und Kritikpunkte.146 In dieser Phase übten die Armeeoffiziere Druck auf aus, damit dieser verkünde, die Königswürde abzulehnen.147 Am 8. Mai erklärte , dass er zwar die Grundzüge der neuen Verfassung gutheiße, aber es ablehne, die Regierungsgeschäfte als Königs zu übernehmen.148 Einige Tage nach Verkündung dieser Antwort im Parlament votierte eine knappe Mehrheit am 19. Mai dafür, den Titel Lord Protector anstelle von König in der »Humble Petition and Advice« einzusetzen. Nachdem ein Komitee darüber beraten hatte, wie dieser Titel vor dem Hintergrund bestehender Gesetze, die auf eine Monarchie ausgerichtet waren, eingebunden, beschränkt und genau beschrieben werden könne,149 entschied das Parlament am 22. Mai erneut mit knapper Mehrheit, die geänderte Klausel in den Verfassungsentwurf aufzunehmen.150 Nach dieser entscheidenden Änderung nahm die »Humble Petition and Advice« am 25. Mai an.151

Im Parlament wurde ein Komitee gebildet, das sich mit den Ergänzungen und Änderungen zur Verfassung beschäftigte. Am 4. Juni nahm das Parlament den Vorschlag an, ergänzende Artikel zur »Humble Petition and Advice« unter dem Titel »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« zu verabschieden.152 Nachdem die aktuelle Fassung des Textes verlesen worden war, entschied das Parlament am 15. Juni über einige offene Fragen.153 Wie in Artikel 17 der »Humble Petition and Advice« vorgesehen, ließ das Parlament einen Amtseid für den Lord Protector ausarbeiten und ein Komitee über die Veröffentlichung der »Humble Petition and Advice« und »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« beraten.154 Am 24. Juni überarbeitete das Parlament die Vorschläge für den Amtseid von Lord Protector, Staatsrats- und Parlamentsmitgliedern sowie die Einrichtung des »anderen Hauses« und legte den Rahmen für Amtseid und Einsetzung fest.155 Nachdem sich das Parlament am 25. Juni auf den endgültigen Text der »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« geeinigt hatte, wurde dieser zur Zustimmung vorgelegt.156 Daraufhin wurde diese Sitzungsperiode des Protektoratsparlaments beendet.157

Rezeption und Bedeutung der »Humble Petition and Advice«, mit einem Ausblick auf das Ende des Protektorats

In einer gemeinsamen Proklamation von Lord Protector und Parlament wurden der Bürgermeister von , die Sheriffs, Mayors, Bailiffs und alle öffentlichen Amtsträger dazu angehalten, die »Humble Petition and Advice« zu publizieren. Die Proklamation hielt fest, dass auf Grundlage der neuen Verfassung als Lord Protector das höchste Amt im Commonwealth einnehmen werde.158 Der Text der »Humble Petition and Advice« wurde gemeinsam mit dem der »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« noch im gleichen Jahr 1657 von den Parlamentsdruckern und publiziert. Da die Verfassung auch in gültig sein sollte, erschien 1657 in bei eine weitere offizielle Ausgabe.159 Eine irische Druckpublikation ist nicht bekannt.

Die »Humble Petition and Advice« bot präzisere und enger gefasste, dadurch auch stärker exkludierende religionspolitische Regelungen als dies im »Instrument of Government« der Fall war. Die public profession stellte insofern ein integratives Angebot dar, als sie zwar eine offizielle nationale Kirche konstituierte, aber das Bekenntnis zu ihr nicht verpflichtend war. Gleichzeitig griff die Protektoratsregierung in die Regelung kirchlicher Verhältnisse ein, während zugleich die konkrete Gestaltung der Kirche auf lokaler Ebene stark von ihrer Gestaltung durch die Gemeinde abhängig war.160 So ermöglichten die Religionsartikel der Verfassung, zahlreiche protestantische Gruppen als loyale Untertanen in den Commonwealth zu integrieren, während Katholiken von der Glaubensfreiheit und der politischen Partizipation (aktives und passives Wahlrecht) ausgeschlossen blieben und der Umgang mit devianten protestantischen Gruppierungen – dank der offenen Formulierungen in der »Humble Petition and Advice« – situativ unterschiedlich gehandhabt werden konnte.161 Der Versuch, eine gemeinsame dogmatische Basis zu schaffen, wie dies mit dem Bekenntnis (Art. 11) angestrebt wurde, scheiterte; dieses kam nie zustande.162

Ab Sommer 1657 wurden ergänzende und verschärfende Gesetze zur Regelung bzw. Begrenzung der Glaubensfreiheit erlassen: Jegliche Behelligung von Geistlichen sowie Störungen des Gottesdienstes wurden untersagt; der verpflichtende sonntägliche Besuch eines der public profession gemäßen Gottesdiensts wurde wieder eingeführt;163 alle, die verdächtigt wurden, der katholischen Kirche anzuhängen, mussten einen Abschwörungseid leisten, der u.a. die Jurisdiktionsgewalt des Papstes und die Transsubstantiation negierte.164

Auf Grundlage der neuen Verfassung (Art. 1) wurde am 26. Juni 1657 als Lord Protector eingesetzt.165 schaltete die Opposition gegen die neue Regierung im Staatsrat (insb. ) und in der Armee aus.166 Im Januar 1658 trat das zweite Protektoratsparlament – der Verfassung gemäß um das »andere Haus« neben dem House of Commons verstärkt – zu seiner zweiten Sitzungsperiode zusammen.167 Die Hauptstadt erklärte im Februar ihre Unterstützung für die Regierung , gefolgt von den Armeen in , und im März.168 Allerdings verstarb nur wenige Monate später, am 3. September 1658,169 ohne eine Sukzessionsregelung getroffen zu haben – obgleich die »Humble Petition and Advice« (Art. 1) dies eingefordert hatte.170 Dennoch konnte Sohn die Nachfolge antreten.171

Als es weder im Parlament noch in der Armee gelang, sich zu behaupten, richtete der Council of Officers das Rumpfparlament wieder ein (7. Mai 1659).172 Alle Gesetze, die seit April 1653 verabschiedet worden waren, sollten nichtig sein.173 Die »Humble Petition and Advice« verlor damit ihre Gültigkeit als Regierungsgrundlage.174 Am 24. Mai 1659 endete mit dem Rücktritt auch das Protektorat. wurde als rechtmäßiger König anerkannt; er landete am 25. Mai 1660 in .175 Zwischen 1660 und 1662 etablierte die Church of England von Neuem als Nationalkirche mit episkopaler Kirchenverfassung und einer durch das Book of Common Prayer (1549) festgelegten Liturgie.176 Die in dieser sog. Restaurationszeit angestrebten Veränderungen in der Scottish Kirk und Church of Ireland waren – mit der Stärkung der episkopalen Kirchenverfassung und kirchlichen Hierarchie – eng am englischen Modell orientiert.177

Unterzeichner und Unterhändler

Unterzeichner

Den Text der Verfassung »Humble Petition and Advice« und des Zusatzdokuments »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« unterzeichnete namentlich nur Lord Protector , der beide Dokumente genehmigte.

Unterhändler

Der erste Verfassungsentwurf stammte von einer Gruppe um das Staatsratsmitglied , zu der schottische und irische Parlamentsmitglieder sowie nahestehende englische Abgeordnete zählten.178 Im Parlament brachte Sir den Verfassungsentwurf ein, ohne an der Verfassung des Dokuments mitgewirkt zu haben.179

Im zweiten Protektoratsparlament, das den Verfassungsentwurf diskutierte, waren Delegierte aus und , und vertreten. Die im Council of Officers, der Interessenvertretung der New Model Army, vertretenen Militärführer beteiligten sich teils innerhalb des Parlaments, teils auch durch externe Diskussionen, Vorschläge und das Ausüben von Druck am Verhandlungsfortgang.180 Im Parlament wurden mehrfach Komitees mit wechselnden Mitgliedern gebildet, um über Einzelaspekte zu diskutieren.181

Des Weiteren beteiligte sich der Staatsrat, der beriet, an Debatten über den Verfassungsentwurf.182

Inhalt

Die »Humble Petition and Advice« enthält die vom Parlament eingebrachte und durch den genehmigte Verfassung für den Commonwealth von , und . Ein zweites Dokument, die »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice«, die ebenfalls vom Parlament eingebracht und durch den bewilligt wurde, ergänzt die Verfassung um Erläuterungen und Zusätze.

In der Vorrede der »Humble Petition and Advice« werden der und seine Anhänger für den Bürgerkrieg verantwortlich gemacht. Nach wie vor bestünden innere und äußere Gefahren für das Gemeinwesen. als Lord Protector sowie die Offiziere und Soldaten der Armee stünden als Garanten für die erreichten Freiheiten.

Es folgen 17 Artikel, die die Verfassung des Commonwealth im Einzelnen festlegen:

soll als Lord Protector den Commonwealth von , und gemäß der Verfassung und den Gesetzen regieren und zu Lebzeiten seinen Nachfolger benennen (Art. 1). soll mindestens alle drei Jahre das aus zwei Häusern bestehende Parlament einberufen (Art. 2) und die Rechte und Freiheiten des Parlaments wahren und schützen. Delegierte dürfen nur durch das Haus, dem sie angehören, von Sitz und Stimme ausgeschlossen werden (Art. 3).

Irische Rebellen und Anhänger des römischen Katholizismus (Z. 141: »Popish religion«) sind vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, ebenso alle, die im Krieg gegen das Parlament standen. Jedoch behalten diejenigen ihr Wahlrecht, die sich fallabhängig vor oder nach den in diesem Artikel genannten Stichtagen zu Parlament, oder Commonwealth bekannt haben. Dies gilt auch für die englischen und schottischen Protestanten in , die vor dem Stichtag 1. März 1649 ihre Loyalität erklärt haben. Alle Stimmen und Wahlen, bei denen ein Wahlrechtsverstoß vorliegt, sind ungültig. Eine vermögensabhängige Strafzahlung für die Wahlrechtsverstöße muss an den Lord Protector und an denjenigen, der ein Gerichtsverfahren anstrengt, geleistet werden. Wählbar sind Männer über 21 Jahre, die weder selbst katholisch sind noch katholische Ehefrauen, Kinder oder Mündel haben; die nicht unter den »Bishops Exclusion Act«183 fallen oder ordinierte Geistliche sind; weder unter den »Blasphemy Act«184 fallen noch die religiösen Überzeugungen, die durch die »Humble Petition and Advice« geschützt sind, verspotten; den Offenbarungscharakter der Heiligen Schrift und die Sakramente, das Gebet und das obrigkeitliche und kirchliche Amt als göttliche Gesetze anerkennen; sowie keine sittlichen Verfehlungen zeigen. Eine vom Parlament eingerichtete Kommission soll nach einem festgelegten Verfahren die Eignung der Delegierten prüfen und sie gegebenenfalls von Sitz und Stimme ausschließen. Über die Anzahl und Verteilung der Stimmen soll das amtierende Parlament entscheiden (Art. 4).

Für die Mitglieder des anderen Hauses gelten ebenfalls die in Art. 4 genannten Voraussetzungen. Sie werden vom Lord Protector nominiert und vom House of Commons bestätigt. Sie müssen persönlich Sitz und Stimme wahrnehmen. Die Zuständigkeit des Hauses in Zivil- und Strafrechtsverfahren wird geregelt (Art. 5). Die Einberufung des Parlaments erfolgt den Gesetzen entsprechend; Gesetzesentscheidungen kann nur das Parlament vornehmen (Art. 6). Eine allgemeine jährliche Abgabe für See- und Landstreitkräfte sowie die zivile Regierung wird festgelegt. Änderungen können ebenso wie zusätzliche Abgaben nur mit Zustimmung der Stände beschlossen werden (Art. 7). Die Rolle von Lord Protector, Staatsrat und Parlament bei der Zulassung und Entlassung neuer Staatsräte, der Einsetzung der militärischen Befehlshaber und bei der Wahrnehmung des Oberbefehls über das stehende Heer wird geregelt (Art. 8). Zivile und militärische Amtsträger sowie Richter müssen durch beide Häuser bestätigt werden (Art. 9).

Diejenigen, die ordinierte Geistliche und ihre Versammlungen schmähen und die Religionsausübung stören, sollen den Gesetzen gemäß bestraft werden; müssen zu diesem Zweck die bislang mangelhaften Gesetze ersetzt werden, wird der Lord Protector dies unterstützen (Art. 10). Die einzig zulässige public profession ist der auf der Bibel beruhende »wahre protestantische christliche Glaube« (»the true Protestant Christian Religion«). Eine Bekenntnisformel, die die Zustimmung von und dem Parlament erhalten muss, soll der Bevölkerung empfohlen werden; jegliche Schmähungen gegen dieses sind unzulässig. Alle, die den dreieinigen Gott und die Heilige Schrift als offenbartes Wort Gottes bezeugen, dürfen ihren Glauben bekennen und ihre Religion ausüben, ohne Strafen oder Schmähungen ausgesetzt zu sein, auch wenn sie in Lehre, Religionsausübung oder Kirchenzucht von der public profession abweichen. Sie dürfen ausschließlich durch Lehre und gutes Beispiel überzeugt werden. Die Glaubensfreiheit gilt nicht für die Anhänger des römischen Katholizismus oder einer hierarchischen Kirchenordnung (»Prelacy«) oder diejenigen, die unter Berufung auf ihr Bekenntnis für Blasphemie, Zügellosigkeit und Weltliches eintreten. Die ordinierten Geistlichen und Prediger, die in Fragen der Lehre, aber nicht in Fragen der Religionsausübung und Kirchenzucht mit der public profession konform gehen, sollen sowohl Schutz hinsichtlich ihrer Kirchen und Verkündigung genießen, als auch zu sämtlichen mit öffentlichen Geldern finanzierten Ämtern berechtigt sein, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Laien, die in Glaubensfragen mit der public profession konform sind, genießen ebenfalls Glaubensfreiheit und Zugang zu öffentlich finanzierten Ämtern. Wer dagegen in Glaubensfragen von der public profession abweicht, darf keine öffentlichen Ämter einnehmen. Ordinierte Geistliche, Prediger und Gemeindepastoren dürfen keinerlei weltliche Anstellung innehaben. verpflichtet sich, zuzustimmen, dass alle diesem Artikel entgegenstehenden Gesetze nichtig sind (Art. 11).

Bestehende Gesetze zur Beseitigung von Ämtern und Titeln der hohen Geistlichkeit werden bestätigt. Das Gleiche gilt für Regelungen zu Verkauf und Verfügung über Länder, Einnahmen und Erbschaften, die zuletzt dem Commonwealth gehörten, zuvor aber den genannten Geistlichen, dem letzten , der und den Prinzen oder nicht näher spezifizierten Verbrechern. Gesetzliche Sicherheiten für Gelder aus den Ländern, Staatseinkünften und Staatsanleihen sowie Verpflichtungen zu Schuldrückzahlungen bleiben bestehen (Art. 12).

Von öffentlichen Ämtern und Stellen sind diejenigen, die im Krieg gegen das Parlament gestanden haben, ausgeschlossen. Von dieser Regelung sind diejenigen ausgenommen, die sich – fallabhängig – vor oder nach den im Text genannten Stichtagen zu Parlament, oder Commonwealth bekannt haben (Art. 13). Das Parlament besteht fort, bis der Lord Protector seine Auflösung beschließt (Art. 14). Gesetze, die der Verfassung nicht entgegenstehen, bleiben wirksam (Art. 15). Alle Schriftstücke eines abgeschlossenen oder gerade anhängigen Verfahrens an ordentlichen Gerichten bleiben wirksam und werden weiter umgesetzt, auch wenn Anpassungen an die neue Verfassung erfolgen (Art. 16).

und seine Nachfolger sollen einen von ihm und dem Parlament festgelegten Eid schwören. Falls einzelnen Regelungen nicht zustimmt, ist die ganze Verfassung ungültig. Das Parlament will bei weiteren Reformen unterstützen (Art. 17).

Die Vorrede der »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« betont die Notwendigkeit, die Verfassung zu ergänzen. Dann folgen die einzelnen Erläuterungen und Zusätze:

Wer die schottische Invasion unterstützt hat, wird vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Ausgenommen sind diejenigen, die sich seitdem militärisch oder politisch für Parlament oder eingesetzt haben (zu Art. 4 und 13). Die Sonderregelung für englische und schottische Protestanten in wird präzisiert. Der Ausschluss ordinierter Geistlicher und Prediger vom aktiven Wahlrecht wird auf diejenigen beschränkt, die bezahlte Prediger oder bei einer Kirchengemeinde angestellt sind (zu Art. 4). Um die Wahlrechtsverstöße zu ahnden, wird keine Kommission eingerichtet. Stattdessen verhängt das House of Commons Geldstrafen (zu Art. 4). Nachrückende Mitglieder im anderen Haus werden durch oder seinen Nachfolger benannt (zu Art. 5). Der Staatsrat soll beraten, wie die Gelder für die Streitkräfte verwendet werden. Der Kämmerer berichtet dem Parlament darüber (zu Art. 7). In Sitzungspausen des Parlaments bestätigt zunächst der Staatsrat und nachträglich das Parlament neue Amtsträger und Richter (zu Art. 9).

und seine Nachfolger sollen einen Eid leisten, den »wahren reformierten protestantischen christlichen Glauben« (»the true Reformed Protestant Christian Religion«) zu fördern, für Sicherheit, Frieden und Recht einzutreten und dem Gesetz gemäß zu regieren. Amtierende wie künftige Mitglieder des englischen Staatsrats, der Räte in und sowie beider Häuser im Parlament sollen einen Eid leisten, den »wahren reformierten protestantischen christlichen Glauben« (»true Reformed Protestant Christian Religion«) zu fördern, gegenüber dem Lord Protector loyal zu sein und ihr Amt nach bestem Wissen auszuüben.

soll zeitnah die Mitglieder des anderen Hauses benennen, die persönlich erscheinen müssen, so dass dieses Haus seine Arbeit verfassungsgemäß aufnehmen kann (zu Art. 5).

Überlieferung und Textvorlage

Handschrift

Die Parlamentsakten aus der Commonwealth-Zeit, die in den Londoner Parliamentary Archives lagerten, sind bei einem Feuer 1834 vernichtet worden. Auf Anfrage bestätigte das Archiv, dass kein handschriftliches Original der »Humble Petition and Advice« und der »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« erhalten ist.

Drucke

  • 1) The humble || petition || and || advice || Preſented unto His Highness || the lord || protector || by || The Knights, Citizens and Burgeſſes || assembled || At the Parliament begun and held at Weſtminſter the || 17th day of September 1656. and there continued || until the 26th day of Iune following, and then || adjourned unto the 20th day of Ianuary 1657. || As alſo, || Their Humble Additional and Explanatory || Petition and Advice, || Preſented unto His Highneſs in the ſame Parliament; || Together with His Highneſs Conſent unto the ſaid || Petitions when they were reſpectively preſented. || London: || Printed by Henry Hills and John Field, Printers to || His Highneſs. 1657.185
    London: Henry Hills / John Field 1657, [2], 30 S., 2°
    Benutztes Exemplar: London, British Library, Sign. 8122.i.5 (Wing (1996) / E1566A).
  • 2) The humble || petition || and || advice || Preſented unto His Highness || the lord || protector || by || The Knights, Citizens and Burgeſſes || assembled || At the Parliament begun and held at Weſtminſter the || 17th day of September 1656. and there continued || until the 26th day of Iune following, and then || adjourned unto the 20th day of Ianuary 1657. || As alſo, || Their Humble Additional and Explanatory || Petition and Advice, || Preſented unto His Highneſs in the ſame Parliament; || Together with His Highneſs Conſent unto the ſaid || Petitions when they were reſpectively preſented. || London: || Printed by Henry Hills and John Field, Printers to || His Highneſs. 1657.186
    London: Henry Hills / John Field 1657, [2], 30 S., 2°
    Benutztes Exemplar: San Marino (Kalifornien), Henry E. Huntington Library, Sign. Rare Books 143261 (Wing (1994) / E1566; ESTC R7605).
  • 3) The humble || petition || and || advice || Preſented unto His Highness || the lord || protector || by || The Knights, Citizens and Burgeſſes || assembled || At the Parliament begun and held at Weſtminſter the || 17th day of September 1656. and there continued || until the 26th day of Iune following, and then || adjourned unto the 20th day of Ianuary 1657. || As alſo, || Their Humble Additional and Explanatory || Petition and Advice, || Preſented unto His Highneſs in the ſame Parliament; || Together with His Highneſs Conſent unto the ſaid || Petitions when they were reſpectively preſented. || London: || Printed by Henry Hills and Iohn Field, Printers to || His Highneſs. 1657.187
    London: Henry Hills / John Field 1657, [2], 30 S., 2°
    Benutztes Exemplar: Edinburgh, National Library of Scotland, Sign. Law: c.30.b.3(11) (Wing (1994) / E1566A; ESTC R213592).
    Weiteres benutztes Exemplar: Edinburgh, National Library of Scotland, Sign. 1.255A(5-6) (Wing 1996) / E1566A; ESTC R491328).188
  • 4) The humble || petition || and || advice || Preſented unto His Highness || the lord || protector || by || The Knights, Citizens and Burgeſſes || assembled || At the Parliament begun and held at Weſtminſter the || 17th day of September 1656. and there continued || until the 26th day of Iune following, and then || adjourned unto the 20th day of Ianuary 1657. || As alſo, || Their Humble Additional and Explanatory || Petition and Advice, || Preſented unto His Highneſs in the ſame Parliament; || Together with His Highneſs Conſent unto the ſaid || Petitions when they were reſpectively preſented. || London: || Printed by Henry Hills and Iohn Field, Printers to || His Highneſs. 1657.189
    London: Henry Hills / John Field 1657, [4], 20 S., 2°
    Benutztes Exemplar: London, British Library, Sign. B.K.9/1. (Wing (1994) / E1566).
  • 5) The || Humble Petition and Advice || Preſented unto His Highness || the lord || protector || by || The Knights, Citizens, and Burgeſſes || assembled || At the Parliament begun and held at Westminster || the 17th day of September, 1656. and there continued || until the 26th day of June following, and then ad-||journed unto the 20th day of January 1657. || As alſo, || Their Humble Additionall and Explanatory || Petition and Advice, || Preſented unto His Highneſs in the ſame Parliament; || Together with His Highness Conſent unto the ſaid || Petitions when they were reſpectively preſented. || Edinburgh, Re-printed by Chriſtopher Higgins,, in Hartſ-||Cloſe, over againſt the Trone-Church. 1657.190
    Edinburgh: Christopher Higgins 1657, [2], 30 S., 2°
    Benutztes Exemplar: San Marino (Kalifornien), Henry E. Huntington Library, Sign. Rare Books 142820 (Wing / E1567; ESTC R25061).
  • 6) The || Humble Petition and Advice || Preſented unto His Highness || the lord || protector || by || The Knights, Citizens, and Burgeſſes || assembled || At the Parliament begun and held at Westminster || the 17th day of September, 1656. and there continued || until the 26th day of June following, and then ad-||journed unto the 20th day of January 1657. || As alſo, || Their Humble Additionall and Explanatorie || Petition and Advice, || Preſented unto His Highneſs in the ſame Parliament; || Togetherwith His Highness Conſent unto the ſaid || Petitions when they were reſpectively preſented. || Edinburgh, Re-printed by Chriſtopher Higgins,, in Hartſ-Cloſe,|| over againſt the Trone-Church. 1657.191
    Edinburgh: Christopher Higgins 1657, [2], 30 S., 2°
    Benutztes Exemplar: Edinburgh, Central Library, Sign. Q Z 152 H63 - Book Number 43256 (Wing / E1567; ESTC R469158).
  • 7) »CAP. 6« und »CAP. 18.«, in:
    A || collection || of || acts || and || ordinances || Of General Uſe, made in the || parliament || Begun and held at Weſtminſter the third day of November,|| Anno 1640 and ſince, unto the Adjournment of the Parliament begun || and holden the 17th of September, Anno1656. and formerly publiſhed in Print,|| which are here printed at Large with Marginal Notes, or Abbreviated:|| Being a Continuation of that VVork from the end of || Mr PVLTONʼS Collection.|| In Two Parts.|| […] By Henry Scobell Eſq; Clerk of the Parliament.|| Examined by the || original records;|| And now printed by Special Order of Parliament.|| London, Printed by Henry Hills and John Field, Printers to His || Highneſs the Lord Protector. 1658.
    London: Henry Hills / John Field 1658, [6], 186; [2], 160, 163-515, [81] S.,192 2°, hier S. 378-383 und 450-452.
    Benutztes Exemplar: San Marino (Kalifornien), Henry E.Huntington Library, Sign. Rare Books 234596 (Wing (CD-ROM, 1996) / E873; ESTC R007731).

Textvorlage

Der Edition liegt Druck 1 zugrunde. Ob Druck 1, 2 oder 3 die editio princeps darstellt, kann nicht eindeutig entschieden werden. Diese Drucke enthalten jeweils den vollständigen Text der »Humble Petition and Advice« und im Anschluss der »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« und wurden von den privilegierten Druckern und 1657 gedruckt. Die drei Drucke, die einen gleichermaßen sauberen Text des Religionsfriedens bieten, weichen leicht voneinander hinsichtlich Satz, Orthographie und Ausstattung ab. Aus diesen drei gleichermaßen als editio princeps infragekommenden Drucken wurde Druck 1 ausgewählt.

Daneben liegt mit Druck 4 ein weiterer Druck der privilegierten Drucker von 1657 vor, der jedoch ausschließlich den Text der »Humble Petition and Advice« bietet, obgleich das Titelblatt beide Texte ankündigt. Bei Druck 5 und 6 handelt es sich um 1657 in von gefertigte, als Nachdruck gekennzeichnete Ausgaben. Druck 7 bietet den Text von »Humble Petition and Advice« und »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« als Teil einer offiziellen, vom Parlament veranlassten Sammlung von Gesetzestexten, die 1658 von dem Parlamentsschreiber zusammengestellt wurde.193

Literatur

Editionen

  • 1) Coward, Barry / Gaunt, Peter (Hg.), English Historical Documents, Bd. V (B): 1603-1660, London / New York 2010, S. 819-826, Nr. 402 (The Humble Petition and Advice, accepted by the Protector, 25 May 1656) und S. 826-829, Nr. 403 (The Additional Humble Petition and Advice, accepted by the Protector, 26 June 1657) [beruht auf der Edition von Firth / Rait].
  • 2) Firth, Charles Harding / Rait, Robert Sangster (Hg.), Acts and Ordinances of the Interregnum, 1642-1660, London 1911 [Online], S. 1048-1056 (May 1657: To His Highness the Lord Protector of the commonwealth of England, Scotland, and Ireland; and the Dominions thereto belonging; The humble Petition and Advice of the Knights Citizens and Burgesses now assembled in the Parliament, of this Commonwealth.) und S. 1182-1186 (June 1657: To His Highness the Lord Protector of the Commonwealth of England, Scotland, and Ireland, and the Dominions and Territories thereunto belonging; The Humble Additional and Explanatory Petition and Advice, of the Knights, Citizens, and Burgesses now Assembled in the Parliament of this Commonwealth.) [beruht auf dem Druck von Scobell].

Forschungsliteratur (Auswahl)

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  • Firth, Charles Harding, The Last Years of the Protectorate, Bd. 1: 1656-1657, New York u.a. 1909.
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Vollständige Bibliographie
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  • Coward, Barry, Gaunt, Peter, Section 11. Radical Groups. Editorial Introduction, in: Coward, Barry / Gaunt, Peter (Hg.), Volume V (B) English Historical Documents. 1603-1660, London / New York 2010, S. 1315-1320.
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  • Firth, Charles Harding, The Last Years of the Protectorate, Bd. 1: 1656-1657, New York u.a. 1909.
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  • Worden, Blair, The Rump Parliament, 1648-1653, Cambridge 1974.

Fußnoten

1 Vgl. . Für eine Diskussion, ob und inwiefern die Kirchenpolitik als reformatorisch einzuordnen ist oder nicht, vgl. .
2 Vgl. .
3 Vgl. .
4 Vgl. .
5 Vgl. .
6 Vgl. .
7 Vgl. ; auch . Zu den verschiedenen Strömungen vgl. .
8 Vgl. ; .
9 Vgl.
10 Vgl. .
11 Vgl.
12 Vgl. .
13 Vgl. ; ; .
14 Vgl. .
15 Vgl. ;
16 Vgl. ; .
17 Vgl. .
18 Vgl. .
19 Vgl. .
20 Vgl. ; ; auch . Diese Rücknahmen von Reformen betrafen u.a. die Einführung von festen, mit Altargittern versehenen Ostaltären, die Regelungen zur Verbeugung in der Kirche, die Ermahnung zur strikteren Einhaltung des Sonntags (vgl. ).
21 Vgl. .
22 Vgl. ; .
23 Vgl. .
24 Vgl. .
25 Vgl. den Abdruck der »Grand Remonstrance« in .
26 Vgl. . Weiterführend zu den religiösen Hintergründen des Bürgerkriegs vgl. .
27 Vgl.
28 Vgl. .
29 Vgl. ;
30 Vgl. .
31 Vgl. . Ausführlicher zur Reformagenda der Westminster Assembly: . Das Gesetz zur Einberufung der Westminister Assembly findet sich abgedruckt in .
32 Vgl. ; .
33 Vgl. ; .
34 Vgl. ; .
35 Vgl. .
36 Vgl. .
37 Vgl. ; . Weiterführend zum Rumpfparlament vgl. .
38 Vgl. ; ; .
39 Vgl. .
40 Vgl. .
41 Vgl. .
42 Vgl. ; . Ein Abdruck der Gesetze gegen Unzucht und Ehebruch, Fluchen und Blasphemie findet sich in .
43 Vgl. ; . Die Widerrufung des Recusancy Acts ist abgedruckt in .
44 Vgl. ; ; . Zu einzelnen devianten Gruppierungen, die in dieser Phase eine Hochzeit erlebten, vgl. .
45 Vgl. ; .
46 Vgl. Zum Solemn League and Covenant vgl. ; .
47 Vgl. .
48 Vgl. ;
49 Vgl. .
50 Vgl. Der Landbesitz von Katholiken in fiel von 60 Prozent 1641 auf 20 Prozent 1660 (vgl. ; ).
51 Vgl. .
52 Vgl. .
53 Vgl. ; ; .
54 Vgl. ; ; .
55 Vgl. .
56 Vgl. ; ; .
57 Vgl. ; .
58 Vgl. ; .
59 Vgl. den Text des »Instrument of Government« in .
60 Vgl. den Text des »Instrument of Government« in .
61 Vgl. . Der Text des »Officersʼ agreement« findet sich in (muss gemeinsam mit der überarbeiteten Vorlage, dem »Levellersʼ agreement«, gelesen werden, vgl. ).
62 Vgl. den Text des „Instrument of Government“ in .
63 Vgl. .
64 Vgl. den Text des »Instrument of Government« in .
65 Was genau unter prelacy zu verstehen war, wurde nicht exakt definiert und unterschied sich zudem je nach konkreter politischer Situation (vgl. ).
66 Vgl. den Text des »Instrument of Government« in . Welche Positionen die Ranters selbst vertraten, ist unklar, da diese Bewegung stets aus der Außenperspektive beschrieben wird. In der neueren Forschung wird diskutiert, ob die Bewegung der Ranters überhaupt existierte (vgl. ).
67 Vgl. ; ; Art. 33 im Abdruck des »Instrument of Government« in .
68 Vgl. . Die Zusammensetzung des Staatsrats war Teil der Verfassung (Art. 25) (vgl. den Text des »Instrument of Government« in ).
69 Vgl. ; . Ein Abdruck der Erlasse zur Einrichtung der triers und ejectors findet sich in . Zu den »Humble Proposals« vgl. ; .
70 Vgl. C; auch . Eine detaillierte Liste, der Ansichten und Verhaltensweisen, die zur Entlassung von Geistlichen führten, war Teil des Erlasses zur Einrichtung der ejectors (vgl. ).
71 Vgl. den Text des »Instrument of Government« in .
72 Vgl. Art. 10 des »Instrument of Government« in .
73 Vgl. .
74 Vgl.
75 Vgl.
76 Vgl. ; .
77 Vgl. ; .
78 Vgl. den Entwurf des ersten Protektoratsparlaments in
79 Vgl. den Entwurf des ersten Protektoratsparlaments in
80 Vgl. ; ; .
81 Vgl. ; .
82 Mit sehr unterschiedlichen Bewertungen, welcher Kompetenzenstreit letztlich zur Parlamentsauflösung führte, vgl. ; .
83 Vgl. .
84 Vgl. ; .
85 Vgl. .
86 Vgl. .
87 Vgl. .
88 Vgl. ;
89 Vgl. ; auch .
90 Vgl. ; .
91 Vgl. ; ; auch .
92 Vgl. .
93 Vgl. .
94 Vgl. ; .
95 Vgl. ; Weiterführend zum Fall vgl. .
96 Vgl. Ausschnitte aus der Parlamentsdebatte über den Fall findet sich abgedruckt in .
97 Vgl. ;
98 Vgl. ; ; .
99 Vgl. ;
100 Vgl. ; auch . Abdruck des Schreibens in .
101 Vgl. .
102 Vgl. .
103 Vgl. ; ;
104 Vgl. ; ; Abdruck dieses Verfassungsentwurfs in .
105 Vgl. ; ; .
106 Vgl. den Verfassungsentwurf vom 23. Februar 1657 in .
107 Vgl. . Zu den verschiedenen Initiativen, Königswürde und/oder Erbregelung vor 1657 durchzusetzen: , S. 61-65.
108 Vgl. .
109 Vgl. den Verfassungsentwurf vom 23. Februar 1657 in .
110 Vgl. den Verfassungsentwurf vom 23. Februar 1657 in .
111 Vgl. .
112 Vgl. den Verfassungsentwurf vom 23. Februar 1657 in .
113 Vgl. 237.
114 Als am 19. Mai 1657 anstelle des Königstitels der Titel Lord Protector in den Entwurf eingesetzt wurde, änderten sich die Fraktionen. Ehemalige Gegner des Verfassungsentwurfs begrüßten ihn nun, während Befürworter sich gegen ihn aussprachen (vgl. ).
115 Vgl. ; .
116 Vgl. .
117 Vgl. ; . Weiterführend zu persönlicher religiöser Haltung vgl. ; .
118 Vgl. ; .
119 Vgl. ;
120 Vgl. .
121 Vgl. ; .
122 Vgl. ; .
123 D.h. Art. 11 der verabschiedeten »Humble Petition and Advice«.
124 Vgl. .
125 Vgl. ; Art. 11 der Humble Petition und Art. 10 des Verfassungsentwurfs vom 23. Februar 1657 in .
126 Vgl. ; Art. 11 der Humble Petition und Art. 10 des Verfassungsentwurfs vom 23. Februar 1657 in .
127 Vgl. ; Art. 11 der Humble Petition und Art. 10 des Verfassungsentwurfs vom 23. Februar 1657 in .
128 Vgl. (dort auch zur Zusammensetzung des Komitees).
129 Vgl. Art. 11 der Humble Petition und Art. 10 des Verfassungsentwurfs vom 23. Februar 1657 in .
130 Vgl. ; Art. 12 der Humble Petition und Art. 11 des Verfassungsentwurfs vom 23. Februar 1657 in .
131 Vgl.
132 Vgl. ; .
133 Vgl. ; .
134 Vgl. ; . Dieser Vorbehalt wurde im Entwurf in Art. 18 aufgenommen, was im verabschiedeten Text der »Humble Petition and Advice« Art. 17 entspricht.
135 Vgl. ; ; auch .
136 Vgl. ; Abdruck von Kommentaren gegenüber dem Parlamentskomitee in .
137 Vgl.
138 Vgl. ;
139 Vgl. ; auch .
140 Vgl. .
141 Vgl. ; .
142 Vgl. .
143 Vgl. ;
144 Vgl. ; . Einige Eingriffe nahm das Parlament vor: Das Gesetz zur zivilen Eheschließung sollte nur noch sechs Monate in Geltung bleiben; die auf Basis des triers-Gesetzes ernannten Kommissare sollten durch das Parlament bestätigt werden müssen; die Laufzeit des ejectors-Gesetzes wurde auf drei Jahre beschränkt (vgl. ; ).
146 Vgl. ;
147 Vgl. .
148 Vgl. ; ; (mit Wiedergabe der Rede ).
149 Vgl. ;
150 Vgl. ; .
151 Vgl. ; (mit Wiedergabe der Rede ).
152 Vgl.
153 Vgl.
154 Vgl. .
155 Vgl. .
156 Vgl.
157 Vgl. .
158 Vgl. (Parlamentsdebatte zur Publikation vom 24. Juni 1657).
160 Vgl. .
161 Vgl. .
162 Vgl. ; ; .
163 Vgl. .
164 Vgl. Abdruck des Gesetzes gegen katholische Recusants (26. Juni 1657) in .
165 Vgl. ; ; ; .
166 Vgl. ; .
167 Vgl. . Zur Einrichtung des »anderen Hauses« vgl. Art. 5 der Humble Petition.
168 Vgl. ; auch
169 Vgl. ; ; .
171 Vgl. ;
172 Vgl. ; ; auch .
173 Vgl. .
174 Vgl. .
175 Vgl.
176 Vgl. ; auch
177 Vgl.
178 Vgl. ; ; .
179 Vgl. ; .
180 Vgl. .
181 Die Zusammensetzung der Komitees, die religionsbezogene Fragen diskutierten, ist vielfach über das »Journal of the House of Commons« nachvollziehbar. Vgl. z.B. zum Komitee, das über Art. 10 (später Art. 11) verhandelte: ; zum Komitee, das den Verfassungsentwurf in Whitehall präsentierte und seine Antwort entgegennahm: , S. 513f., 519; zum Komitee, das im April über Kritikpunkte diskutierte: , S. 521.
182 Für eine Liste der Mitglieder des Staatsrats vgl.
185 Ausgabenbestimmung: Titel: »Their« kursiv; Titel: Drucker »John Field«; S. 1, Initale: »W« mit geflügeltem Wesen und Ranken; S. 1, Z. 4 (Zählung ohne Titel): »Conſidera-«; S. 1, Blattzählung »A2« unter »um« von »Jnſtrument«; S. 11, Z. 10: »Quorum« (Antiqua); S. 14, Z. 29: »Diſenabling«; S. 23: Initiale reicht über 8 Zeilen, Z. 1 (Zählung ohne Titel) endet: »humble«, Zeile unter der Initiale beginnt mit: »tain«.
186 Ausgabenbestimmung: »Their« kursiv; Titel: Drucker »John Field«; S. 1, Initale: »W« mit geflügeltem Wesen und Ranken; S. 1, Z. 4 (Zählung ohne Titel): »Conſidera-«; S. 1, Blattzählung »A2« unter »um« von »Jnſtrument«; S. 11, Z. 10: »Quorum« (Fraktur); S. 14, Z. 29: »Diſ-enabling«; S. 23: Initiale reicht über 8 Zeilen, Z. 1 (Zählung ohne Titel) endet: »humble«, Zeile unter der Initiale beginnt mit: »tain«. – S. 16 und S. 17 erscheinen im Digitalisat zweimal hintereinander. – Das im ESTC-Eintrag R7605 verknüpfte EBBO-Digitalisat entspricht dem hier herangezogenen. Daher sind die ESTC-Angaben zur Ausgabenbestimmung irreführend: Dort heißt es, A2 sei fälschlich als ’A’ angegeben und stehe unter »nſ« von »Jnſtrument«; S. 23, Z. 1 (Zählung ohne Titel) ende: »Peti-«.
187 Zur Ausgabenbestimmung: Titel: »Their« ohne Kursivsetzung; Titel: Drucker »Iohn Field«; S. 1, Initale: »W« mit Ornamenten; S. 1, Z. 4 (Zählung ohne Titel): »conſiderati-«; S. 1, Blattzählung »A« unter »nſ« von »Jnſtrument«; S. 11, Z. 10: »Quorum« (Fraktur); S. 14, Z. 29: »Diſ-enabling«; S. 23: Initiale reicht über 8 Zeilen, Z. 1 (Zählung ohne Titel) endet: »humble«, Zeile unter der Initiale beginnt mit: »tain«.
188 Die Drucke, die unter ESTC R213592 (geprüftes Exemplar: Edinburgh, National Library of Scotland, Sign. Law: c.30.b.3(11)) und ESTC R491328 (geprüftes Exemplar: Edinburgh, National Library of Scotland, Sign. 1.255A(5-6)) verzeichnet sind, gehören zu derselben Ausgabe. ESTC-Angaben zur Ausgabenbestimmung sind teils fehlerhaft: Bei dem ESTC-Eintrag R213592 heißt es, die Blattzählung auf der ersten Textseite laute »A2« und stehe unter »um« von »Jnſtrument«. Korrekt ist jedoch: Blattzählung »A« unter »nſ« von »Jnſtrument«. Bei dem ESTC-Eintrag R491328 heißt es zur Ausgabenbestimmung, dass abweichend vom vorliegenden Druck (ESTC R491328) die unter ESTC R7605 und ESTC R213592 verzeichneten Drucke jeweils auf S. 23 eine Initiale aufwiesen, die über 6 Zeilen reiche; S. 23, Z. 1 (Zählung ohne Titel) ende: »Peti-«; die Zeile unter der Initiale beginnt mit: »ed«. Korrekt ist für ESTC R7605 und ESTC R213592: Die Initiale reicht über 8 Zeilen; Z. 1 (Zählung ohne Titel) endet: »humble«; Zeile unter der Initiale beginnt mit: »tain«.
189 Ausgabenbestimmung: Titel: »Their« ohne Kursivsetzung; Titel: Drucker »Iohn Field«; Initale: »W« mit Ornamenten; S. 1, Z. 4 (Zählung ohne Titel): S. 1, »conſiderati-«; S. 11, Z. 10: »Quorum« (Fraktur); S. 14, Z. 29: »Diſ-enabling«. Der Text der »Humble Additional and Explanatory Petition and Advice« fehlt.
190 Ausgabenbestimmung: Titel: »Explanatory«, Druckeradresse »Hartſ-||Cloſe«.
191 Ausgabenbestimmung: Titel: »Explanatorie«, Druckeradresse »Hartſ-Cloſe«.
192 Zwei separat paginierte Teile; zweiter Teil mit eigenem Titelblatt; durchgehender Text trotz fehlerhafter Zählung (springt von 160 auf 163).
193 wurde vom Parlament am 26. Juni 1657 beauftragt, eine Sammlung der Parlamentsgesetze zusammenzustellen, die im Februar 1658 bei und als Druckpublikation erschien. erhielt das exklusive Publikationsrecht. Für diese Aufgabe konnte darauf aufbauen, dass er bereits 1653 eine erste Sammlung von Parlamentsgesetzen im Auftrag des Parlaments erstellt hatte (vgl. ausführlich zur Publikation dieser Sammlung ).